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Tnschn
Lv 5
Tnschn fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 9 Jahren

Frage zum Einwohnermeldeamt und verlängerten Mietverträgen?

Ich wohne jetzt schon bald 4 Jahre in der selben Wohnung. Vor einem halbe Jahr habe ich meinen Mietvertrag verlängert. Niemand hat mir dabei irgendwas dazu gesagt, dass das trotzdem als Umzug oder ähnliches gelten würde.

Heute kam ein Brief wegen einer Ordnungswidrigkeit, weil ich mich nicht rückgemeldet hätte. 15€ sind nicht die Welt und bevor ich noch richtig Ärger bekomme zahl ich das jetzt mal (und füll den Wisch aus)

Aber war das nun wirklich eine Ordnungswidrigkeit, hätte ich nach der Verlängerung des Mietvertrages wirklich noch einmal mit Nummer 3 Stunden hineinhocken müssen bzw. iiiirgendwie das per Brief erledigen müssen?

Update:

Naja es hat damit etwas zu tun, dass ich mich eben vor 4 Jahren bereits in der Stadt gemeldet habe und auch eben nicht irgendwie befristet. Und trotzdem erzählen sie mir jetzt, ich hätte mich vor 6 Monaten wieder melden müssen, als wenn ich umgezogen wäre. Bin ich aber nicht - ich habe nur meinen Mietvertrag verlängert und einen neuen Mitbewohner bekommen.

3 Antworten

Bewertung
  • .**.
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Unfug. Entweder hast du nicht richtig zugehört, oder du hast nicht verstanden, was sie dir gesagt haben. Für eine Um- bzw. Anmeldung ist eine mögliche Frist im Mietvertrag völlig unerheblich, weil die Anmeldung dort niemals befristet erfolgt. Falls überhaupt ein Mietvertrag vorgelegt werden muss, dann nur als Nachweis dafür, dass du unter dieser Adresse tatsächlich eine Wohnung unterhälst; quasi statt Einzugsbestätigung durch den Vermieter.

    Wenn du dich vor 6 Monaten wieder hättest melden müssen, muss das einen anderen Grund haben. Frag am besten nochmal nach.

  • vor 9 Jahren

    Wenn man einen befristeten Mietvertrag eingeht, meldet man sich doch nicht auch befristet beim Einwohnermeldeamt? Man bleibt dort solange in den Akten, bis ein anderes Einwohnermeldeamt dich abmeldet. Also was hat ein Mietvertrag mit der Anmeldung zu tun?

  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Eine Rückmeldung ist keine wiederholte Meldung des Wohnsitzes.

    Wenn du wegen einer fehlenden Rückmeldung Ordnungsgeld zahlen musst, bedeutet dies: Du hast auf behördliche Fragen nicht geantwortet bzw. Formulare nicht zurückgeschickt hast.

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