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Unbefristeter Vertrag - Lohnfortzahlung bei Kündigung? (Zeitarbeit)?
Gegeben ist folgende Situation.
Ich habe knapp 2 Jahre geringfügig für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Der Vertrag war zunächst befristet und würde dann entsprechend immer verlängert. Die Vertragsstunden wurden jeden Monat ausgezahlt, unabhängig davon, wie viel ich tatsächlich gearbeitet hatte. Dafür gab es ein Stundenkonto.
Kürzlich dann wurde das Verhältnis in ein unbefristetes gewandelt mit 28Std. pro Monat. Allerdings bekam ich kurze Zeit später schon die fristgerechte (betriebsbedingte) Kündigung zum 31.1. aber bekam ab dem Moment schon keine Arbeitsschichten mehr. De facto habe ich jetzt also den ganzen Dezember und Januar gar nicht gearbeitet. Habe ich aber nicht trotzdem ein Anrecht auf die volle Auszahlung der 28 Monatsstunden?
4 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Die Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) gilt für den Krankheitsfall.
Grundsätzlich muss dein Arbeitgeber dir deinen monatlichen Lohn auch bei Nichteinsatz zahlen. Dies gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse. Dein Arbeitgeber darf dir für den Nichteinsatz auch keine Stunden von einem eventuell vorhandenen Zeitarbeitskonto auszahlen.
Für Tage, an denen kein Einsatz bei einem Entleiher erfolgt, wird der regelmäßige tägliche Arbeitslohn gezahlt (z.B. für 7 Stunden bei 35h/Woche), ohne dass dafür Minusstunden auf das Zeitkonto übertragen werden. Grundlage dafür ist § 11 Abs. 4 Satz 2 und 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, welches den § 615 Satz 1 BGB für Leiharbeitsverhältnisse bestätigt. Die verbreitete Praxis, für Tage des Nichteinsatzes Stunden vom Arbeitszeitkonto des Leiharbeitsnehmers abzuziehen, ist illegal, da das Recht auf Vergütung nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt werden darf.
- herr_nixnutzLv 7vor 9 Jahren
Ja, du hast laut Gesetz sehr wohl Anspruch auf Lohn, selbst wenn du nicht gearbeitet hast. SchlieÃlich wolltest du arbeiten, aber dein AG hatte keine Arbeit für dich. Aber es ist auch in der Sklavenbranche der Normalzustand, dass sie dir deinen Lohn ohne Grund zu nennen verweigern, dann hilft nur klagen. Bedanke dich dafür bei den Bundesregierungen für diese Ausbeutung.
Zum Zeitkonto: Die Ãberstunden, die darauf sind, werden nun in deiner beschäfttigungslose Zeit als Arbeit gesehen. Du bekommst also NICHT deinen normalen Lohn plus die Ãberstunden, sondern nur die Ãberstunden ausbezahlt. Aber das müssen sie, auch wenn die das nicht sehen wollen.
In der Zeitarbeit gibt es nicht ein einziges weiÃes Schaf, nur schwarze und graue. Graue Schafe sind die, die sich zwar am Tarifvertrag halten, aber der natürlich äuÃert arbeitgeberfreundlich ist.