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Ash fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Ein Vertrag kündigen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe einen Vertrag mit einem Anbieter für einen Server.

In dem Auftragsbestätigung steht eine Auftragsnummer und einen Link zu Control Center. In dem Control Center findet man alle die Rechnungen und Mitteilungen aber

keine Information über den Vertrag und keine Informationen über die Laufzeit.

Ich habe versucht eine Bestätigung mit Datum zu bekommen leider in der Mitteilung gibt es keine. Die einzige Information die mit einem Datum haben ist ein Fax Kopie auf dem ich unterschreiben müssen um den Vertrag zu Kündigen.

Wenn man nicht genau weiß bis wann die Laufzeit ist wie kann man den Vertrag in der richtige Zeit Kundigen?

Ich kommen aus Singapur und in jede Auftragsbestätigung steht nicht nur die AGBs sondern auch die Laufzeit.

Ich habe die Auftragsbestätigung im original Form (E-Mail).

Was kann ich machen? Muss ich für einen Service die ich nicht brauche für das ganze Jahr trotzdem bezahlen?

Gibt es irgendwo Information über was einen Vertrag erhalten muss?

Vielen Dank.

Viele Grüße

Ashar Abdullah

3 Antworten

Bewertung
  • Mike M
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Muss ich für einen Service die ich nicht brauche für das ganze Jahr trotzdem bezahlen?

    --> JA wenn die Mindestlaufzeit des Vertrags noch nicht rum ist musst du zahlen.

    Wenn man nicht genau weiß bis wann die Laufzeit ist wie kann man den Vertrag in der richtige Zeit Kundigen?

    --> Dann kündige jetzt sofort, dann vergisst du es auch nicht.

    "Sehr geehrte Damen und Herren, hiemrit kündige ich meinen Vertrag xxxxx zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung schriftlich."

  • vor 9 Jahren

    Wie lange ist es denn her?

    In Deutschland gibt es so etwas wie ein Widerrufsrecht und Widerspruchsrecht. Innerhalb von 14 Tagen, kannst Du den Vertrag widerrufen.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerrufe ich den mit Ihnen abgeschlosssen Vertrag XXXX mit sofortiger Wirkung.

    Ich bitte um eine Bestätigung in schrfitlicher Form.

    Hast Du denn nicht einmal den Vertrag in Kopie

    Viellecht gibt es auch keine Laufzeitbestimmung?

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Nach §312b BGB, der das Fernabsatzgesetz regelt, hast Du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Die Kündigungsfrist beginnt mit Bekanntmachung der Rechtsbelehrung, zu der jedes Unternehmen verpflichtet ist, bzw. mit Erhalt der Ware/Dienstleistung.

    Ist keine feste Laufzeit angegeben, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    Allerdings müsste in jedem Fall eine Kündigungsfrist angegeben sein.

    Die darf jedoch im höchsten Fall 3 Monate betragen.

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