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Pfändungskontoschutz eingerichet...?

besteht daraufhin eine maximale Grenze an €, welche auf diesem Konto innerhalb des Monats bzw. zum Monatsende verhanden sein darf?

Oder hat dies mit der Höhe des Einkommens etc. nichts zu tun?

DANKE für Eure Rückmeldungen!

8 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Das Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) ist ein auf Guthabenbasis zu führendes Girokonto einer natürlichen Person mit dem Zusatzvermerk „P-Konto“, das im Falle einer Pfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

    Die Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages nach § 850c ZPO beträgt seit dem 1. Juli 2011 : 1.028,89 EUR.

    Hat der Schuldner Unterhaltsverpflichtungen, erhöht das Geldinstitut nach Vorlage entsprechender Nachweise den monatlichen Pfändungsfreibetrag.Die Art der Einkünfte ist für den neuen Pfändungsschutz unerheblich, so dass z. B. auch freiwillige Leistungen Dritter oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vom monatlichen Pfändungsfreibetrag erfasst werden.

  • vor 9 Jahren

    Erstmal:ehe man die Hintergründe nicht kennt,werden hier gleich pauschalierte Meinungen abgegeben.Mittlereweile kenne ich keinen mehr,der keine Schulden hat.Und das sind nicht immer "Hartz4- Bezieher,sondern auch gutsituierte Leute,die einfach über ihre Verhältnisse leben,als gäbe es kein Morgen...

    Für Bezieher von Sozialleistungen zitiere ich hier mal:...Damit bleibt ihnen ohne Rennerei zum Amtsgericht das pfändungsfreie Existenzminimum von derzeit 1028,89 Euro automatisch erhalten. Gläubiger können das Konto nicht mehr blockieren, und so sollten Lebensunterhalt und Miete gesichert sein.

    Alles,was über diesem Betrag auf dem Konto ist, kann ohne Wenn und Aber von den Gläubigern weggepfändet werden.

    Für Arbeitnehmer bitte googeln,wie da die Grenzen sind.

    Keiner will doch,wenn er Schulden hat,egal woher,das sein Geld am Monatsanfang weg ist.

    Und das geht halt ab 1.01.012 nur mit einem P-Konto!

    Quelle(n): Welt online
  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn du so ein P-Konto hast, so darf pro Monat die Summe X (bei einer Einzelperson zur Zeit etwas über 1000 Euro) nicht gepfändet werden, alles was darüber ist, schon. Woher das Geld kommt ist egal.

    Ob du nun 1100 Euro oder 5000 Euro Einkommen hast, dir bleiben nur die ca. 1000 Euro.

  • Josch
    Lv 5
    vor 9 Jahren
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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Stand: 01.01.2012 (Grenze genau: 1050 €)

    Die darf Dir keiner wegnehmen!

    Beispiel 1:

    Herr Müller ist verschuldet, hat ein P-Konto und erhält 850 € Netto-Einkommen monatlich und erhält im selben Monat von seinem Bruder 150 € überwiesen, da er Geburtstag hatte und sein Bruder geschäftlich unterwegs war. DARF ER, DENN DAS GESETZ SAGT, ALLE EINNAHMEN (gesamt) BIS 1.050 €!

    Beispiel 2:

    Herr Meier ist verschuldet, hat ein P-Konto und erhält monatlich 1800 € Netto-Einkommen. Ihm werden 750 € weggenommen, da er nur 1050 € haben darf (wenn jemand vorher gepfändet hat).

  • vor 9 Jahren

    Spätestens um 09:30 oder 10:00 Uhr macht deine Bank auf. Ich hoffe bis dahin kannst du noch warten.

    Ansonsten: was weg ist, ist weg!

  • vor 9 Jahren

    Schulden machen, diese nicht bezahlen können, kaufen...... oder andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen und Gläubiger sollen sehen wo er/sie ihr Geld herbekommen.

    Geschäftsleute oder... finden ihr Geld auch nicht auf der Straße.

    Sollen andere dafür aufkommen, was du verbockt hast? Man sollte auf das verzichten, was man sich nicht leisten kann.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    nur mindest selbstbehalt wo kommen wir den da hin wen keiner seine schuld bezahlt?

    bitte, dass habe ich gern getan.danke für die b.a.

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