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Wird dieses Geld beim Jobcenter als Einkommen gerechnet?

Ein Freund bezahlt seine Schulden über längere Zeit in kleinen Beträgen zurück, monatl.15,00 € . Das Geld wird auf das Kto. eines Hartz IV-Empfängers überwiesen. Was wird das Jobcenter tun? Rechnet das Amt dieses Geld als Einkommen, oder wird es nicht beachtet, da es ein kleiner Betrag ist. Allerdings erscheint dieser Betrag eben jeden Monat .

6 Antworten

Bewertung
  • willou
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Bin im Moment nicht mehr absolut drin in der Materie

    und kann nur auf der Grundlage meines Basiswissens

    antworten.

    Und da kann ich immer wieder nur betonen, dass

    vom Jobcenter absolut alles als Einkommen ange-

    rechnet wird, was nicht als eine der wenigen ge-

    setzl. anerkannten Ausnahmen gesehen wird.

    Konkret: Ja - diesen Rückzahlungsbetrag - völlig unab-

    hängig davon, wie klein er ist - wird das Jobcenter als

    Einnahme ansehen und anrechnen und also von

    der Regelleistung abziehen.

    Ich muss immer wieder betonen: Das Konto vom

    "hartz-IV-Empfänger" sollte nahezu jungfräulich

    sein - vor allem sollten KEINE Beträge außer den

    Sozialleistungen eingehen.

    Der "Hartz-IV'ler", der bei E-Bay verkauft und

    Einnahmen aufs Konto laufen lässt, läuft sogar

    Gefahr, "geschätzt" zu werden.

    Also: Wer einem Hartz-IV'ler Geld zukommen

    lässt, immer über Bargeld oder über Konten

    von Bekannten. Sonst ist es weg.

  • Soweit ich weiß, muss man beim Neuantrag auf Hartz 4 immer die Konto-Auszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Also, wenn der Freund von dir in den 3 Monaten dann z. B. dem Hartz-4-Empfänger das Geld in bar gibt, erscheint es nicht auf dem Konto!

  • PiKe
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Jede Eiunnahme von Geld wird berücksichtigt. Also auch die 15€. Selbst wennes nur 1€ wäre, würde es in die Berechnung mit einfließen.

    Wenn man einen Antrag auf H4 stellt, wird auch explizit nach Einnahmen aus Schuldenrückzahlungen gefragt.

    @exenter: Es zählt aber unter Vermögen.

  • vor 9 Jahren

    Bei Hartz IV Empfängern wird jeder Cent als Einkommen angerechnet, es sei denn, dieser könnte nachweisen, dass er die Rückzahlungsbeträge auf ein von ihm gewährtes Darlehen vor seiner Arbeitslosigkeit gewährt hat. Und auch da sollte er sich beim Jobcenter schlau machen.

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  • vor 9 Jahren

    Die Zurückzahlung von Krediten (Schulden) ist ja kein Einkommen, denn das war und ist dein Geld. es kann also auch nicht als Einkommen angerechnet werden.

  • vor 9 Jahren

    Beim entsprechenden Fallmanager im Jobcenter nachfragen. Dort gibt es die korrekte und fundierte Auskunft.

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