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Wird dieses Geld beim Jobcenter als Einkommen gerechnet?
Ein Freund bezahlt seine Schulden über längere Zeit in kleinen Beträgen zurück, monatl.15,00 € . Das Geld wird auf das Kto. eines Hartz IV-Empfängers überwiesen. Was wird das Jobcenter tun? Rechnet das Amt dieses Geld als Einkommen, oder wird es nicht beachtet, da es ein kleiner Betrag ist. Allerdings erscheint dieser Betrag eben jeden Monat .
6 Antworten
- willouLv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Bin im Moment nicht mehr absolut drin in der Materie
und kann nur auf der Grundlage meines Basiswissens
antworten.
Und da kann ich immer wieder nur betonen, dass
vom Jobcenter absolut alles als Einkommen ange-
rechnet wird, was nicht als eine der wenigen ge-
setzl. anerkannten Ausnahmen gesehen wird.
Konkret: Ja - diesen Rückzahlungsbetrag - völlig unab-
hängig davon, wie klein er ist - wird das Jobcenter als
Einnahme ansehen und anrechnen und also von
der Regelleistung abziehen.
Ich muss immer wieder betonen: Das Konto vom
"hartz-IV-Empfänger" sollte nahezu jungfräulich
sein - vor allem sollten KEINE Beträge außer den
Sozialleistungen eingehen.
Der "Hartz-IV'ler", der bei E-Bay verkauft und
Einnahmen aufs Konto laufen lässt, läuft sogar
Gefahr, "geschätzt" zu werden.
Also: Wer einem Hartz-IV'ler Geld zukommen
lässt, immer über Bargeld oder über Konten
von Bekannten. Sonst ist es weg.
- vor 9 Jahren
Soweit ich weiÃ, muss man beim Neuantrag auf Hartz 4 immer die Konto-Auszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Also, wenn der Freund von dir in den 3 Monaten dann z. B. dem Hartz-4-Empfänger das Geld in bar gibt, erscheint es nicht auf dem Konto!
- PiKeLv 6vor 9 Jahren
Jede Eiunnahme von Geld wird berücksichtigt. Also auch die 15€. Selbst wennes nur 1€ wäre, würde es in die Berechnung mit einflieÃen.
Wenn man einen Antrag auf H4 stellt, wird auch explizit nach Einnahmen aus Schuldenrückzahlungen gefragt.
@exenter: Es zählt aber unter Vermögen.
- vor 9 Jahren
Bei Hartz IV Empfängern wird jeder Cent als Einkommen angerechnet, es sei denn, dieser könnte nachweisen, dass er die Rückzahlungsbeträge auf ein von ihm gewährtes Darlehen vor seiner Arbeitslosigkeit gewährt hat. Und auch da sollte er sich beim Jobcenter schlau machen.
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- exenterLv 7vor 9 Jahren
Die Zurückzahlung von Krediten (Schulden) ist ja kein Einkommen, denn das war und ist dein Geld. es kann also auch nicht als Einkommen angerechnet werden.
- kwieenmumLv 7vor 9 Jahren
Beim entsprechenden Fallmanager im Jobcenter nachfragen. Dort gibt es die korrekte und fundierte Auskunft.