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Urlaubsanspruch bei AG Wechsel?
Hallo zusammen,
ich bin bei einem Arbeitgeber "A" bis Ende April tätig und habe einen Anspruch auf 30 Urlaubstage.
4 nehme ich mir auch bis zur Kündigung.
Danach bin ich bei einem Arbeitgeber "B" tätig und habe 26 Urlaubstage im Vertrag.
Die Frage ist: welchen Resturlaub habe ich dann beim AG "B"?
Ist es
1. 30-4=26 Tage
2. 30/12*8 Monate=20 Tage
3. Sonderfall: wenn ich keinen Urlaub beim AG "A" nehme, habe ich beim AG "B" 26 Tage?
Vielen Dank!
6 Antworten
- Mii🐼Lv 7vor 9 JahrenBeste Antwort
Bei Arbeitgeber A hast du 10 Tage Urlaub
und bei Arbeitgeber B hast du 17 Tage Urlaub.
Und du musst die 10 Tage Urlaub auch bis Ende April bei Arbeitgeber A nehmen.
http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Ak...
Die Antwort von User @ Jürgen NRW wird hilfreich sein.
- PhoebeLv 5vor 9 Jahren
Du musst deinen Jahresanspruch durch 12 Monate teilen
Also beim 1. AG hast du 30 Tage geteilt durch 12 Monate mal 4 sind 10 Urlaubstage
Beim 2. AG hast du 26 Tage geteilt durch 12 mal 8 sind 17 Urlaubstage.
Die beiden AG haben nichts miteinander zu tun. Wenn Du den Urlaub beim 1. AG nicht nimmt wird er dir ausgezahlt, aber durch die Steuer ect. lohnt sich das kaum und du solltest deshalb versuchen bis April die 10 Tage zu nehmen.
Beim AG 2 hast du dieses Jahr so oder so nur 17 Tage Urlaub. Der interessiert sich nicht für deinen alten Arbeitsvertrag.
- SprendlingerLv 7vor 9 Jahren
Du musst bei Arbeitgeber A den anteiligen Urlaub nehmen. Später musst Du bei B den anteiligen Urlaub nehmen. Wenn Du bei A keinen Urlaub nimmst, warum sollte dann B dafür zahlen?
- KarlLv 5vor 9 Jahren
wenn du erst ab mai bei arbeitgeber B anfängst, hast du nur auf 17 urlaubstage anspruch.
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- Lisa PLv 7vor 9 Jahren
DAs kommt wohl auch etwas auf die Firmen an, in denen du arbeitest!
Normalerweise ist 2. der Fall, also jeder Arbeitgeber seinen Urlaub.
Aber ich weià das in Baufirmen zum Teil der Urlaub "mitgenommen" wird.
- razalhanutLv 5vor 9 Jahren
Bei AG wechsel der das Personal übernimmt gibt es zwei Möglichkeiten,
Personal wird übernommen zu den Bedingungen des alten AG.
Das Personal wird übernommen, es gibt eine Ãnderungskündigung der Verträge, d. h. die alten Verträge verlieren mit dem neuen AG ihre Gültigkeit.
Besser wäre es den Urlaub noch beim alten AG abzufeiern, evtl sogar ohne Abzug der zuviel genommenen Urlaubstage.