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Das Auto vor dem Verkauf abmelden?

Also ich habe mein Auto, das KEIN TÜV mehr hat bei EBAY ersteigern lassen. Nun rief der Käufer an und fragte, ob er das Auto auch mit meinem KENNZEICHEN abholen kann... er schicke die Kennzeichen per Post am Montag nach der UMMELDUNG zurück, da ich mein Kennzeichen behalten möchte.

1. Wie können wir das machen, dass ich für nichts haften muss, wenn er mit meinem Kennzeichen unterwegs ist und Unfall baut? (vllt. möglicher Betrüger)

2. Soll ich lieber mein Auto vorher abmelden? Aber was ist, wenn er nicht kommt, dann kann ich ja mein Auto nicht mehr fahren ( bis zum 22. januar darf ich den noch fahren)

3. Kann er das Auto mit meinem Kennzeichen eigentlich ummelden, auch wenn mein AUTO KEIN TÜV mehr hat?

4. Soll ich einfach das Auto behalten und reparieren lassen? Ist das schlimm dem Käufer zu sagen, dass ich das Auto doch lieber behalten möchte, obwohl er es schon ersteigert hat (doch noch nicht bezahlt, erst bei der Abholung) ?

Ich danke vielmals für die kommenden Antworten. Ich weiß, ist etwas zu viel geraten, aber ich stecke im Zwiespalt.

PS (das Auto wurde für 300euro ersteigert) , wenn ich es behalten möchte und repaieren lasse, würden es mich 400euro kosten.... hmmmmmmmmmmmmmmmmm..

Update:

was ist mit dem ADAC - Kaufvertrag?

@KARL

Also würde es ihm nichts bringen, wenn er das Auto mit meinem Kennzeichen abholt? Kann er es denn vielleicht bei sich in der Zulasssungsstelle abmelden?

4 Antworten

Bewertung
  • Karl
    Lv 5
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    du hast ihn versteigert und nun musst du ihn auch rausrücken egal ob er schon bezahlt hat oder nicht.

    er kann das auto ohne tüv nicht ummelden.

    auto vor dem verkauf immer abmelden. da du ihn ja sowieso rausrücken musst kannst du ja auch nicht mit fahren.

    wie er das auto abholt ist sein problem.

    er kann das bei sich dann abmelden aber weißt du ob er nicht vielleicht so ein versicherungsbetrüger ist der mit dem auto dann unfälle provoziert.

    ja ich weiß da gibt es so eine klausel, dass seine versicherung die kosten dann übernimmt aber da gabs auch schon probleme und hickhack.

    also immer vorher abmelden und schon biste alle sorgen los.

  • ?
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    -Wenn das Auito für 300,-Euro ersteigert wurde..dann sollten auch diese paar Euro für ein "Überführungskennzeichen" möglich sein !!-

    -Da seid Ihr dann beidseitig auf der sicheren Seite !!-

    Anhang:

    -DH für Karl (habe erst geschrieben und dann die Antwort von Karl gelesen)..

    -aber vorher das abmelden nicht vergessen..wenn kein Tüv,besteht auch kein Grund ein Risiko einzugehen !!-

    Anhang:

    -siehe meine beigefügte Linkangabe,betreffend TÜV-Fristen,Mängelkarten und Verwarnungskosten :

    http://de.cars.yahoo.com/comp/sl_an_special_new.ht...

    Quelle(n): Eigene Meinung
  • Raik
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Sobald Du Deiner Versicherung und der Zulassungsstelle den Verkauf mitteilst (am besten mit einer vom Käufer unterschriebenen Quittung) gehen die Steuer und Versicherung auf den Käufer über. Theoretisch hast Du kein Risiko. Der Käufer kann das Fahrzeug überführen und dann abmelden.

    Faktisch würde ich das aber nur machen, wenn mir der Käufer einen Perso mit deutscher Adresse vorlegt, so dass er im Zweifel auffindbar ist. Im Zweifel lieber abmelden, der Käufer kann ja Kurzzeitkennzeichen besorgen.

  • vor 9 Jahren

    Unbedingt abmelden. So lange es angemeldet ist bezahlst Du Versicherung und Steuern.

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