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An wenn muss man sich wenden wenn ein Unternehmen ihre eigene EUALA bricht?
Also ich habe ein Videospiel gekauft welches monatliche Gebühren kostet.
In der EUALA des Spiels steht dies:
"Die ersten 30 Tage des Abonnements sind im Kaufpreis des Produkts enthalten"
Jetzt muss ich aber ein kostenpflichtiges Abo lösen, entweder mit einer Kreditkarte oder mit einer Karte die es in Game Shops zu kaufen gibt, um überhaupt die im Kaufpreis enthaltenen 30 Tage nutzen zu können.
Dazu gibt es in der EUALA auch einen Abschnitt der wie folgt lautet:
"Kostenpflichtiges Abonnement und gültiges und akzeptiertes Zahlungsmittel oder kostenpflichtige Spielzeitkarte (falls verfügbar) zum spielen erforderlich."
Also erstmal die Fragen, ist das ein Bruch der EUALA, Ja oder Nein?
In wie fern werden solche EUALAs geprüft den meiner Meinung nach beissen sich diese beiden Punkte extrem?
Und falls es ein Bruch der EUALA ist, an wenn kann man sich da wenden? Bin aus der Schweiz
Danke für die Hilfe und schöne Festtage
3 Antworten
- ?Lv 4vor 9 Jahren
Hat mich auch angekotzt. Aber ich wollte eben SWTOR spielen.. Naja, trotzdem, die Eula war beim Kauf im Laden nicht einsehbar.. Du kannst das Spiel also nun mit der Begründung das die Eula nicht einsehbar ist und du nach dem Einsehen nicht einverstanden bist, zurückgeben.
Das ist die einzige Möglichkeit die ich kenne. Eula und AGB sind in Deutschland keine gültigen Gesetze. Sie müssen sich innerhalb der gesetzlichen Rahmen bewegen. Du kannst also höchsten Vertragsbruch angeben.. Aber das wird sich kaum lohnen.
Du könntest dich aber per Lastschriftverfahren anmelden und sobald du Zugang hast kündigen.. Bin mir nicht sicher, aber sie sollten erst nach dem Ablauf des Gratismonats abbuchen.
- Alfred lLv 6vor 9 Jahren
Weià ich nicht, glaub aber dass du dich an niemanden wenden kannst, da es ein Abo ist. Schreibe halt einen Brief an die Firma, indem du um Vertragsauflösung bittest. So mach ich das immer!
Was bitte ist EUALA? Habe es versucht zu ergoogeln, ging net!