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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 9 Jahren

Forderung vom Anwalt, von der ich nichts wußte. Was soll ich machen?

Ich habe einen Brief von einem Anwalt bekommen und soll innerhalb von 2 Wochen insgesamt über 3000 € Schadensersatz bezahlen, weil mein Sohn angeblich Steine auf ein Auto geworfen und es damit mehr oder weniger "rundherum" zerbeult und Scheiben eingeschlagen haben soll. Davon wußte ich bis gerade eben aber nichts, weil mein Sohn im Moment in der Jugendpsychiatrie ist und er auch schon dort war, als das passiert sein soll. Ich habe natürlich in der Psychiatrie angerufen und denen war der Vorfall bekannt (auf die Idee mich von sich aus zu informieren sind sie nicht gekommen) aber sie meinten, sie wären dafür nicht zuständig, weil das außerhalb des Geländes passiert ist und sie hätten meinem Sohn zur Strafe ja den Ausgang gestrichen.

Was soll ich jetzt machen? Mein Sohn war schließlich gar nicht bei mir, sondern die Leute in der Psychiatrie haben ihm ja offenbar "erlaubt", draußen herumzulaufen, also müßten die doch auch dafür verantwortlich sein. Soll ich das dem Anwalt so mitteilen oder kann ich mich irgendwo über dieses Vorgehen beschweren, damit ich nicht bezahlen muß? Ich meine, so viel Geld habe ich sowieso nicht, aber ich sehe auch gar nicht ein, wieso ich für etwas bezahlen soll, was ich letztendlich ja gar nicht beeinflussen konnte.

Update:

Ich habe leider keine Haftpflicht-Versicherung mehr. Es gab in der Vergangenheit schon mehrere ähnliche Vorfälle, so daß die Versicherung schließlich gekündigt hat und ich muß auch selbst noch über ein Jahr lang Raten für ein eingeschlagenes Schaufenster zahlen und eine weitere Sache ist auch noch nicht 100%-ig geklärt, ob da noch etwas kommt. Ich weiß selbst, daß man einen 13-Jährigen nicht anketten kann, aber genau deshalb ist er ja in der Psychiatrie, weil ich da selbst nicht mehr weiter wußte.

Die Sache abzustreiten wird wahrscheinlich nichts bringen, denn soweit ich es verstanden habe, wurde mein Sohn von der Polizei aufgegriffen und in die Psychiatrie zurück gebracht und es haben mehrere Leute beobachtet, daß er die Steine geworfen hat. Muß ich mich an die Psychiatrie wenden und sie auffordern, die Verantwortung für die Aufsichtspflicht und den Schaden zu übernehmen oder muß ich das dem Anwalt des Autobesitzers mitteilen? Ich würde es gerne erst mal alleine versuchen, um nicht n

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Hier wäre erst mal festzustellen, ob dein Sohn überhaupt Delikt fähig ist, denn seine Unterbringung in der Psychiatrie, ist ja nicht ohne wichtigen Grund geschehen.

    Der der die Obhut über ein Kind ausübt (Klinik) ist auch in der Haftung sollte in dieser Obhut ein Schaden durch das Kind entstehen.

    Teile dem Anwalt mit, dass Du nicht die elterliche Gewalt über dein Kind ausübst und dieses durch die Klinik ausgeübt wird. Ergo die Klinik sein Ansprechpartner ist, wenn es um den Schadensersatz geht.

    tj

  • vor 9 Jahren

    Genau deswegen anfechten und auf keinen Fall bezahlen!

    Innerhalb von 2 Wochen vorallem, Hammerhart!

    Wenn Sie den Sohn bestrafen, können sie ja nicht Behaupten Zeitgleich, das Sie nicht Zuständig sind, das ist doch ein Offener Widerspruch gegen die eigene Logik der Argumentation der Psychatrie!

    Mit der "Bestrafung" haben Sie ja indirekt die eigne Verantwortung schon eingeräumt!

    Niemand geht herum und bestraft Fremde Kinder für Fehlverhalten, und sagt dann er hätte keine Verantwortung aber hat Sie trotzdem schonmal Vorsorglich "bestraft" ! Das ist doch Irrsinn seitens der Psychatrie!:D

    Das Sie den Vorfall nicht sofort weitergegeben haben spricht auch nicht gerade für Seriöse Arbeit am Menschen!

    Quelle(n): Mal ganz abgesehen davon das es hier um eine Tat geht, die wohl eben in dem Psychischen Zustand des Jungen Begründet liegt! Also meiner Meinung nach hat sich die Psychatrie hier selbst geschädigt und vorallem die eigne Arbeit und Daseinsberechtigung Ad Absurdum geführt! Sie hätten freiwillig die Verantwortung übernehmen sollen, schliesslich geht es hier um Menschen die Hilfe brauchen! Ein Betrag von 3000 Euro kann Ruinös Heutzutage sein. Mal abgesehen davon das wohl die Tatsache das der Sohn eben in Behandlung ist, schon allein Ausnahmebelastung ist!
  • vor 9 Jahren

    Da Dein Sohn zu dieser Zeit NICHT unter Deiner Aufsicht war muss sich das Heim darum kümmern. Jedes Heim oder jede Klinik ist für solche Fälle versichert. Also ja nichts bezahlen!

  • vor 9 Jahren

    Behaupten kann der Fahrer viel, dies muss er beweisen können.

    Wenn dein Sohn schon zu dem Zeitpunkt in der Psychiatrie war, stellt sich doch die Frage - ob er Ausgang hatte oder überhaupt das Gelände verlassen können. Evtl. hatte er zu dem Zeitpunkt sogar Therapie, erkundige dich dort.

    Ein Anwalt kann teuer werden, wenn du keinen Rechtsschutz hast, deshalb verlange dass man dir die Beweise vorlegt.

    Evtl. stelle die Frage mal unter: www. Juraforum.de

    Viel Glück!

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  • Merlin
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Lass dir von diesem Winkeladvokaten keine Angst machen. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Eltern für ihre Kinder haften. Leider wird immer wieder versucht, diesen Irrglauben auszunutzen.

    1. Wo ist der Beweis, dass dein Sohn die Tat begangen hat?

    2. Wenn er sie begangen haben sollte, ist zu prüfen, ob er strafmündig ist. Bis unter 14 ist er starfunmündig, kann also NICHT belangt werden (mit “Strafmündigkeit” bezeichnet man den Zustand, den der Täter einer strafbaren Handlung innehaben muss, um dafür verantwortlich zu sein und zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden zu können).

    3. Nächster Prüfpunkt wäre die Deliktsfähigkeit. Wer das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte. Auch psychisch kranke Menschen sind grundsätzlich nicht deliktsfähig. Hier sehe ich keine Schadensersatzpflicht für deinen Sohn.

    4. Nächster Prüfpunkt: Haftung durch dich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Im vorliegenden Fall befand sich dein Sohn in der Jugendpsychiatrie, war also deinem Einwirkungskreis entzogen. Bei beschützenden Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime etc.) ist Aufsichtspflicht durch die Einrichtung übernommen.

    Ich denke, du bist raus aus der Sache und hast nichts zu befürchten.

    Quelle(n): Fachwissen
  • O
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    ich würde sagen die Jugendpsychiatrie hat ihre Aufsichtspflicht verletzt, und nicht Du, da er unter deren Aufsicht stand,

    parallel würde ich die Sache der eigenen Familienhaftpflicht melden, lehnen die die Schadenreguliereung ab, müßte die Gegenseite die Versicherung, bzw. Dich verklagen

    ebenso würde ich die Sache einem eigenen Rechtsanwalt schildern, der dich gegen Forderungen des Geschädigten vertritt

    Quelle(n): meine Meinung
  • vor 9 Jahren

    Soweit ich das bisher lese, sind alle, die dir bisher geantwortet haben, "Laien", also keine Rechtsanwälte o.ä.. Das trifft auch auf mich zu. Es ist auch bekannt, dass Recht "fühlen" nicht immer Recht nach Gesetz bekommen bedeutet.

    Dennoch würde ich das als Laie mal so sehen:

    Dein Sohn ist mit 13 noch strafunmündig, aber bedingt aufsichtspflichtig. Deine Aufsichtspflicht hast du an die Klinik abgegeben (denkt man so, was sagt der Vertrag?).

    Bestimmt hast du seinem Aufenthalt dort schriftlich zugestimmt. Guck doch mal, was in den entsprechendedn Unterlagen steht und ob da etwas über die Aufsichtspflicht geregelt ist!

    (Letztendlich sind nur Vertragsvereinbarungen relevant.)

    Wenn du gar nicht weiter kommst, nimm dir wirklich besser einen Anwalt.

  • vor 9 Jahren

    In dem Fall solltest Du einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Ruf am besten gleich morgen bei einem Anwalt Deines Vertrauens an.

  • vor 9 Jahren

    Hol dir einen Anwalt. Eventuell kannst du erreichen, dass dein Sohn für vorübergehend unzurechnungsfähig bei dieser Tat eingestuft wird (Medikamenten und oder Alkoholeinfluss...). Die Psychatrie wirst du wahrscheinlich nicht verantwortlich machen können, da die ja nicht jeden einsperren können und nicht jeden, der raus darf beobachten können.

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