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Darf ein Taxifahrer oder ...?
ein Autofahrer unter Missachtung der Strassenverkehrsordung ( Überfahren von roten Lichtzeischenanlagen, überhöhte Geschwindigkeit etc.) eine verwundete Person zum nächstgelegenen Hospital bringen, wenn die Rettungsleitstelle einen Einsatz, wegen nicht lebensbedrohlich, abgelehnt hat.
6 Antworten
- SokratesLv 6vor 9 JahrenBeste Antwort
Grundsätzlich gilt, dass jeder Verkehrsteilnehmer (ob Taxifahrer oder nicht) mit einem ganz normalen Auto einen Verletzten immer dort unter Missachtung der Verkehrsregeln ins nächstgelegene Krankenhaus bringen darf, wo er damit wesentlich (!) schneller ist als ein Krankenwagen. Also: In der Innenstadt von Berlin darf es niemand, denn dort sind Rettungswagen binnen weniger Minute an jedem Unfallort. Wenn aber jemand ein schwerverletztes Unfallopfer an einer einsamen Landstraße fernab jeder Besiedelung am Straßenrand vorfindet, dann muss er nicht herumtelefonieren oder "112" probieren, sondern kann den Verletzten auf den Rücksitz nehmen und losrasen - muss aber irgendein Warnzeichen setzen, etwa einen Schal aus dem Fenster hängen lassen.
Wenn der angerufene Rettungsdienst sich weigert, vorbeizukommen, wird es höchst kompliziert. Denn eine Straßenverkehrsverletzung ist natürlich eine Straßenverkehrsverletzung. Wenn damit jedoch etwa ein Menschenleben gerettet wird, ist das ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund, der Straffreiheit herbeiführt (für die ansonsten zweifellos begangene Tat). Der rasende Helfer müsste also im Zweifel einen Richter davon überzeugen, dass er persönlich von der Schwere der Krankheit und den irreversiblen Schäden des Opfers für den Fall überzeugt war, dass er - der Rasende - ihn nicht sofort ohne Rücksicht auf Tempolimits und rote Ampeln ins Krankenhaus bringt. Das ist ein bisschen ein Glücksspiel...
Quelle(n): Ich schrieb mal einen Beitrag zu diesem Thema in einer ärztlichen Fachzeitschrift. - Anonymvor 9 Jahren
Nein, darf er nicht. Das ist Fahrzeugen mit Sondersignal vorbehalten.
- ParickLv 4vor 9 Jahren
Erstens: Nein, das Darf er natürlich nicht.
Zweitens: ´´Ãberfahren von roten Lichtzeischenanlagen´´ --> Ich kipp vom Stuhl. Schreib doch einfach ,,Rote Ampel´´
Drittens: Ich habe noch nie erlebt, das die Rettungsleitstelle einen Einsatz abgelehnt hat. Die sind verpflichtet zu kommen, wenn man sie Anruft.
- PoppyLv 6vor 9 Jahren
Was für eine Verletzung soll das denn sein? Die berühmt-berüchtigte Platzwunde?
Das ist Quatsch. Ernsthaft verletzte Personen werden von natürlich von einem Krankenwagen gefahren, zumal die Rettungssanitäter auch vor Ort die Erstversorgung gewährleisten können.
Und auÃerdem, ein Krankenwagen hat nicht ohne Grund die Sirene. Dann weià jeder ah, ich muss Platz machen.
Ich stelle mir gerade vor, ich will bei grün eine Ampel überqueren und dann kommt so ein bescheuerter Taxifahrer, fährt über die rote Ampel und mir ins Auto rein. Grandiose Idee. Damit sind gleich noch mehr Menschen verletzt, wenn nicht sogar zu tode kommen.
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- Anonymvor 9 Jahren
In Zeiten von handys ist es besser und eher wahrscheinlicher, daà ein Rettungswagen vor Ort ist, als daà ein "normaler" Autofahrer einen Verletzten ins Krankenhaus bringt.
Wir leben hier in der BRD (Bürokratisch Ruiniertes Deutschland), und von daher ist es natürlich Verrrbootennn, sich nicht an die StVO zu halten. Wenn der Staat eine Möglichkeit zum Abzocken sieht, dann nimmt er sie auch wahr.
Sollte ich einmal in eine solche Situation kommen, wäre für mich selbstverständlich die medizinische Versorgung sicherzustellen, wichtiger, als irgendwelche, z.T. eh idiotischen Gesetze ud Vorschriften.
- PaulyLv 6vor 9 Jahren
Wenn ich verletzt bin und nicht anders ins Krankenhaus komme, wäre mir das egal, dann würd ich ihm 200 Euro extra geben, damit er alles überfährt und schnell ist!