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Jana fragte in Schule & BildungHochschule · vor 9 Jahren

Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse für Studenten?

Hallo!

Habe demnächst das "Vergnügen", mich selber krankenversichern zu müssen. Auf einer Vergleichsseite habe ich gerade gelesen, dass für Studenten ein Mindesteinkommen von 800 Euro im Monat als Grundlage für die Zuzahlung zur Krankenversicherung angesetzt wird.

Ich frage mich gerade, wie man auf diesen Betrag kommt. Ich bekomme 397 Euro Bafög und verdiene nebenbei monatlich unter 100 Euro. Ich wohne zwar mietfrei bei meiner Mutter, versorge mich aber größtenteils selber. Mein Vater zahlt für mich keinen Unterhalt.

Ich dachte, dass Bafög nicht als Einkommen gerechnet werden darf, da es eine zweckgebundene Leistung ist.

Gibt es diese "Annahme" eines Mindesteinkommens tatsächlich? Es kann ja nicht sein, dass ich von dem wenigen, dass ich im Vergleich dazu tatsächlich einnehme, wg. Chroniker-Regelung dann knapp 100 für Zuzahlungen berappen muss...

Kennt sich da jemand aus?

Danke schonmal!

4 Antworten

Bewertung
  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    "Ich dachte, dass Bafög nicht als Einkommen gerechnet werden darf, da es eine zweckgebundene Leistung ist."

    Falsch gedacht. Wenn ich arbeiten gehe, ist mein Einkommen auch zweckgebunden - es soll mich ernähren.

    Das Mindesteinkommen bezieht sich doch auf den Beitrag, nicht auf die Zuzahlung. Von der wirst du auch nicht per se befreit, sondern erst nach a) bereits vorhandenen Ausgaben und b) mit entsprechendem Einkommensnachweis.

  • vor 9 Jahren

    Nein, als Student bist Du nicht zuzahlungsbefreit.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn du BAföG erhältst und aus der Familienversicherung fällst aufgrund deines Alters oder weil du das 14. Semester überschritten hast, dann musst du dich selbst versichern.

    Das dürften mit Krankenversicherung und Pflegeversicherung um die 78,-€ sein. Dieser Betrag ist bei allen Krankenkassen gleich, da festgelegt durch die Politik. Du bekommst das aber auf dein BAföG ausgezahlt, heißt du hast dann nicht weniger Geld zur Verfügung, sondern du bekommst deinen jetzigen BAföG Satz plus die grob 78,-€.

    Diese setzen sich dann aus den 64,77 € für die Krankenversicherung und den 13,13 € für die Pflegeversicherung zusammen.

    Also, es geht hier nicht um Einkommen oder nicht, sondern es ist ein festgelegter Satz für Studenten!

  • Da sollte der Sachbearbeiter einer Krankenkasse weiterhelfen können.

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