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Ist es Diebstahl bzw. verboten im Supermarkt einem anderen Kunden etwas aus dem Einkaufswagen zu "klauen"?
15 Antworten
- Anonymvor 9 JahrenBeste Antwort
Wie heißt es so schön? "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" - wohlan:
§ 242
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wie man schnell erkennt, ist es für den Tatbestand unerheblich, ob sich die bewegliche Sache im Besitz oder gar im Eigentum dessen befindet, dem man sie wegnimmt - es genügt, dass sie "fremd" ist. Das leuchtet auch ein: Wenn ich ein Auto klaue, dann spielt es keine Rolle, ob das Herrn Schulze, seiner Bank oder einer Autovermietung gehört.
Wesentlich kommt es hier ganz offenbar auf die Absicht des Täters an. Will er die Ware rechtmäßig erwerben, so handelt es sich nicht um Diebstahl. Hat er aber die Absicht, das Tiefkühlhähnchen unter seiner Jacke an der Kasse vorbei zu schmuggeln und es sich so rechtswidrig zuzueignen, dann ist bereits die Wegnahme aus dem Wagen des Kunden ein (zumindest versuchter) Diebstahl.
Disclaimer: IANAL.
Quelle(n): www.dejure.org - vor 9 Jahren
ich würde sagen es ist unfreundlich aber kein diebstahl da die ware noch nicht bezahlt wurde und somit noch nicht eigentum des käufers ist...
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- KapaunLv 7vor 9 Jahren
Rechtlich gesehen kann es kein Diebstahl sein, denn die Ware verbleibt so oder so im Eigentum des Supermarkts, bis sie an der Kasse bezahlt wird.
- פסיכופתLv 4vor 9 Jahren
Wenn es sich dabei um Ware handelt, die der Kunde noch nicht bezahlt hat, ist es kein Diebstahl, da der Kunde (noch) nicht der Eigentümer der Sache ist. (Außer Du gehst dann selbst ohne zu bezahlen aus dem Laden, aber dann würdest Du den Laden bestehlen und nicht den Kunden.)
- wernaaa2000Lv 7vor 9 Jahren
Ich denke auch "Nein" weil mit der Absicht die Ware zu kaufen (Oma Krause hat das Kukident in den Wagen gelegt) der Eigentum von den Blubberdingern noch nicht vom Verkäufer auf Oma Krause übergegangen ist! Es ist einfach nur nicht die feine englische Art und veranlasst Oma Krause jetzt auch noch nach einem blutdrucksenkendem Mittel zu suchen!
Die arme Oma - und das auch noch so kurz vor Weihnachten mensch...!!
- Anonymvor 9 Jahren
Es ist kein Diebstahl ,aber wer macht den sowas?
- Anonymvor 9 Jahren
es ist keine straftat