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Ist es Diebstahl bzw. verboten im Supermarkt einem anderen Kunden etwas aus dem Einkaufswagen zu "klauen"?

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Wie heißt es so schön? "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" - wohlan:

    § 242

    Diebstahl

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Wie man schnell erkennt, ist es für den Tatbestand unerheblich, ob sich die bewegliche Sache im Besitz oder gar im Eigentum dessen befindet, dem man sie wegnimmt - es genügt, dass sie "fremd" ist. Das leuchtet auch ein: Wenn ich ein Auto klaue, dann spielt es keine Rolle, ob das Herrn Schulze, seiner Bank oder einer Autovermietung gehört.

    Wesentlich kommt es hier ganz offenbar auf die Absicht des Täters an. Will er die Ware rechtmäßig erwerben, so handelt es sich nicht um Diebstahl. Hat er aber die Absicht, das Tiefkühlhähnchen unter seiner Jacke an der Kasse vorbei zu schmuggeln und es sich so rechtswidrig zuzueignen, dann ist bereits die Wegnahme aus dem Wagen des Kunden ein (zumindest versuchter) Diebstahl.

    Disclaimer: IANAL.

    Quelle(n): www.dejure.org
  • vor 9 Jahren

    ich würde sagen es ist unfreundlich aber kein diebstahl da die ware noch nicht bezahlt wurde und somit noch nicht eigentum des käufers ist...

  • vor 9 Jahren

    das ist aber dreist

  • vor 9 Jahren

    mich würds aufregen..

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  • Kapaun
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Rechtlich gesehen kann es kein Diebstahl sein, denn die Ware verbleibt so oder so im Eigentum des Supermarkts, bis sie an der Kasse bezahlt wird.

  • Klaus
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Nein, aber wenn das jemand öfter macht wird er wohl Hausverbot bekommen.

  • vor 9 Jahren

    Wenn es sich dabei um Ware handelt, die der Kunde noch nicht bezahlt hat, ist es kein Diebstahl, da der Kunde (noch) nicht der Eigentümer der Sache ist. (Außer Du gehst dann selbst ohne zu bezahlen aus dem Laden, aber dann würdest Du den Laden bestehlen und nicht den Kunden.)

  • vor 9 Jahren

    Ich denke auch "Nein" weil mit der Absicht die Ware zu kaufen (Oma Krause hat das Kukident in den Wagen gelegt) der Eigentum von den Blubberdingern noch nicht vom Verkäufer auf Oma Krause übergegangen ist! Es ist einfach nur nicht die feine englische Art und veranlasst Oma Krause jetzt auch noch nach einem blutdrucksenkendem Mittel zu suchen!

    Die arme Oma - und das auch noch so kurz vor Weihnachten mensch...!!

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Es ist kein Diebstahl ,aber wer macht den sowas?

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    es ist keine straftat

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