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Muss ich das hinnehmen, dass mein Pflasterer gewisse Flächen nach Zeit abrechnet und gewisse Flächen nach m² ?
Natürlich zu seinem Vorteil. Aufwändige Flächen nach Zeit, einfache Flächen nach Quadratmeter.
O.k., richtig ausgedrückt: der Pflasterleger, der rund um unser Häuschen Betonsteine legt.
10 Antworten
- CarinotetraodonLv 4vor 10 JahrenBeste Antwort
Wenn der Pflasterer dir ein schriftliches Angebot gegeben hat und du auf dessen Grundlage den Auftrag erteilt hast, dann sollten die Abrechnungsmodi da drin stehen.
Wenn nicht, hast du schlechte Karten. Aber auch dann gilt noch folgendes:
Grundsätzlich haben sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber bei einem Werkvertrag das Recht, eine Änderung der vereinbarten Abrechnungsmodalitäten (Einheitspreis, Abrechnungseinheit, etc.) zu verlangen, wenn die ausgeführte Menge oder der Schwierigkeitsgrad stark von den vereinbarten Grundlagen abweichen.
Hast du z.B. nur einen Preis für X Qadratmeter Pflastern abgefragt, der Pflasterer muss aber an jeder Seite zum Anpassen die Steine schneiden, evtl. auf deinen Wunsch hin Muster verlegen, oder die Gesamtfläche setzt sich aus X Kleinflächen zusammen, dann hat der Handwerker zumindest nach VOB (Verdingungsordnung für das Bauwesen) Anspruch auf besondere Vergütung.
Das BGB kenne ich in dieser Hinsicht nicht auswendig, kann mir aber vorstellen, dass es solche Angelegenheiten ähnlich regelt.
Nichtsdestotrotz: Versuche zu verhandeln!
- SprendlingerLv 7vor 10 Jahren
Dies Methode ist nicht üblich, aber möglich. Was hat er in seinem Kostenvoranschlag aufgeführt. Wenn dort alles nach qm, dann kannst Du reklamieren
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- W HLv 5vor 10 Jahren
Wenn gewisse Arbeiten zu Aufwändig sind um nach qm Abrechnen zu können. Sollte aber im Angebot stehen. Und die Rechnung kann 10% über dem Angebot liegen.
- Anonymvor 10 Jahren
Normalerweise nicht. Entweder-oder. Für mich grenzt das schon an Betrug.
- Anonymvor 10 Jahren
Nein, er muss entweder nach Fläche oder nach Zeit rechnen.
Quelle(n): eigene Erfahrung