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Ludi
Lv 5
Ludi fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 10 Jahren

Darf ich fremdes Eigentum wegwerfen nach vorheriger Ankündigung?

Hey!

Von meiner Ex-Freundin liegt noch Zeug in der Garage, Gesamtwert ca. 80€.

Ich habe ich bereits vor 2 Wochen gesagt, im Winter brauch ich die Garage und sie soll das bitte abholen, macht sie nur nicht.

Habs ihr mittlerweile schon mehrmals gesagt, dass sies holen soll.

Komme ich rechtlich in Schwierigkeiten, wenn ich ihr jetzt ein genaues Datum nenne und es danach einfach auf dem Müll entsorge, sollte sie es bis dahin nicht abholen?

Weil mir geht es im Weg um.

Wenn das geht, wie lange muss ich ihr Zeit geben?

Danke :)

Update:

@Sprotte: Wie wahr -.- ... das hatte ich ja versucht, aber leider ists jedes mal gescheitert.. mittlerweile hab ich keine Lust mehr drauf. ;-)

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Ich würde schriftlich die Abholung verlangen (mit letztem Abholdatum) und ab diesem Datum eine marktübliche Miete für die Garage berechnen.

  • vor 10 Jahren

    Du kannst sie per Einschreiben -Rückschein zur Räumung der Garage auffordern und ihr eine Frist von 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens setzen. Sollte sie dieses Angebot nicht wahrnehmen kannst Du das Zeug in "die Tonne kloppen", wie bereits erwähnt.

    Mündliche Aufforderungen, darauf scheint sie zu spekulieren, nutzen Nichts. Es bedarf der Schriftform.

  • vor 10 Jahren

    Naja wenn sie ihre Sachen nicht abholt, macht sie vom ihrem Eigentumsrecht ja keinen Gebrauch. Also ich würd die Sachen in die Tonne hauen. :-)

    Setz ihr noch einmal eine Frist. Und dann wegwerfen, wenn sie das Zeug nicht abholt.

  • vor 10 Jahren

    Soviel zu: ...lass uns Freunde bleiben.

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  • vor 10 Jahren

    Ich würde ihr die Frist schriftlich (per Einschreiben Rückschein) setzen, dann bist du auf der sicheren Seite...falls es doch noch zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.

  • Phoebe
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Ja, aber mach das schriftlich z.B. per Mail und schreibe da alles noch mal auf (dass Du ihr das schon öfters gesagt hast) setze ihr eine Frist (auch mit dem Grund, dass Du den Platz brauchst) und wenn sie es nicht holt - hat sie Pech

  • vor 10 Jahren

    Ja darfst Du wenn es korrekt angekündigt ist (Termin u. Einschreiben). Hält sie den Termin ohne Entschuldigung nicht ein, verzichtet sie auf ihr Eigentum.

  • vor 10 Jahren

    Du hast eine Aufbewahrungspflicht. Du darfst es irgend wo unterstellen und der Freund muss die Kosten tragen. Aber Du kannst nicht für eine Kiste müll ein Hotelzimmer mieten und er zahlt die Kosten

  • vor 10 Jahren

    mashallah

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