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Selbst fristlos kündigen....?
.... Oder geht es nur über einen Aufhebungsvertrag?
Ist es möglich, irgendwie kurzfristig aus einem Arbeitsvertrag herauszukommen, wenn die Zukunft davon abhängt und man schwere gesundheitliche Probleme auf der bisherigen Arbeit hat?
Leider habe ich diese Probleme. Bisher war es mir nicht möglich, eine neue Stelle zu finden, da sich gerade Zeitarbeitsfirmen daran aufgehängen dass ich einen Monat Kündigungsfrist habe.
Nun habe ich kommende Woche ein Vorstellungsgespräch. Die Chancen dass sie sich für mich entscheiden sind sehr hoch. Das Problem wäre nur, dass ich ziemlich bald antreten müsste, da Anfang Dezember schon die Schulungen für den Job anfangen.
Gibt es eine Möglichkeit aus meinem jetzigen Job herauszukommen, sodass es damit keine Probleme gäbe? Ich halte diesen ohnehin nicht mehr lange durch und ich will nicht auf einen neuen Job verzichten, da ich sonst sowieso bald arbeitslos wäre.
Hat jemand Erfahrungen gemacht, wie man solch ein zeitliches Problem am besten löst?
10 Antworten
- Anonymvor 10 JahrenBeste Antwort
Aus einem Arbeitsvertrag, ohne die vertragliche Kündigungsfrist ein zu halten, geht nur im "Einvernehmen" mit dem Arbeitgeber.
Hier kann es auf Ihr Geschick und Ihr Bemühen um ein sauberes Beenden des Arbeitsvertrages ankommen.
Im übrigen ist es auch eine Verhandlungssache, dem neuen Arbeitgeber klar zu machen, das Sie eben einen Vertrag einhalten und keine "illegalen Dinge" machen, auch mit einem Arbeitgeber, bei dem Sie ausscheiden wollen.
Viel Erfolg bei dem Arbeitsvertragswechsel, mit Gruß
Potter
- exenterLv 7vor 10 Jahren
Eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ist nur von Erfolg gekrönt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag verletzt. Kurzfristig kommst Du nur im gegenseitigen Einvernehmen (Aufhebungsvertrag) aus dem Job.
- Anonymvor 10 Jahren
Eine fristlose Kündigung bedarf einer entsprechenden Begründung. Die erkenne ich bei dir nicht - es sei denn, deine gesundheitlichen Probleme wären auf objektive Missstände bei deiner jetzigen Tätigkeit zurückzuführen.
Grundsätzlich gilt: Ein Job, den man nur bekommt, wenn man sofort verfügbar ist, ist kein Job, den man haben will. Ein Arbeitgeber, der nicht bereit ist, für die passende Besetzung einer Stelle eine kleine Wartezeit in Kauf zu nehmen, betrachtet seine Mitarbeiter offensichtlich als beliebig austauschbares Menschenmaterial, das auf der StraÃe rumliegt. Gerade Zeitarbeitsfirmen sind dafür bekannt, dieses Material auch ganz schnell wieder zu "entsorgen", wenn sie keine Verwendung mehr dafür haben.
Im Ãbrigen frage ich mich ernsthaft, wie du schon vor einem Vorstellungsgespräch wissen zu können glaubst, dass deine Chancen auf diese Stelle "sehr hoch" wären. Und weshalb du meinst, "sonst sowieso bald arbeitslos" zu sein.
- Helmut ALv 5vor 10 Jahren
Verträge sind einzuhalten. Vllt lassen sie Sie einfach gehen ohne Frist, zumal du Schwierigkeiten mit den Bedingungen oder Umständen des Arbeitsplatzes andeutest, was dem Arbeitgeber nicht verborgen geblieben sein dürfte.
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- Jürgen NRWLv 7vor 10 Jahren
Kündigung
Wenn der Arbeitgeber sich nicht an Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag hält oder gegen geltendes Recht verstöÃt, sollte zuerst eine Abmahnung erfolgen.
Kündigen kann man als Arbeitnehmer immer. Kündigungsfristen sind einzuhalten. Für eine auÃerordentliche (fristlose) Kündigung bedarf es wichtige Gründe. Solche wären erhebliche VerstöÃe gegen geltendes Recht und Gesundheitsgefährdung des Arbeitnehmers.
- Anonymvor 10 Jahren
Kommt auf die Umstaende drauf an. Im uebrigen nennt man das einen vorzeitiger Austritt, ich glaub aber nicht, dass die Gruende, die Du angefuehrt hast, dies rechtfertigen.
- shinita57Lv 6vor 10 Jahren
Selbst kündigen Nein, reskierst evtl. Sperre beim Arbeitslosengeld.
Aufhebungsvertrag genaueste überprüfen, nicht immer von Vorteil, die Frage ist - hast du eine andere Wahl.
- RijochaLv 4vor 10 Jahren
Klar ist ein Schulungsbeginn ein sehr verbindliches Einstiegsdatum, um das man bei einem neuen Job schlecht "drumrum kommt". Aber:
1. 4 Wochen sind keine lange KüFri - eine Firma die nicht so lange warten kann / will, da muss man sich schon fragen, wollen die wirklich die angesprochene Person auf die Stelle setzen oder wollen sie einfach nur den Job schnellstmöglich mit irgendjemandem besetzen. Ich selbst habe ich eine KüFri von 3 Monaten...
2. Ein Vertrag ist ein Vertrag - Du würdest es ja auch nicht wollen, dass die (Zeitarbeits-) Firma Dich von einem Tag auf den anderen vor die Tür setzt, oder? Also halte Dich an Deinen Vertrag!
3. wenn gar nix hilft: schreibe ein Angebot der Aufhebung hilfsweise Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen KüFri. Das solltest Du allerdings erst dann machen, wenn Du einen neuen, unterschreibenen Arbeitsvertrag in der Tasche hast.
- chiophanLv 7vor 10 Jahren
Hallo,
wenn Du kein ärztliches Attest bringen kannst, musst Du einen Aufhebungsvertrag machen. Mache es aber nur, wenn Du sicher bist, dass Du die andere Stelle längerfristig bekommst.Ansonsten stehst Du am Ende ohne Geld da, weil das Arbeitsamt nicht zahlt. Allerdings muss die momentane Firma auch darauf eingehen.
Quelle(n): eigene Erfahrung - LeneLv 6vor 10 Jahren
Du kannst deinen Job selbst nur dann fristlos kündigen, wenn es für dich unzumutbar (!) ist, weiterhin dort arbeiten zu gehen. Das ist der einzige Grund, der im Zweifelsfall vom Arbeitsgericht anerkannt wird.
Ein neuer Job zählt dabei nicht.