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Gärtner vergiftet Pferd - Pferd muss in Klinik, wer zahlt? (EILIG!)?

BItte nur ernsthaft juristisch fundierte Antworten:

Ein Gärtner von unseren Nachbar hat unser Pferd mit giftigem Blauregen gefüttert (ob wissentlich oder ausversehen wissen wir nicht). Jetzt hat unser Pferd eine Vergiftung. Der Arzt sagt, die Überlebenschancen liegen bei 50 %. Das Pferd müsste in eine Pferdeklinik. Das können wir nicht bezahlen. BEsteht eine Chance, dass der Gärtner (seine VErsicherung) für den Schaden aufkommen muss?

Update:

Hier geht es nicht darum, ob ich mir ein Pferd leisten kann. Natürlich habe ich Geld in der Hinterhand, aber keine 10000 Euro um einen solchen Klinikaufenthalt zu finanzieren.

Dafür, dass das Pferd den Blauregen vom Gärtner hat gibt es Zeugen.

9 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 4
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn man kein Geld für Notfälle hat, sollte man auch keine Pferde halten. Entweder man

    kann sich Tiere leisten oder man muß eben verzichten.

  • mzi
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Hi,

    wenn du eine juristisch fundierte Antwort möchtest, solltest du auch einen Juristen fragen !

    Ich denke es müsste ihm nachgewiesen werden. Erst dann kann über die Kostenfrage entschieden werden.

    Also: Anzeige machen, Anwalt suchen ggf. klagen.

    Gruß

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Nur wenn ihr nachweisen könnt, dass es wirklich der Gärtner war, könnt ihr etwas von der Versicherung verlangen.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Du kannst nur hoffen dass der Gärtner eine Haftpflichtversicherung hat.

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  • vor 10 Jahren

    So brauchst du wohl sowieso einen Anwalt um ihn zu verklagen.Freiwillig gibt er es sicher nicht zu und wird auch nichts zahlen.

    Also erstmal zur Polizei und anzeigen.

    Bezahlen müsst ihr es erstmal und dann hoffen, dass ihr es wieder bekommt.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Erstens: Ob der Gärtner eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht, ist fast völlig egal. Wenn er nicht zur Haftung verpflichtet ist, zahlt auch die Versicherung nicht. Nur wenn er tatsächlich haften muss, bietet die Versicherung Gewissheit, dass die zu leistende Zahlung auch tatsächlich erfolgt und nicht an einer spontanen Insolvenz des Gärtners scheitert.

    Zweitens: den Weg zur Polizei kannst du dir sparen. Du willst keine Strafanzeige machen, du willst Geld sehen. Dazu musst du, wenn er es nicht freiwillig rausrückt, eine Zivilklage anstrengen. Damit hat die Polizei rein gar nichts am Hut.

    Drittens: Ich sehe hier eine relativ gute Chance, dass der Gärtner zum Schadensersatz verpflichtet ist. Er hätte um die Giftigkeit der Pflanzen als Fachmann unbedingt wissen müssen und hat also grob fahrlässig gehandelt (von Vorsatz wird man wohl nicht ausgehen).

    Disclaimer: IANAL*

    Quelle(n): * I am not a lawyer
  • .**.
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Wenn sicher ist, dass es sich um eine Vergiftung handelt und die Zeugen bereit sind, ihre Beobachtung gerichtlich zu bezeugen, muss der Gärtner haften. Sowohl für die Kosten der Behandlung, als auch für den Schaden, falls euer Pferd es nicht schaffen sollte. Damit ihr Schadenersatz geltend machen könnt, muss nachgewiesen werden, dass der Gärtner tatsächlich der Verursacher ist. Dabei ist eine Zivilklage nicht unbedingt zielführend, weil auf diesem Weg die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Rein rechtlich betrachtet handelt es sich deshalb um zwei verschiedene Sachverhalte: Zum einen müsstest du eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung ( sorry, aber so nennt man es rechtlich ) stellen, und parallel den Schadenersatz im Weg der Privatklage beim Amtsgericht einfordern. Normalerweise wird das Amtsgericht den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, weil darin die Schuldfrage geklärt wird. Wenn strafrechtlich feststeht, dass der Gärtner den Schaden verursacht hat, wird vom Zivilgericht festgelegt, inwieweit er zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.

    Ein Gärtner sollte wissen, dass Blauregen hochgiftig ist. Ihr solltet ihn vorab aber mal darauf ansprechen und ggfs. auch eine Strafanzeige in Aussicht stellen. Evtl. lässt er sich freiwillig auf eine aussergerichtliche Regelung ein.

    Alles Gute für euer Pferd, ich hoffe sehr, es wird es überstehen.

  • vor 10 Jahren

    Ob Du hier juristisch fundierte Antworten bekommen wirst???

    Du solltest Dich mit der Frage schon an einen Juristen wenden. Erste juristische Auskünfte gibt es gratis!

    Wenn es ganz eilig ist dann bringt Euer Pferd in ein größeres Tierheim in Eurer Gegend. Dort gibt es Tierärzte die in finazielen Notfällen auch aufwendigere Therapien kostenlos durchführen. Bei vielen Tierklinken kann man sich auch auf eine Ratenzahlung einigen.

    Ich vermute nicht daß der Gärtner zahlen muß. Wer weiß ob der Gärtner dem Pferd diese Pflanze wirklich gegeben hat, es gibt irre die Hunde und Katzen absichtlich mit Ködern vergiften, warum sollte das nicht so jemand auch mit einem Pferd machen, was nicht automatisch heißt das es der Gärtner war nur weil er ab und an dem Pferd was über den Zaun gerreicht hat.

  • vor 10 Jahren

    Immer der Gärtner.

    Der Mörder war der Gärtner.

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