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Steuererklärungen für die Jahre 2007/2008 jetzt noch nachholen?

Kann mann die Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich für die Jahre 2007/2008 jetzt noch nachholen?

Bin deshalb noch nicht angeschrieben worden!

Update:

Das Einkommen besteht zu 100% aus nicht selbständiger Arbeit.

Es geht ja darum wenn es sich evtl. noch lohnt und mann noch etwas heraus bekommt.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, so wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn diese beantrag wird. Durch die Abgabe einer Steuererklärung ist der Antrag auf Veranlagung spätestens bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist zu stellen. Bis zum 31.12.2007 galt, dass eine Veranlagung zu Einkommensteuer und damit eine Rückerstattung von zuviel gezahlter Steuer nicht mehr möglich waren, wenn die Einkommensteuerklärung nicht innerhalb von zwei Jahren abgegeben worden war.

    Ab 2008 gilt nun, dass sich Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit nehmen können. Die Neuregelung gilt für alle Steuererklärungen ab dem Jahr 2005. Arbeitnehmer können daher freiwillig ihre so genannte Antragsveranlagung für das Jahr 2008 noch bis Ende 2012 vornehmen.

    Aus http://www.steuertipps.de/lexikon/fristen

  • Lene
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Ja, kannst du. In Zukunft solltest du dir das aber nicht so spät überlegen.

    Angeschrieben wirst du nur, wenn das Finanzamt davon ausgeht, dass es bei dir noch mehr zu holen gibt.

    Wenn du glaubst, etwas zurück zu bekommen, musst du selbst aktiv werden.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    lohnsteuerjahresausgleich brauchst du nicht zu machen, einkommensteuer musst du machen, und da hätte man dich mit sicherheit schon angeschrieben oder zumindest eine schätzung zur nachzahlung zu geschickt

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