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Annie b. fragte in GesundheitPsyche · vor 10 Jahren

Dürfen Betreuer (gesetzl.) das Alles?

Meine Tante hat genug Rente und muss trotzdem um ein paar Schuhe betteln. Auch soll sie manches im Secondhandshop kaufen. Darf das sein? Geld für Nebenkosten ist auch zur Verfügung.

Alles macht sie in den Augen der Betreuerin falsch. Meine Tante ist nicht dumm, sondern nur krank und derpessiv. Ehemaliger Beruf Sekretärin. Mit Geld kann sie gut umgehen. Internet wird ihr verboten, obwohl sie es gern hätte. Sie darf nicht an familiären Aktivitäten teilnehmen, wie Ausflüge. Erst wurde ihr unter Zeugen versprochen, dass auch dafür Geld bereitliegt. Ich vermute, dass sie selbst sich an dem Konto meiner Tante bedient, weil sie einmal 200 Euro für meine Tnte hatte und sie ihr erst eine Woche später gab. Sie reden mit meiner Tante wie ein Kind von zwei Jahren. Wenn sie bei meiner Tante waren, ist sie mit den Nerven total am Ende. Ohne Betreuer geht es ihr gut. WEnn meine Familie sich um meine Tante mal kümmern möchte, wird nicht auf ein Gespräch eingelassen, erst nachdem ich mit einem Anwalt gedroht hatte, fand ein Gespräch statt.Selbst wir wurden auch wie Volltrottel behandelt. Als ich sie freundlich darauf hinwies, war sie beleidigt. Was kann man tun?

9 Antworten

Bewertung
  • Lisa P
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    So wirklich kenne ich micht nicht aus, aber kann man nicht, wenn man geistig fit ist, einen privaten Betreuer einsetzen und muss nicht einen gesetzlichen nehmen?

    Der gesetzliche wird doch nur eingesetzt, wenn man selbst keinen bestimmen kann und auch keine Patientenverfügung hat!

    Falls ich komplett irre, bitte richtig stellen!

  • vor 10 Jahren

    Ihr habt die Möglichkeit, euch an das zuständige Betreuungsgericht zu wenden, wenn ihr der Meinung seid, dass es nicht Rechtens zugeht.

    siehe auch hier:

    http://www.ravolkerschulz.de/brosch.htm

  • Heidi
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Ein Betreuer wird eigentlich sehr genau kontrolliert und muss auch die Ausgaben etc. belegen. Die Betonung liegt aber bei eigentlich, denn es gibt immer wieder rühmliche Ausnahmen. Ich würde vorshclagen zum Gericht zu gehen und bei der zuständigen Stelle die Situation schildern. Es kann ein neuer Betreuer bestimmt werden, vielleicht auch ein Familienmitglied. Sollte dies alles nicht fruchten solltet ihr mit der Tante einen Rechtsanwalt aufsuchen.

    Was mich auch irritiert ist die Mehrzahl der Betreuer in der Frage. Wieso ist sie fertig wenn SIE da waren? Es gibt doch immer nur EINEN Betreuer.

  • vor 10 Jahren

    Wer hat denn veranlasst,dass sie einen gesetzlichen Betreuer bekommt? Da solltet ihr noch mal hingehen,und den Fall überprüfen lassen.Also die Qualifikation des Betreuers und auch die Notwendigkeit eines Betreuers.Wenn ihr deutlich macht,dass ihr euch um die Tante kümmern könnt und wollt,wird das normalerweise vorgezogen.Gesetzliche Betreuung ist in der Regel nur die letzte Möglichkeit,wenn alles andere ausscheidet.

    ein Bekannter von mir ist mit 17 zuhause rausgeflogen.Erst sollte er einen gestzlichen Vormund bekommen,bis er 18 ist.Als aber geklärt war,dass er zu seiner Tante zieht und dort auch seine Ausbildung beendet,wurde davon abgesehen.

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  • .**.
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Ein Betreuer wird eingesetzt, wenn vom Gericht befunden wird, dass jemand nicht mehr selber in der Lage ist, sich um seine Belange ausreichend zu kümmern. Die Bereiche werden dabei, je nach Krankheitsbild, genau definiert. Wenn für deine Tante eine Vermögenssorge eingerichtet wurde, wird das seinen Grund haben. Möglicherweise soll damit verhindert werden, dass sie Geld ausgibt, ohne sich darüber bewusst zu sein, dass und wofür sie es ausgibt. Das könnte ja unter Umständen auch bedeuten, dass ein Teil der Verwandtschaft der Tante das Geld aus der Tasche zieht, bis nichts mehr übrig ist, und der Rest der Verwandtschaft so um das Erbe gebracht wird.

    Auch wird es einen Grund haben, dass niemandem aus der Familie die Betreuung übertragen wurde; das ist nämlich normalerweise der Fall. Wenn ihr das Gefühl habt, die Betreuerin macht ihren Job nicht richtig, dann solltet ihr euch an den Vorgesetzten der Dame wenden. Ich wäre allerdings vorsichtig damit, ihr irgendwelche Straftaten zu unterstellen, wenn ihr dafür keine hieb- und stichfesten Anhaltspunkte habt.

    Ich wäre auch vorsichtig damit, meine Vorwürfe ausschließlich auf die Aussage der Tante aufzubauen. Eine Betreuung wird nicht leichtfertig angeordnet, und es besteht immerhin die Möglichkeit, dass die Wahrnehmung und Schilderung der Tante nicht ganz den Tatsachen entspricht.

  • vor 10 Jahren

    NEIN dürfen die NICHT, sondern nur was vom Gericht in der Betreuungsvereinbarung steht.

    Es wäre Ratsam, sich als Familie da aktiv mit einbinden zu lassen.

    Gehe zu Betreuungsbehörde (auf örtlicher Ebene die Landkreise und kreisfreien Städte, (Sozialamt)).

    Notfalls übernehmt Ihr als Angehörige selbst die Betreuung. Meine Nichte hat auch für zwei Familienangehörige die Betreuung. Da habt Ihr selbst auch Anspruch auf Vergütung der Aufwendungen (es müßten 200,00€/á/Pers. sein (müssen beantragt werden und kommen nicht automatisch)).

    Es müßte eine Betreuungsvereinbarung bzw. eine Verfügung vom Amtsgericht vorliegen, darin ist alles geregelt. Die wird normalerweise im Beisein eines Vertreters der Betreuungsbehörde und des zu Betreuenden selbst beim Richter/Rechtspfleger für Betreuung im Detail abgesprochen.

    Der zu Betreuende hat in dem Gespräch viele Möglichkeiten der Selbstbestimmung. Deine Tante kann auch beim Amtsgericht verlangen das eine andere Betreuung eingesetzt wird, wenn sie mit der derzeitigen Betreuung nicht einverstanden ist.

    Wenn sie "nur" Depressiv ist und sorgsam mit ihrem Geld umgehen kann (und bisher auch konnte) ist eine Betreuung in finanziellen Angelegenheiten gar nicht notwendig. Auch diese Finanzielle Betreuung kann sie aus der Betreuungsvereinbarung entfernen lassen (über den Richter am Amtsgericht). Internet darf man ihr auch nicht verbieten, es sei denn sie ist Suchtgefährdet (Internetsucht/Spielsucht) Auch familiäre Aktivitäten dürfen ihr nicht verboten werden. Eigentlich darf ihr gar nichts verboten werden.

    Im Gegenteil; ihr sind Möglichkeiten zu aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen und Familiären Leben zu fördern.

    Mir scheint da auch einiges faul zu sein mit der derzeitigen Betreuerin. Kümmert Euch selbst.

    Quelle(n): ;o)
  • Kezia
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Die Betreuerin muss alle Belege archiwieren und vorlegen wenn danach verlangt wird,

    ihr könnt über nen Anwalt einen neuen Betreuer beantragen,

    außerdem kann auch ein Familienangehöriger diese Aufgabe übernehmen.

    Ich als Krankenschwester, hatte ich öfter schlechte Erfahrung mit ges. Betreuer gemacht

  • vor 10 Jahren

    Angehörige und Verwandte dürfen einen Betreuer ablehnen, man muss nur ein Schriftstück auf setzen und es dem Richer schicken der zuständig ist für die Betreung deiner Tante.

    Darin sämtliche Fakten auf zählen.

    Quelle(n): Die Frage.
  • vor 10 Jahren

    Frag das Jugendamt

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