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Noch eine Frage zum Thema Arbeitsrecht...?
Wir hatten in den letzten Jahren eine gewisse "Chef-Fluktuation" - manche schieden freiwillig aus, andere wurden als angeblich unfähig von den Herren ganz oben "gekickt". Ich selbst bin bereits fast 15 jahre in der Firma und habe dadurch schon einiges erlebt. Nachdem jahrelang alles glatt lief unter uns Kollegen und auch mit dem nächsthöhéren Vorgesetzten, herrscht nun nach besagtem Vorgesetzten- und Chefwechsel ein gewisses strenges Regiment. Dinge, die früher ok waren, sind es heutzutage nicht mehr. Dazu gehört (wie ihr in einer andern Frage nachlesen könnt) Pausenregelungen, Arbeitsleistung etc. Da ja jetzt auf jeden "Krümel" geachtet wird, würde ich mich gerne über verschiedenes informieren, nur so für den Fall der Fälle. Darum hab ich jetzt folgende Frage: darf ein neuer Vorgesetzter einem Arbeitnehmer etwas ankreiden und gegen ihn verwenden (noch dazu ohne Hinweis darauf), was der "alte" jahrelang akzeptierte? Ich meine damit zB, wenn jahrelang nicht darauf hingewisen wurde, dass man auf die Minute pünktlich erscheinen soll, sondern im Gegenteil gesagt wurde, dass es nicht schlimm ist, wenn man etwas später kommt (10-30min), da man ja auch länger da ist (sich also in dem Sinne nur die Kernzeit verschiebt bzw auch verlängern, Stichwort Überstunden) - darf dann der neue einem daraus einen Strick drehen? Ich hab mal gehört, das etwas, dass irgendwann von der Firma akzeptiert oder - je nachdem - toleriert wurde (egal, welche reale Person das war), dann nach Jahren nicht plötzlich als falsch gelten darf? Oder gelten solche Änderungen, wenn sie dann schriftlich festgemacht werden (sprich: zB Rundschreiben an alle)?
Wer weiß Bescheid und kann mir Auskunft geben?
An alle, die so auf Arbeitsvertrag etc hinweisen: die Sache ist ja, dass in meinem Arbeitsvertrag keine Arbeitszeiten (also keine von-bis-Uhrzeiten) eingetragen sind, sondern nur Gesamtarbeitsstunden pro Woche.
Seit bei uns eine Stechuhr (digital) angeschafft wurde (die in unseren Augen nicht wirklich sinnvoll ist, da wir eh alle pauschal bezahlt werden), sind in diesem System Kernarbeitszeiten angelegt (angeblich registriert diese Anlage nicht, wenn man früher oder später anfängt/geht - für ein Transportunternehmen, wo man ja flexibel sein muss, ein ziemlich unpraktisches System). Wir haben für diese Kernzeiten nie etwas Schriftliches erhalten geschweige denn etwas unterschrieben.
Ach ja: ihr stellt das so hin, als ob ich täglich kommen und gehen würde, wie es mir gefällt! Wo habe ich das geschrieben? Ich frage nur nach dem Fall der Fälle!!! Eben dass es - vom Vorgesetzten selbst - damals hieß, es sei nicht schlimm, falls man nicht auf die Minute pünktlich erscheint. Wenn man so wi
will, eine Art mündlicher Gleitzeitvereinbarung. Die ich aufgrund meiner persönlichen Situation manchmal nutzen MUSS (meine Vorgesetzten kennen diese Situation). Ich mache meine Arbeit mehr als gründlich und habe auch kein Problem, die Arbeit anderer mitzumachen. ICH bin keine dieser "das ist nicht meine Aufgabe"-Tanten!!! Und ich arbeite täglich mehr Stunden als vereinbart, oft sogar regelrecht im "Akkord".
@aprilscherz2008:
- Überstunden werden stillschweigend gern gesehen - sie werden weder in Freizeit noch in Geld ausbezahlt.
- Einen Betriebsrat gibt es bei uns nicht - die Firma wäre zwar groß genug, um unter die Betriebsratsregelung zu fallen, aber man kann sich sicher denken, warum dieser "nicht gebraucht" wird.
- Dein letzter Absatz ist genau das, was ich meine: Dinge, die jahrelang top in Ordnung und zur Zufriedenheit der Chefs erledigt waren, sind es plötzlich nicht mehr unbedingt. Und das aber stillschweigend. Will heißen: wenn man jetzt etwas "falsch" macht, was früher richtig war, dann wird man nicht vorher drauf hingewiesen so a la "Passt auf, ab jetzt läuft das so und so", sondern man bekommt es nur dann, wenn es schon passiert ist, angekreidet. Quasi so, als wenn an einer Straße, an der man früher parken durfte, nun Halteverbot ist, und es steht kein Schild da. Einen Strafzettel bekommt man trotzdem - hätte man halt riechen sollen, dass sich die Regeln geändert haben.
6 Antworten
- RaikLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
nataürlich gibt es die "betriebliche Übung". Man muss auch unterscheiden:
- an bestimmten Dingen kann man Gewohnheitsrechte erwerben (z.B. die Zahlung des Weihnachtsgeldes). So etwas wird dann ggf. sogar Vertragsbestandteil und kann vom AG nicht mehr einfach aufgekündigt werden
- andere Dinge kann der AG für die Zukunft ändern (z.B. Arbeitszeitregelungen, Surfen am Arbeitsplatz)
- wenige und nur besonders krasse Dinge können rückwirkend geahndet werden (Diebstahl wird immer verboten bleiben)
- exenterLv 7vor 10 Jahren
Schlamperei, wie ständig zu spät kommen, gehört abgeschafft.Warum sollte das der neue Chef das nicht dürfen? Es gilt auch nicht als "plötzlich" falsch, sondern es war schon immer falsch und gegen das Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag). Eine miese Sache wird auch nicht dadurch richtig, wenn sie längere Zeit beibehalten wird.
- Anonymvor 10 Jahren
Doch, es gibt schon ein Gewohnheitsrecht wie z. B. das Weihnachtsgeld und es kommt immer auf den Einzelfall an, niemals pauschalisieren.
Es gilt was im Arbeitsvertrag und in Betriebsvereinbarungen drin steht. Wenn da steht: Kernarbeitszeit von X-Y Uhr, so muss auch jeder dann anwesend sein (Ich gehe davon aus, ihr habt Gleitzeit). Diese kann der neue Chef aber nicht eigenmächtig ändern, denn dazu muss der Betriebsrat gehört werden und der hat ein Wort mitzureden, genauso bei der Pausenregelung. Wann du auÃerhalb dieser Kernarbeitszeit kommst/gehst ist aber deine Sache. Ãberstunden sind abzuleisten, wenn unvorhersehbar Mehrarbeit da ist. Wann das nun genau ist, darüber kann man nun stundenlang schreiben.
Was nun die Krümel angeht: Wenn du jahrelang die Arbeit nach Schema A gemacht hast und alle waren damit zufrieden, so kann der neue Chef daraus keinen Strick drehen, aber er kann verlangen, dass ab sofort nach Schema B vergangen wird. Ich kann durchaus, dass der Widerstand von alteingesessenen AN gegen die neuen Methoden vom Chef groà ist, aber zumindest ausprobieren solltet ihr und nicht sofort reflexartig nein schreien.
- vor 10 Jahren
Immer wieder erstaunlich, was hier so alles als völlig eindeutiger Fakt hingestellt wird.
Google einfach mal nach
"betriebliche übung wiki"
bzw. schau dir das hier an:
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Bet...
das sollte dir weiterhelfen.
Selbstverständlich gibt es arbeitsrechtliches "Gewohnheitsrecht".
Quelle(n): Eigenes Praxis-Wissen - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- CarolineLv 4vor 10 Jahren
Da gibt es Betriebsveinbahrungen und den Arbeitsvertrag und nur diese gelten!
- vor 10 Jahren
@Caroline hat Recht, es gelten ausschlieÃlich die im Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen, Zeiten usw.
Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es nicht.
Du riskierst eine sogar fristlose Kündigung, wenn Du die Arbeitszeiten nicht einhältst und kommst wie und wann Du willst. (10 bis sogar 30 Minuten !) Du hast im Gegenzug ja das vertragliche Recht auf den pünktlichen Feierabend, und auf die Bezahlung von bewilligten (!) Ãberstunden.
Eine Ausnahme gäbe es NUR, wenn Du im Arbeitsvertrag eine "Gleitzeit" vereinbart hast.
Ich finde es doch sehr erstaunlich, das Du vermeinst extra "darauf hingewiesen" werden zu müÃen, das Du PÃNKTLICH zu sein hast. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit im Arbeitsleben !
Bist Du unpünktlich, so ist das kein "Strick drehen", sondern DEIN Fehlverhalten.
Es ist doch ganz einfach, wie Du Dich an pünktlichen Arbeitsantritt gewöhnen kannst :
Beginne Deinen Tag doch einfach eine Stunde früher, dann kannst Du wie Du willst 10 bis 30 Minuten
VOR
Arbeitsbeginn
am Arbeitsplatz sein.