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Verletzung der Aufsichtspflicht?
Hallo alle zusammen!
Meine Freundin hatte von Mittwoch bis heute sturmfrei. Alle können sich jetzt vorstellen, was passiert ist-Sie hat eine große Party veranstaltet.
Nun ist die Party, wie erwartet, irgendwann aus dem Ruder gelaufen und am Schluss musste sie die Polizei verständigen, damit die Meute ihr Haus verlässt. Klar nehmen die da auch ihre Personalien auf, und sie musste angeben, dass ihre Mutter nicht zu Hause war.
Meine Frage ist jetzt hier: Kann die Mutter jetzt Schwierigkeiten mit der Polizei bekommen?
P.s.: Es ist nichts zerstört worden und niemand hat sich geprügelt, weswegen man Sachbeschädigung also ausschließen kann..
Danke
11 Antworten
- Anonymvor 10 JahrenBeste Antwort
Ob ich das glauben soll?
Weshalb wurde denn die Polizei gerufen, weil alles so friedlich war?
Wie alt ist denn die Freundin?
- Anonymvor 10 Jahren
Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass man seine Brut ständig überwachen muss. Und wenn Eltern davon ausgehen, dass ihre Sprösslinge reif genug sind, um sich verantwortlich zu verhalten, dann können sie sie auch mal für einen oder mehrere Tage alleine lassen.
Offensichtlich hat sich hier die Mutter hinsichtlich des Reifegrades der Tochter geirrt, aber das ist durchaus nicht strafbar.
- Anonymvor 10 Jahren
Zunächst einmal: Eine Straftat "Verletzung der Aufsichtspflicht" gibt es in Deutschland nicht. Zu dem Sachverhalt: Wenn ich eine Party veranstalte und einer oder mehrere Gäste benehmen sich, äh, weniger angemessen, darf ich diese aus meinem Haus/meiner Wohnung schicken. Leisten sie dieser Aufforderung nicht Folge, kann ich selbstverständlich die Polizei zu Hilfe holen, da es sich dabei um eine Straftat (Hausfriedensbruch) handelt. Die fällige Rechnung kann man dann den unerwünschten Gästen zukommen lassen. Ob ich diese Leute ursprünglich eingeladen hatt, spielt dabei keine Rolle. Möglicherweise kann es wegen des Alkoholausschanks zu Folgen kommen, falls die Polizei eine entsprechende Beweisaufnahme vorgenommen hat. Ist das nicht der Fall, dürfte es schwierig sein, genau nachzuweisen wer von wem welche Getränke erhalten hat.
- Wolke7Lv 7vor 10 Jahren
Wenn auf der Party Alkohol getrunken wurde, wird die Mutter Schwierigkeiten bekommen....Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn Minderjährige Alkohol ausgeschenkt bekommen haben...
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- Anonymvor 10 Jahren
Da du nicht erwähnt hast, wie alt ihr seid kann glaube keiner richtig sagen was passieren kann oder was für Konsequenten noch kommen.
- Ben ScottLv 6vor 10 Jahren
kommt auf das alter an, die uhrzeit und den konsum legaler und illegaler drogen
- John DDLv 7vor 10 Jahren
Sie hat die Polizei als Rauswerfer in Anspruch genommen - das könnte teuer werden, die Rechnung kommt bestimmt.
- vor 10 Jahren
Ne, in diesem Fall nicht. Fraglich ist nur, ob irgendwelche Kosten an die Mutter weitergegeben werden, denn ein polizeilicher Einsatz bleibt ja nie ohne Folgekosten.
@ achja, Wolke7 hat das mit dem Alkohol genannt.