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Kindergeld bei Einkünften, was ist relevant?
Die Frage ist nur noch dieses Jahr relevant aber trotzdem interessant:
Wie ist das genau mit dem Kindergeldanspruch der Eltern bei Einkünften das Kindes, was zählt dazu und was nicht. Geht es um das zvE oder um den GdE?
Spielt der Sonderausgabenabzug also eine Rolle oder nicht. Wenn ich zwar 9000 € verdiene aber 2000€ Sonderausgaben habe, bekommen meine Eltern dann Kindergeld?
Danke
bei der ausbildung werden keine einkünfte erziehlt. Es handelt sich um eine erstausbildung...
1 Antwort
- vor 10 JahrenBeste Antwort
Mein Sohn hatte z.B. während der Ausbildung
ein Bruttogehalt von 11500€.
Davon wurde abgezogen ca. 2000€ Werbungskosten und ca. 2000 Sozialversicherungsbeitrage ( Abzüge lt. Lohnsteuerkarte).
Ergebnis 7500 € maßgebliche Einkünfte für die Kindergeldberechnung.
Er hat also Kindergeld erhalten weil er unter 8004€ blieb.
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Es geht nicht um das zvE ( Zu versteuernde Einkommen)
aber auch nicht um den GdE ( Gesamtbetrag der Einkünfte)
Und man darf nicht die gesamten Sonderausgaben abziehen.
(Z.B. die Haftpflichtversicherungen sind Sonderausgaben und trotzdem beim Kindergeld nicht abzugsfähig)