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Arbeitszeit-Verlängerung?

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Arbeitszeit:

Im Vertrag steht bsp. ein wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Nun hatte der Arbeitgeber vor 3 - 4 Jahren gesagt (also nichts schriftliches) dass die wöchentliche Arbeitszeit aufgrund des Umsatzes auf 42,5 Stunden erhöht wird, wenn es weniger wird, wird die Stundenzahl wieder reduziert.

Nun läuft das aber schon seit diesem Zeitpunkt weiter.

Wie sieht das rechtlich aus? Kann man die Differenz als Überstunden/Mehrarbeit anrechnen lassen oder läuft das so weiter wie bisher?

Danke schonmal!!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Überstunden werden geleistet, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. In Unternehmen und Institutionen mit fester Arbeitszeit sind diese zu bezahlen, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie für die Aufgabenerledigung erforderlich waren. Ein Ausgleich erfolgt durch zusätzliches Einkommen oder durch Freizeitausgleich. Bei außertariflich bezahlten Mitarbeitern sind Mehrarbeiten meist durch das Gehalt bereits abgegolten. Das ist allerdings nur gültig, wenn die Überstundenzahl und der Bemessungszeitraum angegeben sind.

    Achten Sie auf die Klauseln zu Überstunden in Ihren Tarifverträgen, in Betriebsvereinbarungen oder in Ihrem Arbeitsvertrag

    Sollte es keine Regelung geben, müssen Sie im Rahmen der sogenannten Treuepflicht in außergewöhnlichen betrieblichen Situationen (hoher Krankenstand, Kundenauftrag) Überstunden leisten

    Zeichnen Sie Ihre Mehrarbeit auf und heben Sie diese mindestens 2 Jahre auf

    Die Mehrarbeit ist innerhalb von 3 Wochen auszugleichen

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Was ist das für ein Arbeitgeber, der nach Gutsherrenart einfach mal so die Arbeitszeit (ohne schriftliche Vereinbarung noch dazu) verlängert, und was sind das für Arbeitnehmer, die das über mehrere Jahre hinweg einfach so hinnehmen? *kopfschüttel*

    Such dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und bring den Schlamassel in Ordnung.

  • micha
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Wenn Du einen Stundenlohn vereinbart hast müsstest Du mehr bekommen.Wenn Du einen Monatslohn vereinbart hast und keine Tarif-Vereinbarung zugrunde liegt kannst Du nur fragen oder betteln.

  • vor 10 Jahren

    Wenn es nicht in deinem Arbeitsvertrag steht ist das normalerweise als Überstunden abzurechnen.

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