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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 10 Jahren

Muss sich ein Hartz-4 Empfänger abmelden?

Wenn ein Hartz-4 Empfänger in einem anderen Bundesland vor Gericht geladen wird, muss er sich da bei der Behörde für den Tag abmelden?

Falls ja: Es muss ja theoretisch keiner erfahren. Aber was ist falls es doch jemand erfährt?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    > vor Gericht geladen wird, muss er sich da bei der Behörde für den Tag abmelden?

    DANN wissen die das sowieso. Oder glaubst du die tauschen ihre Informationen intern nicht aus?

    Und wo sind wir denn überhaupt, dass Hartz-IV-Empfänger sich schon fragen, ob sie sich bei einem Jobcenter "abmelden" müssen? NEIN, muss keiner! Er muss nur für das Jobcenter erreichbar sein. Da die gerne Briefe verschicken: Lasst jemanden zuhause, der den Brief aufmacht, Euch anruft, und via Handy vorliest.

    ALs Zuege vor Gericht bekommst du auich noch Fahrtkosten, Zeugengeld usw. -- Unterschreib auf KEINEN Fall eine Verzichtserklärung!

  • vor 10 Jahren

    Nein, braucht er nicht. Außer es dauert länger als zwei Tage.

  • vor 10 Jahren

    Hauptsächlich geht es dabei um deinen Versicherungsschutz.

    Ist also in deinem eigenen Interesse.

  • vor 10 Jahren

    Ja, sicherhietshalber.

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  • vor 10 Jahren

    solange du alle 24 stunden oder so in deinen briefkasten gucken kannst ist das kein problem.

  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Ja,sicherheitshalber IMMER abmelden.Du musst nur die Vorladung zeigen.Die müssen das ja vertraulich behandeln.Du musst das Amt quasi als Deinen Arbeitgeber betrachten.Da müsstest Du das ja auch angeben.

    Quelle(n): eigene (schlechte) Erfahrung
  • vor 10 Jahren

    Natürlich nicht.

    Man kann hinfahren wohin man will.

    Man ist doch als Harzt4-Empfänger kein Gefangener.

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