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Frage wegen Arbeitsamt?

Darf das ein Sachbearbeiter eines Arbeitsamtes eine allein erziehende Mutter dazu zwingen das Kind ( 6 Jahre ) aus den Sport und Schwimmverein abzumelden ( 1. Std Schwimmen und 1 Std. Sport in der Woche am Nachmittag ) ?

Kurze Erklärung:

Die Mutter ist allein erziehend und hat niemanden der sich um das Kind kümmern kann wenn sie nicht da ist. Sie kann das Kind am M orgen erst um 8 Uhr in der Schule abgeben weil vorher keine Aufsicht da ist und die Lehrer deshalb die kinder vor 8 uhr nicht in der Schule haben wollen.

Das Kind hat einmal wöchentlich Sprachtherapie, einmal wöchentlich Schwimmen und einmal wöchentlich Schwimmen alles je eine Stunde am Nachmittag an drei verschiedenen Tagen.

Die Kinderärztin der kleinen Familie ist der Meinung daß Schwimmen und Turnen für das Kind wichtig ist um die Grob- und Feinmotorik weiter zu fördern. Das Kind braucht keine Ergotherapie aber die Motorik ist noch nicht ganz in Ordnung, Deshalb hat die Kinderärztin auch diese Meinung. Die Sprachtherapie wurde von der Kinderärztin verordnet weil das Kind mit einigen Lauten noch Probleme hat.

Nun verlangt die ARGE daß die Mutter das Kind vom Schwimmen und Turnen abmeldet damit mehr Zeit bleibt um arbeiten zu gehen.

Die Mutter steht nun zwischen 2 Stühlen weil sie weiß daß das Kind Turnen und Schwimmen braucht und das wichtig ist für das Kind und auf der anderen Seite hat sie Konsequenzen vom Arbeitsamt zu befürchten. Was kann ich ihr raten ???

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Wie wäre denn dein Kind versorgt wenn du arbeiten würdest und dein Kind Nachmittags keine Termine hätte? Denn selbst wenn keine Termine anstehen würden so kann man ein 6-jähriges Kind nicht den ganzen Nachmittag alleine lassen! Daher frage ich mich wie sich die Arge denn die Nachmittagsbetreuung vorstellt? Und, aufgrund der Termine die Nachmittags anstehen dürfte hier auch ein Platz in der Ganztagsschule nicht in Frage kommen!

    Wie wäre es wenn du vom Arzt ein Attest vorlegen würdest dass alle diese Dinge für die Entwicklung des Kindes unerlässlich sind?

    Verlange vom Sachbearbeiter dass er dir eine Teilzeitstelle sucht mit Arbeitszeiten während der Schulzeit. Ist das nicht möglich solltest du dich an den Chef des Sachbearbeiters wenden und dich dort beschweren.

  • vor 10 Jahren

    Ich kann dir leider keine Antwort geben...das einzige, was mir dazu einfällt:

    Armes Deutschland!

    Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es Alleinerziehende oftmal haben!

    Vielleicht sollte sie sich mal an eine Arbeitslosenberatung wenden?

  • vor 10 Jahren

    Sie soll zum Jugendamt gehen und dort den Mitarbeitern ihren Fall schildern. Das Jugendamt kann und ich bin mir hier sicher wird ihr auch helfen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Und was ist mit vormittag? Von 8 bis um 12 Uhr arbeiten, also Teilzeit?

    Das kann die Mutter ja dann auch tun, oder? Eine alleinerziehende Mutter darf niemand zwingen Vollzeit arbeiten zu gehen, besonders dann nicht, wenn sie auch noch ein krankes Kind hat, dass diese Therapien nötig hat.

    Die Mutter soll sich da wehren und mit dem Chef der ARGE sprechen.

    Man kann der Mutter Teilzeit anbieten, also dass sie in der Zeit arbeiten geht, wenn das Kind in der Schule ist.

    Und nein, mit Konsequenzen hat höchstens der Arbeitsvermittler bzw. Sachbearbeiter zu rechnen, wenn er die Mutter so fies behandelt.

    Rate ihr, alle möglichen Papiere vom Kind, ärztliche Attests von der Kinderärztin ihrem Sachbearbeiter zu zeigen, dass es sich hiermit um das Wohl des Kindes handelt. Und wenn der Typ oder die Frau dort nur ein Fünkchen Verständnis zeigt, dann werden sie das auch akzeptieren.

    Anderweitig soll die Mutter das Ganze dem Chef von der ARGE vorlegen und vortragen.

    Aber während der Schulzeit kann sie auf jeden Fall arbeiten gehen.

    Die meisten Lehrkräfte sind schon um 7.45 Uhr in der Schule, manche sogar schon um 7.30 Uhr, besonders die, die im Sekretariat arbeiten.

    Da könnte man auch mit der Schule sprechen, ob das Kind nicht eventuell schon um 7.45 Uhr dort gelassen werden kann, so dass die Mutter dann um 8 Uhr in der Arbeit ist.

    Und wenn es keine 4 Stunden täglich sind, dann soll sie halt von 8 bis um 11 oder 11.30 Uhr arbeiten gehen, dann hat sie ausreichend Zeit am Nachmittag für´s Kind.

    Aber ganz aus der Sache wird sie nicht kommen, dass sie NUR zuhause sitzt, da sie ja Leistungen bekommt und ihr bestimmt auch der Lebensunterhalt und Wohnung bezahlt wird. Da muss sie halt in irgendeiner Weise auch entgegenkommen, weisst du?

    MfG

    Gina M.

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