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Daria fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 10 Jahren

Ich brauch bisschen hilfe zum gesetz?

ich wollte mit freunden grillen gehen aber einer sagte das wen keiner von uns 18 ist dass einer der eltern mit muss. Stimmt das?

danke im voraus

lg

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Hier ein Auszug aus den Bestimmungen zur Nutzung eines öffentlichen Grillplatz.

    Der Antragsteller / die Antragsstellerin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nehmen auch Kinder und Jugendliche an der Veranstaltung/Feier teil, so muss die antragstellende Person das 21. Lebensjahr vollendet haben, um die Aufsichtspflicht über diesen Personenkreis übernehmen zu können.

    Wie du lesen kannst, muss sogar jemand dabei sein, der mindestens 21 Jahre alt ist.

    TM

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    In welchem Bundesland wohnst Du? In welchem Ort wohnst Du? Was sagt das Sonn- und Feiertagsgesetz in Deinem Bundesland? Was sagen die kommunalen Rechtsvorschriften? Gibt es bei Euch Ausführungsvorschriften zum Jugendschutzgesetz? Diese Frage kann Dir hier niemand beantworten, außer: frage bitte die Kommunalverwaltung.

  • frseh
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Wo wollt Ihr Grillen ? Ist es dort erlaubt ? Stört Ihr andere Leute ?

    Und ja, es stimmt gesetzlich ist es erst erlaubt wenn jemand der 18 Jahre alt ist dabei ist.

    Weil wenn etwas passiert muss der über 18 Jährige die Verantwortung dafür übernehmen.

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