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Befreit das Existenzminimum nach einer Privatinsolvenz vor der Zahlungspflicht einer gerichtlichen Geldstrafe?

Mir geht es gut, ich frage für einen Freund...

Update:

Vielen Dank, Kleopatra. Gilt das auch wenn die Privatinsolvenz NACH der Verurteilung beantragt wird, oder die Strafe die Privatinsolvenz erst hervor ruft, und man sich danach nichts mehr zuschulden kommen lässt?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Nein natürlich nicht, dann könnte ja jeder Mensch der den Offenbahrungseid geleistet hat munter auf Ladendiebstahl gehen, im ÖPNV "schwarz" fahren, einen Taschendiebstahl begehen. Mit jeder Verurteilung ist die Privatinsolvenz gegessen, man ist in den Schulden wieder drin, die Vergünstigung nach 6-7Jahren Schuldenfrei zu sein ist verwirkt. Privatinsolvenz ist Bewährungsfrist, wer sich nicht bewährt ist auch nicht mehr von der Schulden befreit. Ein Fehler und die Privatinsolvenz ist Vergangenheit Die Privatinsolvenzregel ist ein Entgegenkommen der Gesellschaft an die Schuldenmacher, kein Recht der Schuldenmacher von der Gesellschaft etwas zu verlangen)! Das aber wird Jedem/Jeder bei Unterschrift des Antrags genau erklärt.

    Mit dem Existenzminimum hat das Nichts zu tun, aber von Entschuldung nach 6 Jahren ist keine Rede mehr. Manche Menschen nutzen die 6 Jahre um sich neu zu orientieren, wer aber in der Zeit Sch.e.ß.e baut verliert Alles!

  • Ralf
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Öffentliche Strafen, seien es Geldstrafen, Ordnungswidrigkeiten o.ä. sind grundsätzlich von der Insolvenz ausgeschlossen. Das müsste Dein Freund aber wissen, da er eine dem entsprechende Belehrung bekommen hat (schriftlich).

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Hey ,

    ich denke , daß es , wenn mann bei einer Verurteilung , immer darauf ankommt , wegen welchem Delikt man verurteilt wurde !

    Ist wohl Logo , daß ein verurteilter Betrüger oder so , keine Möglichkeit bekommt überhaupt in die Privatinsolvenz zu kommen !

    Also mal klar ausgedrückt , wenn dein "Freund" , nicht wegen eines Kapitalverbrechens verurteilt wurde , kann er versuchen einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen !!

    Aber es ist fast nicht Möglich , das der Staat hingeht , und jemand eine Geldstrafe aufbrummt , die dann zur Insolvenz führt , neeeeeeee ! ( oder die ist so hoch das , aber auch das geht mit Raten )

    Grüße : JK

    Quelle(n): JK
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    geldstrafen müssen gezahlt werden das ist sicher! restschuldbefreiung ist dadurch nicht gefärdet, soweit ich weis!!!

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