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Befreit das Existenzminimum nach einer Privatinsolvenz vor der Zahlungspflicht einer gerichtlichen Geldstrafe?
Mir geht es gut, ich frage für einen Freund...
Vielen Dank, Kleopatra. Gilt das auch wenn die Privatinsolvenz NACH der Verurteilung beantragt wird, oder die Strafe die Privatinsolvenz erst hervor ruft, und man sich danach nichts mehr zuschulden kommen lässt?
4 Antworten
- Rive GaucheLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Nein natürlich nicht, dann könnte ja jeder Mensch der den Offenbahrungseid geleistet hat munter auf Ladendiebstahl gehen, im ÖPNV "schwarz" fahren, einen Taschendiebstahl begehen. Mit jeder Verurteilung ist die Privatinsolvenz gegessen, man ist in den Schulden wieder drin, die Vergünstigung nach 6-7Jahren Schuldenfrei zu sein ist verwirkt. Privatinsolvenz ist Bewährungsfrist, wer sich nicht bewährt ist auch nicht mehr von der Schulden befreit. Ein Fehler und die Privatinsolvenz ist Vergangenheit Die Privatinsolvenzregel ist ein Entgegenkommen der Gesellschaft an die Schuldenmacher, kein Recht der Schuldenmacher von der Gesellschaft etwas zu verlangen)! Das aber wird Jedem/Jeder bei Unterschrift des Antrags genau erklärt.
Mit dem Existenzminimum hat das Nichts zu tun, aber von Entschuldung nach 6 Jahren ist keine Rede mehr. Manche Menschen nutzen die 6 Jahre um sich neu zu orientieren, wer aber in der Zeit Sch.e.ß.e baut verliert Alles!
- RalfLv 4vor 10 Jahren
Ãffentliche Strafen, seien es Geldstrafen, Ordnungswidrigkeiten o.ä. sind grundsätzlich von der Insolvenz ausgeschlossen. Das müsste Dein Freund aber wissen, da er eine dem entsprechende Belehrung bekommen hat (schriftlich).
Quelle(n): Eigene Erfahrung - Anonymvor 10 Jahren
Hey ,
ich denke , daà es , wenn mann bei einer Verurteilung , immer darauf ankommt , wegen welchem Delikt man verurteilt wurde !
Ist wohl Logo , daà ein verurteilter Betrüger oder so , keine Möglichkeit bekommt überhaupt in die Privatinsolvenz zu kommen !
Also mal klar ausgedrückt , wenn dein "Freund" , nicht wegen eines Kapitalverbrechens verurteilt wurde , kann er versuchen einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen !!
Aber es ist fast nicht Möglich , das der Staat hingeht , und jemand eine Geldstrafe aufbrummt , die dann zur Insolvenz führt , neeeeeeee ! ( oder die ist so hoch das , aber auch das geht mit Raten )
GrüÃe : JK
Quelle(n): JK - Anonymvor 10 Jahren
geldstrafen müssen gezahlt werden das ist sicher! restschuldbefreiung ist dadurch nicht gefärdet, soweit ich weis!!!