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Clemi
Lv 6
Clemi fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 10 Jahren

Was geschieht, wenn man nicht krankenversichert ist...?

...und es passiert etwas schlimmes? Eine Notfallbehandlung steht ja jedem Menschen zu, keine Frage.

Bin jetzt nämlich Student und über 30, das bedeutet, ich muss mich nicht mehr pflichtversichern. Die Frage ist, ob ich wirklich eine KV benötige. Sonst bin ich kerngesund.

Update:

Ja, ich denke, ich bin davon überzeugt, dass ich mich wohl freiwillig weiter versichere.

Aber woher nehmt ihr die Information, dass ich mich Pflichtversichern MUSS? Ich bin doch raus aus der Versicherungspflicht, das steht im SGB V, §5, Abs. 9. Paragraph 9 sagt, dass ich mich versichern kann, aber ich muss nicht. ;o)

Update 2:

Danke für die hilfreichen Antworten. Ja, die Behandlung kann mir in Rechnung gestellt werden... daran habe ich nicht gedacht. Die nur drei Stunden Schlaf letzte Nacht rächen sich schon an meinem Denkvermögen... argh... ;)

9 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Man muss sich nicht pflichtversichern! Du solltest es aber dennoch tun, allein um ruhig schlafen zu können...

    Ich stand im Frühjahr vor demselben Problem (Student, über 30 ...). Ich habe mich dann 2 Monate freiwilig krankenversichert (ca. 150 € je Monat). Jetzt habe ich einen sozialversicherungspflichtigen Job (über 400 €) und bin darüber versichert.

    Der Berater meiner KK meint übrigens, falls man sich für das restliche Studium nicht krankenversichern will und nachher wieder, müsste man für die nicht krankenversicherten Monate die Beiträge nachzahlen! (Keine Ahnung ob das so stimmt, oder er mich nur unter Druck setzten wollte)

    Wenn du 1 oder 2 Semester vor dem Abschluss stehst kann es übrigens sein, dass die KK dich zum Studententarif weiterversichert, frag einfach mal nach

  • micha
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    in diesem Falle könnte das Krankenhaus Dir die Kosten privat in Rechnung stellen.

    Besser wäre es eine billige Versicherung für Studenten ab zu schließen

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Selbstverständlich musst du dich "freiwillig" pflichtversichern, davon ist keine Alters- oder Berufsgruppe ausgenommen. Was ansonsten passiert? Dir werden sämtliche Behandlungen (auch die Notversorgung) in Rechnung gestellt - das können schnell mehrere tausend Euro werden. Bis auf die Notversorgung erhältst du ohne Geld keinerlei ärztliche Leistung.

    Ergänzung zur Versicherungspflicht:

    Du hast den genannten Paragraphen falsch verstanden bzw. ist er für dich nicht anwendbar da du wohl studierst, um ein Studienziel zu erreichen und deine Zahl an Fachsemestern dafür erforderlich ist - das steht da auch, wenn auch verklausuliert. Diese Ausnahme gilt eigentlich nur z.B. für Senioren, die der Unterhaltung willen studieren.

  • vor 10 Jahren

    Schlimm - schlimmer - am Schlimmsten !

    Keiner will Dich mehr haben !

    Überall blickt man Dich an, als ob Du Lepra hättest und keiner will etwas mit Dir zu tun haben.

    Was in den Köpfen der Menschen vor sich geht, ist an sich leicht nachvollziehbar, wird aber selten klar benannt. Höflich wird auf das oder jenes verwiesen, oder glatt gefragt, warum man denn nun zu ihnen komme - das auch, wenn das Anliegen offensichtlich ist und man auf Krücken daherhinkt.

    Plichtversicherung ist gesetzlich vorgegeben, auch wenn der Gesetzesgeber da entweder was geraucht hat, völlig besoffen war oder anderweitig irrsinnig.

    Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Menschen über 55 Jahre nicht mehr aufnehmen.

    Das steht so im Gesetz. Für die Private Kranken Versicherung besteht dagegen "kontraktionszwang" - die müssen laut Gesetz diese Menschengruppe aufnehmen. Selbst wenn sie das nicht wollen. Damit ist klar, die spielen Mikado - wer sich bewegt hat schon verloren. So hörst Du nach Antragstellung erstmal gar nichts. Auf Nachfrage kommt ein "wie bitte ?" - Auf den Hinweis, das der Antrag per Einschreiben an die Versicherung abgegangen ist und dort angekommen sein müßte - das man ansonsten einen Nachforschungsauftrag stellen würde, findet sich der Antrag auf wundersame Weise wieder, bedarf aber noch zahlreicher kostspieliger Ergänzungen:

    Zahngebißbogen mit Heil und Kostenplan, vom Zahnarzt auszufüllen, die Kosten hierfür und alle weiteren Gebühren hat der Antragsteller zu tragen.

    Gesundheitsattest durch einen Arzt ausgestellt

    Laboruntersuchungen (Blut, Urin, Röntgen - sollte MRT nötig sein auch dieses)

    Aktueller Meldenachweis von der Gemeinde/Stadt

    und alles was denen sonst noch einfällt. Dann zieht sich das und wenn die angegangene PVK die Mitgliedschaft aus verständlichen Gründen ablehnt, dann heißt es für den betroffenen Antragsteller, der Klageweg muß bestritten werden, die Kostenübernahme hierfür ist sicherzustellen (Armenrecht) und da Du ja selbst angesprochen hast, etwas "Schlimmes"

    hier ein konkretes Beispiel:

    Bruch der Unterschenkelknochen und Trümmerfraktur eines Sprunggelenks.

    Notfallversorgung mit 18 tägigen Klinikaufenthalt -11.000,-

    Ambulante Weiterversorgung mit Fixateur am Bein4.400,-

    dito - Fixateur Entfernung, Röntgen, Gipslegung, - 680,-

    billigste Trombosespritzen täglich für 6 Euro p.M = 180,-

    Ambulante Weiterversorgung mit Haushaltsh. p.M.4.500,-

    Folgendes wird nicht mehr der Notfallversorgung zugerechnet und auch nur gemacht, wenn die Finanzierung geklärt ist.

    Ausstehende operative Fixation des Fußgelenks 5.600,-

    stat. Rehamaßnahmen nach Fixation des Fußes 2.400,-

    ambulante Rehamaßnahmen je nach Verordnung 1.200,- / 2.800,-

    Die Haushaltshilfe mit allen Wegegeldern sind selbstverständlich im erforderlichen Umfang weiter selbst zu stemmen.

    Mit diesen kleinen Ausflug in Preisgestaltung der medizinischen Versorgung kehren wir zu der wirklich wichtigen Krankenversicherung und zusätzlich ergänzt, zur privaten Unfallversicherung zurück. Besteht eine betriebliche Unfallversicherung oder eine, die sich auf Reisen oder Studium beschränkt, so sind wichtige Teilbereiche des Lebens ausgeklammert und wenn gerade dort etwas anbrennt steht man ziemlich dumm da.

    Erkundige Dich mal nach einer günstigen KVersicherung für Studierende. Die gibt es und die PUV sollte auch abgeschlossen sein. Gibt es für die arbeitende Bevölkerung für unter 50 Euro p.M. sollte für Studenten noch günstiger sein.

    LG Jo

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  • vor 10 Jahren

    Freu dich das du kerngesund bist. Aber ich hoffe das dir klar ist dass sich das auch schnell ändern kann. Da braucht es nicht einmal einen Unfall für. Mal was Verdorbenes gegessen, oder einfach nur mal ne Erkältung nicht richtig auskuriert mit den Folgen einer Herzbeutelentzündung zum Beispiel.

    Sicher, Notfallpatienten werden immer behandelt, aber glaubst du das du die Behandlung später nicht bezahlen musst? Wenn du kein Anrecht auf Hartz IV hast, dann bitten die dich zur Kasse und zwar nicht nach den Pauschalen der gesetzlichen Krankenversicherung sondern nach den Tarifen der privaten Krankenkassen und da bist du z.B. mit einer Blinddarm OP mal ganz schnell mit 8.000 Euro oder mehr dabei, denn im Krankenhaus sowie bei niedergelassenen Ärzten bist du dann Privatpatient. Das Geld für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse sollte dir nicht zu schade sein. Ganz im Gegenteil.

  • vor 10 Jahren

    Ich war jahrelang nicht krankenversichert, als Selbstständiger mit wenig Einkommen kann man sich sowas eben nifht leisten. Dann passierte mir ein Unfall. Das war an sich kein Problem, nur die Rechnung hinterher war's. Ich habe beim Sozialamt angefragt, ob die die nicht auf Darlehensbasis übernehmen würden, und, ja, das haben sie. Ich habe die bis auf den letzten Cent zurückbezahlt, und ich würde jedem raten, der seine Krankenhausrechnung nicht bezahlen kann, zum Sozialamt zu gehen, die helfen schnell und verlangen keine Zinsen.

    Eine KV benötigst du aber eigentlich schon, und seit ein paar Jahren ist es Pflicht, krankenversichert zu sein.

  • vor 10 Jahren

    Neben den Kosten für die "Notfallbehandlung" kommt ein Strafverfahren auf Dich zu, denn eine KV ist gesetzlich Vorgeschrieben. jeder muß sich "Pflichtversichern", in der GKV (freiwillig) oder in der PKV, ab einem Mindesteinkommen auch freiwillig. Aber wenn du erwischt wirst, spätestens im Notfall, dann zahlst du nicht nur den Rest deines Lebens, Du wirst auch auf dem Bau solange Steine schleppen, bis Du kotzt, was kein Notfall sein wird, weil Du von der ARGE für Billigstlohn vermittelt wirst, um Deine Schulden zu bezahlen, Du Bewährung bekommst, mit der Auflage den Schaden gut zu machen, Du bist so schnell pleite, wie Dein Prof nicht sagen kann: Mit der Naivität haben Sie an einer Uni nichts zu suchen! Vorbestraft eh, aber auch als Buckelsklave (Camus Sisyphos ist Dir als Student hoffentlich ein Begriff) kann man frei werden! Allerdings ist das nicht einfach.

    Die gesetzliche Pflicht , daß jeder Erwachsene und auch seine minderjährigen Kinder, solange sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, sich Krankenversichern müssen gilt seit dem 1.1.2009, erste Schritte der Zwangsversicherung, damals gab es exteremen Mißbrauch, stammen aus der Gesundheitsreform April 2007, dieses kannst Du googeln.

    Das SGB zieht da nicht, denn in §9 ist die Möglichkeit der Alternativen der KV geregelt, nicht aber die Wahl ob oder ob nicht! Schau nach!

  • Anonym
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Ich meine, dass es neuerdings Pflicht in Deutschland ist. Da hast du keine Wahl.

  • vor 10 Jahren

    Ah, dieses Thema wurde Anfang der Woche bei einer konservativen "Tea Party" Kandidaten Diskussion behandelt:

    "Patient, 30, überraschend schwer krank für 6 Monate, keine Versicherung" wa die Frage, zu der, unter großem Applaus, einige Zuschauer riefen: "Let him die!"

    Heute bist du gesund und morgen fällst du die Treppe hinunter und brichst dir deinen Fuss, der mit einer Schraube versehen, heilen muss - was nun?

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