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Überbrückungsgeld Agentur für Arbeit?

Ich bin bei der Agentur für Arbeit gemeldet (Thüringen) und stehe kurz vor der Arbeitaufnahme. Die erste Gehaltszahlung erfolgt zum 15. des Folgemonats. Jetzt hat mmir die freundliche (ironisch) Dame gesagt das es diese Zeit kein Zuschuss gibt und ich selber dafür sorgen müßte wie ich bis dahin über die Runden komme.

1) ist das wirklich so?

2.) wer hat das schonmal durchgemacht und kann berichten?

3.) gibt es Alternativen, z.b. kurzfristig alg2 oder darlehen von anderen ämtern

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    leider ist das so, das es kein überbrückungsgeld gibt....

    die zahlungen der agentur für arbeit für arbeitslosengeld 1 wird immer zum 30 eines lfd. monat gezahlt... alg 2 ebenfalls und das im voraus für den darauf folgenden monat....

    leider ist es tatsächlich so was die dame gesagt hat, das du sehen musst, wie du es schafft....

    ich selbst war mal in so einer situtation und bekam genau wie du diese aussage...

    du kannst auf jeden fall bei deinem arbeitgeber erfragen, ob man die zum 30. eine lfd. monats einen abschlag zahlt, damti du lebensmittel ect. zur verfügung hast (jeder arbeitgeber erklärt sich damit einverstanden, wenn man ihm die situtation erklärt)... die restliche zahlung erfolgt dann vom arbeitgeber vertragsmässig zum 15. eines lfd. monats...

    sobald du deinen arbeitsvertrag unterzeichnet hast und zb. zum 1.10 antrittst, ist das amt für dich nicht mehr zuständig....

    du kannst ggf. auch erfragen, ob das amt dir das vorschießt und du es zum 15 zurückzahlst in form eines erstattungsantrages.... dieses kann das amt bewilligen müssen sie aber nicht.... jedoch musst du berücksichtigen, das dir dieses geld dann bei der gehaltszahlung fehlt...

    ich kann aus eigener erfahrung empfehlen deinen arbeitgeber zum 30. eines lfd. monat um einen vorschuss zu bitten so kann man gut planen

  • vor 10 Jahren

    Zu 1: Ja es ist leider so.

    Zu 2: Ich habe es schon öfter durchgemacht.Ich habe mir dann kurzfristig Geld bei der Familie und auch von Freunden geliehen.

    Zu 3: Leider nichts dergleichen.

  • vor 10 Jahren

    Dazu gibt es neue Bestimmungen, lies dir das hier mal durch:

    http://www.harald-thome.de/media/files/Die-modifiz...

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Da meine Kollegen und ich eng mit dem Jobcenter hier in Berlin zusammenarbeiten, kann ich Dir nur schnell raten, Dir dort das Überbrückungsgeld zu holen, denn das geht definitiv

    @Daumendrücker: Es gibt die Möglichkeit beim Jobcenter dieses Geld zu beantragen, habe es viele Male auf der Arbeit erlebt und Ende!

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