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Daria fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 10 Jahren

Ich brauch hilfe zum Jugendschutzgesetz?

ich bin 13 werde bald 14 und wollte fragen

wie lange darf man mit 13 ohne begleitung eines Erwachsen raus? und

wie lange darf man mit 14 ohne begleitung eines Erwachsen raus?

Bitte helft mir

Danke schon mal

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 6
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    im unten stehenden Link findest Du alles, was Du wissen möchtest !

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Seit wann interessiert das euch Kids, ich sehen 5jährige abends um 22 Uhr noch draußen rum gammeln.

  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Hier wurden schon Gesetzesauzüge geschrieben.

    Grundsaetzlich darfst du nur solange raus, wie es deine Eltern erlauben. Wenn die meinen, du musst 18:00 Uhr zu Hause sein. Dann ist das so.

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  • vor 10 Jahren

    In beiden Altern solange deine Eltern erlauben.

    Denn anders als immer wieder behauptet wird gibt es im JuSchG keine Regelungen dafür. Im Gegenteil ist nur vorgeschrieben wann du bestimmte Orte VERLASSEN musst, also z.B. ein Kino.

    @connygoe...: Sag uns doch bitte mal wo im JuSchG (Nicht JÖSchG, das gibt es seit fast 10 Jahren nicht mehr) der letzte Abschnitt geregelt ist.

  • vor 10 Jahren

    Eine Orientierung ob, wann und wie lange Teenies ausgehen dürfen, ist im Jugendschutzgesetz (JÖSchG) geregelt. Es bestimmt die Maximalgrenzen für die „Ausgangszeiten“ von Jugendlichen vom 14.-18. Lebensjahr.

    Grundsätzlich haben die Eltern laut § 1631 BGB ein Aufenthaltsbestimmungsrecht über Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr und tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.

    So sind die gesetzlichen Vorschriften:

    Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.

    Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten. Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben ist Jugendlichen unter 18. Jahren nicht erlaubt.

    Teenies unter 16 Jahren dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen, also Disko oder der Faschingsball ohne erwachsene Begleitperson nicht teilnehmen. Unter dem 18. Lebensjahr ist die Anwesenheit bis 24 Uhr erlaubt.

    Ausnahme: Veranstaltet z. B. das Jugendtreff, das wiederum anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, eine Tanzveranstaltung dürfen auch Teenies unter 14 Jahren bis 22 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche bis 18 Jahren ist die Teilnahme bis 24 Uhr erlaubt.

    Der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen ohne Altersbegrenzung ist Kindern unter 14 Jahren bis 20 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr erlaubt.

    Grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren bis ca. 22 Uhr draußen aufhalten, Jugendliche unter 18 Jahren bis ca. 24 Uhr.

    Quelle(n): www
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