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Kündigung einer Direktversicherung?

Bei einer Direktversicherung sind der Versicherte und der Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen, auf der einen Seite der Arbeitnehmer auf der anderen der Arbeitgeber.

Kündigt nun der Arbeitnehmer vor Ablauf des Vertrags und will die Rückkaufsumme von der Versicherung fordern, muß auch der Arbeitgeber diese Versicherung kündigen.

Die Frage lautet kann der Arbeitgeber die Kündigung der Versicherung verweigern ?

2 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    wenn die Unverfallbarkeit gegeben ist, ist der einzige Anspruchsberechtigte der AN. Der Vertragspartner der Versicherung ist der AG. Soweit bekannt. Der AN kann die Überschreibung des Vertrages aus dem Bereich BAV verlangen (Änderung des Versicherungsnehmers). Danach ist er alleiniger Partner der Versicherung und kann tun, was er will. Das Gleiche findet bei AG Wechsel statt.

    @Tom: Die Unverfallbarkeit hat nichts direkt mit Gehaltsumwandlung oder nicht zu tun, sondern ausschliesslich mit den individuellen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Vorgaben! Daher ist wichtig, wie die Unverfallbarkeit geregelt ist. Auch ohne Umwandlung kann der AG eine Unverfallbarkeit einräumen!

    Quelle(n): 23 Jahre Versicherungsbranche mit speziellem BAV Wissen
  • Tom F
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Die bisherige Antwort soweit in Ordnung, allerdings muss der AG beachten, welche Form der Absicherung gewählt wurde. Man unterscheidet zwischen Gehaltsumwandlung mit oder ohne. Wenn man mit Gehaltsumwandlung vereinbart hat, dann wird dem Arbeitnehmer (AN) einen Teil seines Gehaltes vor Abzug aller Steuern und Beiträge direkt an die Versicherung überwiesen. Diese Versicherung ist unantastbar und kann nicht ohne Zustimmung des AN gekündigt werden. Kündigt der Arbeitgeber (AG) diese Versicherung, dann ist diese ohne Gehaltsumwandlung abgeschlossen. Der AG überweist also alle Prämien direkt an die Versicherung. Hier kann der AG seine Entscheidungen ohne Zutun des AN treffen. Das Thema ist sehr umfassend. Hier weitere Ausführungen zu tätigen würde das Forum "sprengen"

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