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ich habe ein grosses problem?
Wir bekommen Arbeitslosengeld von der Arge.Wir haben eine größere Wohnung gefunden mitten in Stadt.Wir haben mit dem Vermieter von der neuen Wohnung ausgemacht,das wir 01.10.2011 in die neue Whg einziehen,der vermieter bestreitet dies und sagt das wir 01.09.2011 gesagt hätten.In der mietbescheinigung wurde vom vermieter aufgeführt 01.09 einzug ,wir haben das selbst geändert und 01.10.2011 einzug drüber geschrieben.Dann haben wir der Arge die Mietbescheinigung abgegeben und der Sachbearbeiter hat der neuen wohnung zugestimmt und forderte uns auf den mietvertrag nachzureichen. Im mietvertrag da haben wir nicht drauf geachtet,da stand auch einzug 01.09.2011 und wir haben es nicht gesehen und den mietvertrag unterschrieben und den mietvertrag nach hause genommen.Auf einmal wir sehen einzugbeginn mietverhältnis 01.09.2011.wir haben dann das datum des einzuges durchgestrichen und 01.oktober 2011 auch da drüber geschrieben im mietvertrag,wir dachten wenn wir es in der mietbescheinigung das datum selbst ändern können dann dürften wir es auch im mietvertrag. Wir gaben dann den mietvertrag bei arge auch ab und zwei tage später rief ich unseren Sachbearbeiter an und der sagte,das der mietvertrag ungültig ist.,da wir im mietvertrag selbst das einzugdatum eändert haben und er sagte,das bisher nix bearbeitet worden ist,wir sollen ein neuen mietvertrag machen und der vermieter muss das datum nochmal neu machen im vertrag mit 01.oktober 2011.,sowie sollen wir auch betreff der kaution ein antrag stellen wie hoch die kaution ist und wenn wir alle zwei sachen den neuen mietvertrag und den antrag auf kautionsgeld für den vermieter der Arge abgeben dann würde alles bearbeitet und dann müßte es klappen,dass der vermieter 01.10.2011 sein geld hat.im antrag auf kautiongeld habe ich noch reingeschrieben,dass wir die wohnung nicht bekommen wenn diese woche der vermieter kein kautiongeld bekommt .die arge hat den vermieter heute angerufen und ihm gesagt nix von kaution nur das ihm was zugefaxt wird,das der vermieter bestätigen soll mit seiner unterschrift das wir 01.10.2011 einziehen in der neuen whg und der vermieter sagte zu uns das er der arge zurück gefaxt hat,also der vermieter hat nix erwähnt zu uns wegen kautiongeld,er hat nur gesagt das die arge es zugefaxt bekommen hat von ihm. jetzt habe ich drei fragen: 1.kann die arge jetzt sagen ,das wir andere wohnung suchenmüßen da die arge abgelehnt hat aufgrund das ich drunter schrieb,das wir die whg nicht bekommen wenn diese woch kein kaution?aber der typ unten bei infocenter von Arge sagte,das der vermieter warten muss bis 01.10.2011 ,nachdem wir ihm sagten das wir die whg nicht bekommen wenn kein kautiongeld diese Woche und 2.Wenn der vermieter sein kaution bekommt bekommen wir dann auch unser neuen regelsatz ende des monates?denn der neue bewilligungsbescheid muss noch kommen vor ende september 3.kann es sein das der vermieter der arge anstatt unterschrift zugefaxt hat das er uns die whg nicht mehr gibt?
10 Antworten
- Grüner HandkäsLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Dazu sage ich nur eins :
Das geht weit über die Schmerzgrenze,
was du schreibst...
aber den Schmerz verursachst duuuuu
- Anonymvor 10 Jahren
*NERV*
- profilerLv 6vor 10 Jahren
Hier ist glaube ich keine Rechtsberatungsstelle. Du musst Deine Probleme mit der ARGE/Vermieter schon unmittelbar mit deinen Sachbearbeiter der ARGE klären.
- Anonymvor 10 Jahren
Verträge liest man.
Zudem ist es nicht zulässig, einfach was durchzustreichen und Daten zu ändern.
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- summrhillLv 4vor 10 Jahren
Boa,habe angefangen zu lesen und sofort damit auf gehört.Es steht eh überall in deinen Fragen das selbe drin.
Ich habe für dich nur eine Antwort!!!!!!
DU HAST NICHT NUR EIN PROBLEM..............
- LuinilLv 6vor 10 Jahren
1. Wenn die Arge mit dem Vermieter Kontakt aufnimmt, ist das ein gutes Zeichen.
2. Wenn der Vermieter etwas zurückfaxt und euch gegenüber die Kaution nicht erwähnt, ist es ein noch viel besseres Zeichen.
3. Darüber hätte der Vermieter euch informiert und nicht die Arge.
4. Kriegt endlich euer Leben auf die Reihe!
- vor 10 Jahren
kein Vertrag darf geändert werden von einem selber.
Immer muss für die Arge ersichtlich bleiben :das Schreiben hat der Vermieter selber verändert und dann auch neu unterschrieben.
der Vermieter und ihr müsst ganz dringend ein Klärungsgespräch führen.
denn nur er kann euch sagen ob er die whg.frei hält.alles andere liegt in der hand der Arge.+dann kann die kaution auch ab dem 1.10 in 3 raten gezahlt werden.das ist gesetzlich möglich.
alles gute
- vor 10 Jahren
Schwere Frage.Da kann ich dir nicht helfen.Frag doch einen Rechtsanwalt.Hab nicht alles durchgelesen.