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na_emie86 fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 10 Jahren

Sorgerecht für nicht leiblichen Vater?

Hallöchen.

Hätte da mal eine Frage oder auch mehrere.

Wir sind eine Patchworkfamilie seit 2 Jahren. Mein großer Sohn, mein Freund ich und bald unsere gemeinsame Tochter wohnen zusammen.

Nun haben wir uns Gedanken gemacht was passiert wenn mir etwas passieren würde. Der Vater meines Sohnes hat zwar die Vaterschaft anerkannt aber ich habe das alleinige Sorgerecht (er wollte es auch nicht haben).

Nun ist die Frage: Wenn mir etwas passieren würde, würde mein Sohn automatisch zu seinem leiblichen Vater kommen und aus seiner eigentlichen Familie hinausgerissen werden?

Er hat ab und zu mal Kontakt zu seinem Vater und ist alle 2 Monate mal übers Wochenende bei ihm. Hat aber kein väterliches Verhältnis zu ihm. Also er hört nicht auf ihn und aktseptiert ihn bis heute nicht als Autoritätsperson sondern sieht ihn als Spielkamerad. Ganz im Gegensatz zu meinem Freund!

Kann man es irgendwie regeln, dass er im Falle bei meinem Freund bleibt und seiner kleinen Schwester? Der Gedanke dass er hier herausgerissen wird macht mir echt Bauchschmerzen.

Bei einer Adoption müsste ja der Kindsvater zustimmen. Ich weiß aber nicht ob er es machen würde. Kann man nicht auch in einem Testament festhalten dass mein Freund die Vormundschaft übernimmt wenn ich nicht mehr bin? Haben mal gelesen dass man dazu verheiratet sein muss. Wir wollen auch heiraten aber uns schon nen bissl Zeit lassen.

Wer hat Erfahrung???

Danke für eure Antworten schonmal.

3 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    ...dass mit dem Festhalten in ein Vermächtnis geht nicht! Da gibt es eben 2 Möglichkeiten!

    1) Adoption

    2) Die Kinder werden ab eine gewisse Alter gefragt wo sie leben wollen... Diese Altersgrenze hatte sich etwas geändert... da kannst dich aber bei d Familiengericht, oder Jugendamt erkundigen!

  • Lene
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Du kannst sehr wohl per Testament bestimmen, dass dein Lebensgefährte Vormund deines Sohnes werden soll. Genauer erläutert dir das der Notar, bei dem du es verfassen solltest, damit es nicht an Formfehlern scheitert.

    Dazu muss man nicht verheiratet sein. Wie sonst sollten Eltern(teile) ihre besten Freunde, die Paten oder Verwandte zum Vormund bestimmen können?

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ich denke auch, dass der Junge nach Befragung bei deinem Lebensgefährten bleiben kann.

    Wende dich mal an das Jugendamt, es gibt sicher soetwas wie ein "Sorgerechtstestament".

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