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was passiert wenn ich beim klauen erwischt werde ?
ich bin 15 und wollte wissen was passiert wenn zb ich beim klauen erwischt werde .. steht das dann noch in miener akte und geht dass iwann mal weg ? was muss ich zahlen oder machen ?
9 Antworten
- vor 10 JahrenBeste Antwort
.... wenn dich jemand offizielles erwischt - POLIZEI - oder JUGENDAMT, dann labern die mit deinen Eltern, ein Richter oder Verwaltungsbeamter zerbricht sich den Kopf - ob man dir noch ne Chance geben sollte, vielleicht musst du auch irgendwo im Krankenhaus Geschirr spülen usw.
Wenn du mich beklaust und ich erwische dich dabei, haue ich dir die HUCKE so voll, dass du auf ewig geheilst bist - VERSPROCHEN !!!
- Anonymvor 10 Jahren
Diebisches Pack klaut, anständige Jugendliche lassen die Pfoten von Dingen welchen ihnen nicht gehören
1 blöde Frage, und Dir gehört kräftig der Hintern versohlt.
Hat die Jugend in Deutschland keinen Stolz mehr, frage ich.
Geht arbeiten und verdient Euch das Geld auf anständigeWeise.
- Rive GaucheLv 7vor 10 Jahren
Die erstaunte Tante Anna hat recht, ich bin es auch leid, das klauen und schwarzfahren treibt die Preise der ehrlichen Menschen nach oben, Von daher: Ich würde Dich anzeigen.
Die Preise beim erwischt werden ist: Warenwert plus 80€, plus Anzeige, plus 1 Jahr Hausverbot.
Ein Gerichtsverfahren , das nach Streitwert (Ladendiebstahl je nach Höhe) muà bezahlt werden, dazu kommen Kosten für den Anwalt. Da kann aus einem Lippenstift von 12 € schnell mal eine Summe von 1200,-€ werden, Dazu kommen die (bei ErsttäterInnen) 30-30 Sozialstunden.
Aber Du solltest dir bewuÃt sein: Du beklaust nicht den Laden, die legen die Verluste auf die ehrlichen Kunden um, gilt genauso wie beim ÃPNV, wer schwarz fährt bestiehlt nicht die BVG oder KVB, er klaut den Menschen, die eh wenig haben das Geld! Gleiches gilt beim Ladendiebstahl. Schäbig ist es so zu handeln.
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- ?Lv 7vor 10 Jahren
Dieben wird die rechte Hand abgeschlagen. Wen du es nochmal mit der linken versuchst, hast du keine Hände mehr.
- Anonymvor 10 Jahren
Wenn du Pech hast und an den Falschen gerätst, wirst du erschossen und bist tot.
Dann musst du gar nichts mehr machen, das übernehmen dann andere für dich.
- vor 10 Jahren
Ab 14 Jahren bist du beschränkt strafmündig und wirst somit beim Jugendgericht angeklagt. Wahrscheinlich würdest du dann Sozialstumden bekommen. Das bleibt für immer in deiner Akte drin.
- Anonymvor 10 Jahren
dann bist du um eine erfahrung reicher...
und um ein paar euro ärmer...
später wenn du grösser bist wirst du...
sogar für das klauen belohnt dann nennst du dich...
minister,abgeordneter ,manager oder kanzlerin...
und kannst nach herzenslust klauen so viel du willst...
was du glaubst ich mach spaà nein sieh dich um es ist mein bitterer ernst !