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Steuerrückzahlung (im 1. Arbeitsjahr)?

Ich bin seit Juli 2011 in Arbeit (die erste Arbeit, nach unbezahlter Ausbildung) und wollte fragen wann ich meine Steuererklärung abgeben kann?

Ich erwarte eine relativ große Rückerstattung, da ich jeden Tag über 160 km pendle, (77 km Einfachstrecke).. Ich kenne mich leider nicht so gut aus; muss ich bis Juli 2012 warten, bis das Jahr vorbei ist?

Update:

@qm_sirius: Warum enttäuscht? Da ich Einkommen durch Arbeit habe, zahle ich doch Steuer, die ich in gegebenem Fall zurückerstattet bekommen kann (nicht alles, schon klar, aber zumindest, das was ich geltend machen kann, wie z.B. meine Pendlerpauschale)? Laut Rechner würde ich nur für's Pendeln 2910.60 Euro erstattet bekommen. 77km (Einfachstrecke) an 126 Arbeitstagen (Juli - Dez 2011). Wo ist die Enttäuschung (das meine ich nicht ironisch, sondern wirklich fragend)? Habe ich was übersehen?

Update 2:

@Sonntagskind, was daran kannst du nicht glauben? Ich verdiene mit Steuerklasse 3 2300 brutto und bekomme 1730 Euro raus. Die Differenz ist meines Wissens nach der Steuerabzug. Was monatlich 570 Euro wären..

7 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Sodele sirius hat recht, freu dich mal nicht zu früh, ich glaub du bringst da ein wenig was durcheinander...

    1. Steuererklärung 2011 gibst du in 2012 ab. Es wird immer das Kalenderjahr sprich 01.01.-31.12. erklärt.

    2. Du kannst nur soviel zurückbekommen, wie du auch an STEUERN gezahlt hast. Daher auch der Begriff STEUERERKLÄRUNG. Das heißt nicht, das du alle Kosten wieder bekommst, die du aufgewendet hast um deine Einkünfte zu erzielen.

    3. Die Ausgaben setzt du durchaus mindernd an. Beispiel Jahresbruttogehalt von 12.000,00 €

    davon sind 3.000,00 € LSt Soli etc

    Berechnung der EK grob 12.000,00 € abzgl Werbungskosten 3.036,60 (Fahrtkosten 126Tage x 0,30€ x 77km einfache Strecke= 2.910,60 € zzgl. Pauschale Kto Geb 16 € zzgl. Pauschale Fachl. 110,00 €)

    Einkünfte 8.963,40 € demnach berechnete Einkommensteuer ca 1.000,00€

    Erstattung für 2011 2.000,00 €

    Beträge sind Geschätzt und kein MUSS! Immerhin kommen noch deine Anderen Einkünfte dazu solltest du welche haben (bspw. Arbeitslosengeld, Ausbildungsvergütung) und du kannst deine ganzen personenbezogenen Verischerungen absetzen sowie Krankheitskosten etc

    Für die genaue Berechnung bekommst du am Jahresende vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung.

    Wenn es soweit ist solltest du dir mal Elster für Einkommensteuererklärung runterladen und anschauen ggfs googlen wenn du die Erklärung alleine machen willst...

    4. 570 € sind NICHT alleine Steuerabzug sondern auch Sozialversicherungen (Kranken, Pflege, Arbeitslosen, Rente etc) also bei StKlasse 1 wären es nur 300 € aber wenn du 1.730 € raus bekommst, dann bist du ja verheiratet und hast LSt Klasse 3 Oo dann sind das unter 100,00 €!!! Und zudem musst du die Erklärung mit deinem Mann machen, weil er ja dann Steuerklasse 5 ist und da sagt der Gesetzgeber, Steuererklärung abgeben.....

    Quelle(n): Steuerfachangestellte
  • vor 10 Jahren

    Um Dich gleich mal zu enttäuschen: Du wirst nicht mehr Geld zurückbekommen, wie Du auch Steuern zahlst....

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Du kannst das sofort im Jahr 2012 beantragen, wenn Du die Unterlagen hast.

    ABER:

    1) Die Kilometer können nur für 1 Strecke abgesetzt werden - also nur 77 km pro Tag.

    2) Wenn Dir keine Lohnsteuer abgezogen wurde, bekommst Du auch nichts erstattet.

    Die gezahlte Steuer ist die Höchstgrenze für die Erstattung.

    @Zusatz:

    Du kannst 2910 € ABSETZEN!

    Da wäre die Erstattung höchstens ein Drittel also 1000 €.

    Aber, wenn Du keine 1000 € Steuern gezahlt hast, bekommst Du weniger!

    @@Zusatz

    bei 2300 und Klasse 3 zahlst Du monatlich unter 100 € Steuern!

    Der Rest der Abzüge ist Sozialversicherung!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Deine Steuererklärung für dieses Jahr gibst du Anfang nächsten Jahres ab. Du musst nicht ein volles Arbeitsjahr abwarten ;)

    Genaue Termine und das Allgemeine, wie, wo, was findest du ausführlich erläutert auf:

    https://www.elster.de/

    oder

    http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerin...

    Grüße ;)

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  • vor 10 Jahren

    Erst einmal steht fest: Die Rückzahlung zu viel entrichteter Steuern ist niemals höher als die einbehaltene Lohnsteuer.

    Nun müsste man wissen, wie hoch Dein Bruttoverdienst war, um erst einmal die angefallenen Steuern auszurechnen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Sollte Dein Gehalt wirklich so hoch liegen, dass Du monatlich ca. 450,00 € Lohnsteuer bezahlst?

    Das kann ich nicht glauben. Das wären für 6 Monate dann 2700,00 €.

    Nachtrag:

    Nach dem aktuellen Nettolohnrechner beträgt die Lohnsteuer bei Steuerklasse III und 2300,00 € Brutto 90,50 €.

    Die restlichen Abzüge setzen sich aus Kirchsteuer (7,24 €), Krankenversicherung (188,60 €),

    Pflegeversicherung (22,43 €), Rentenversicherung (228,85 €) zusammen und ergeben ein Nettoeinkommen in Höhe von ca. 1727,00 €.

  • vor 10 Jahren

    Nein wenn die Jahreszahl sich ändert dann kannst du für das vorherige Jahr einen Antrag stellen.

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