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Flug wegen Hurrikan Irene gestrichen - wer zahlt das Hotel?
Zwei Kollegen und ich sitzen gerade in New York City fest, da wegen des Hurrikans unsere Flüge (gestern schon) gestrichen wurden. Da wir heute hätten abreisen sollen, musste ich erstmal unsere Hotelbuchung verlängern, damit wir überhaupt ein Dach überm Kopf haben. Die Airline hat gleich gesagt, dass wir bei Flugausfall garnicht erst zum Flughafen kommen sollen. Allerdings haben wir außer dem Hotel keine Möglichkeit irgenwo unterzukommen. Kann ich die Airline (in dem Fall British Airways) die zustzälichen Tage im Hotel zahlen lassen? Laut EU recht heißt es ja:
"Weitere Betreuungsleistungen wie z.B. die Verpflegung, die Hotelunterbringung und der Transfer zwischen Flughafen und Hotel richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall."
Unser Einzelfall sieht wie gesagt so aus, dass wir absolut keine Möglichkeit haben, als im Hotel zu bleiben. Auch wenn es höhere Umstände sind, gelten diese Gesetze noch (einzig zusätzliche Entschädigungszahlungen wirds dann nicht geben, aber danach frag ich ja garnicht). Wie hoch stehen da die Chancen für die Erstattung?
7 Antworten
- Anonymvor 10 JahrenBeste Antwort
Was sind das hier alles für Halbwahrheiten als Antwort? Nur weil es höhere Gewalt ist heisst es nicht, das man nix bekommt. Man bekommt lediglich kein Entschädigung im Höchstsatz von 600 Euro pp wenn zb die Airline selbst die schuld an einer Verspätung traegt.
Hier liegt eine absolute notsituation vor, da Flughafen dicht, öffentliche Verkehrsmittel in New York dicht, teilweise Evakuierung und auch Ausgangssperre. Wenn man da nicht gezwungen ist sich ein Hotel zu nehmen, dann weiss ich auch nicht. Wenn man nicht zum AirPort kommen soll bzw gar nicht darf, dann kann man schlecht betreut werden, sondern muss das ja auf eigene faust regeln.
Quellen dazu:
http://reisekomplizen.de/wetterkatastrophen-urlaub...
Sowie
http://www.tourexpi.com/de-intl/news.html~nid=8371
Gerade noch folgendes bei Lufthansa auf der Seite speziell bzgl. Des hurricanes:
http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/nonav...
Da heisst es:
Welche Betreuungsleistungen erhalte ich bei Verspätungen oder Stornierungen?
Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, 2 kostenfreie Telefonate/Faxe/emails, ggf. Hotelübernachtung werden entsprechend der EUVO 261/04 erbracht.
Einzelheiten können Sie unter Ihr Recht als Passagier entnehmen
Dort steht dann:
http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/gene...
Annullierung
Sollte der Flug, auf dem Sie eine bestätigte Buchung hatten, annulliert worden sein, haben Sie ebenfalls die gleichen Rechte auf eine anderweitige Beförderung, Betreuungsleistung, Erstattung und Ausgleichsleistung wie sie oben aufgeführt sind.
Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gemäß der EU Verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln.
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Damit sollten alle Unklarheiten beseitig sein. Die Frage ist noch wie hoch welche kosten erstattet werden in Bezug Hotel, Mahlzeiten etc.
Prinzipiell müssen sie jedoch zahlen bzw erstatten.
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Wie man vielleicht vermutet Sitze ich gerade auch in ny fest. Flug sollte Samstag sein, habe jetzt Dienstag Nachmittag einen aus Philadelphia und musste von Freitag auf Samstag noch ein neues Hotel in nyc buchen da in meinem alten alles voll war. In der Nacht gab es nur noch 3 Hotels in ganz Manhattan und ich habe das billigste genommen, was immernoch 200 Euro pro Nacht sind, allerdings 3 Sterne und deutlich schlechter als das was ich vorher bewohnt habe, morgen werde ich dann nach phl fahren und am AirPort direkt ein Hotel nehmen. Laut den Links oben gehe ich schwer davon aus das das alles übernommen wird.
Frage mich nur was mit telefonkosten ist. Da mein Rückflug über Austrian Airlines geplant war und ich den Flugstatus nur auf der Seite gefunde habe und nicht auf Lufthansa habe ich da sehr lange in Warteschleifen gehangen, österreichische Rufnummer um dann gesagt zu bekommen dass das über Lufthansa laeuft. Zu dem Zeitpunkt war auf deren Webseite nur eine deutsche Nummer. Auch da langsa Warteschleife bei 0180er Nummer. Ich denke dass meine telefonkosten dafür im mittleren dreistelligen Bereich insgesamt liegen und hoffe dass ich auch das wiederbekomme, ich habe ja keine andere Wahl gehabt.
Ich wurde jedenfalls null betreut, keine Email, kein Anruf, keine Informationen, somit alles auf eigene Faust, da kann ich ja erwarten wenigstens die kosten wieder erstattet zu bekommen, da i h der lh viel Arbeit abgenommen habe.
- Slovak08Lv 7vor 10 Jahren
Die Hotelkosten musst du zähneknirrschend selbst tragen. Der Flughafen New York wurde wegen "Irene" geschlossen. Das fällt unter "höhere Gewalt" und ist somit nicht schadensersatzpflichtig. Dein EU-Recht bezieht sich nur auf Flugausfälle, die die Airline zu vertreten hat.
- PiKeLv 6vor 10 Jahren
Hallo,
nein, die Airline wird das hotel nicht zahlen müssen.
Ein Hurrikan zählt unter höhere Gewalt. Dafür kann also die Flggesellschaft nichts.
Sie darf garnicht abheben, weil das sehr fahrlässig wäre.
Du wirst wohl auf den Kosten sitzen bleiben, wenn du keine Versicherung hast (falls es für solche Fäle überhaupt eine gibt).
Edit:
Hab noch eine Quelle die das bestätigt:
"Im Fall von höherer Gewalt gibt es keinen Anspruch auf Erstattung von Ãbernachtungskosten, wenn ein Reisender, der an einem anderen Flughafen als geplant landen musste, so spät am Abend am ursprünglichen Zielflughafen eintrifft, dass er nicht mehr nach Hause kommt. «Muss er sich dann ein Hotel suchen, hat er die Kosten dafür zu tragen», erklärt die Verbraucherschützerin."
- BerniLv 7vor 10 Jahren
Da es sich um höhere Gewalt (Umweltkatastrophe) handelt, wird es garkeine Erstattung von Kosten geben.
Das ist bitter aber die Fluggesellschaft hat diese Umstände nicht zu vertreten.
Sollten sie trotzdem etwas für die Passagiere tun, wäre es reine Kulanz.
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- KapaunLv 7vor 10 Jahren
Wir reden hier von höherer Gewalt. Das zahlt niemand - bzw. es bleibt an dir hängen.
- ?Lv 7vor 10 Jahren
... normalerweise wenn d Flug nicht stattfindet, dann müssen die Fluggesellschaften haften! doch bei solche Fällen geht es nicht, weil d Flughafen gesperrt ist, und nicht an ihnen liegt!
Wenn man eine Reiseversicherung welche solche Fälle auch beinhaltet geschlossen hat, dann hat man Glück... Der Fluggesellschaft haftet danach nur für d Ausführung des Fluges.... mehr nicht.....
- Anonymvor 10 Jahren
Ja, die EU-Verordnung gilt auch hier noch, allerdings nur eingeschränkt. Ihr habt keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber der Airline (also kein Geld), da das Wetter höhere Gewalt darstellt. Allerdings hebt das den Verpflegungsanspruch nicht auf, heiÃt die Gesellschaft muss für eure Unterbringung aufkommen - das Problem wird sein, dies durchzusetzen, zumal ihr euer Hotel ja (zwangsweise) selbst ausgesucht hat. Belege fürs Hotel gut aufheben und dann den Kundenservice kontaktieren (am Besten persönlich in London-Heathrow).
Quelle(n): Vielflieger.