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Outlets.de Inkasso bezahlen?
Ich habe die zweite Mahnung von outlets.de (Inkasso) bekommen!! :O
Soll ich es bezahlen oder ignorieren??
Ich habe soooo angst!!
ich hatte nichts bestellt ich hatte mich nur angemeldet! Ich bin auf die falle reingefallen
6 Antworten
- Charlies TanteLv 5vor 10 JahrenBeste Antwort
nicht bezahlen und aussitzen...abzocke.
Quelle(n): http://www.youtube.com/watch?v=E7Xxo9Pet9o http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/b... http://www.youtube.com/watch?v=ZyqLJ24_G_M&feature... - Anonymvor 10 Jahren
Wenn die Forderung berechtigt ist, solltest du zahlen. Ist sie nicht berechtigt, wärst du dumm, wenn du zahlst. Ob die Forderung berechtigt ist, kann dir hier ohne weitere Informationen niemand sagen. Nur weil sich einige Inkassobüros im halbkriminellen Milieu bewegen, kann man nicht einfach grundsätzlich alle Forderungen sämtlicher Inkassobüros ignorieren. Es gibt durchaus auch seriöse Inkassobüros, die reell bestehende Verpflichtungen eintreiben und vor Gericht jederzeit Recht bekommen würden.
- wildcatandwolfLv 4vor 10 Jahren
Jede oder fast jede Seite wo du dich anmelden kannst enthalt AGB's, Datenschutzerklärungen, Widerruf etc.
in deinem Fall wirst du nicht drumrum kommen, den Betrag zu zahlen, denn bereits in den AGB steht "Vertragslaufzeit, Vergütung, Anpassung der Vergütung
Der Vertrag wird über einen Bezugszeitraum von 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit) geschlossen.
Der Nutzer verpflichtet sich, der Anbieterin monatlich einen Betrag in Höhe von 8,00 Euro für die Verschaffung des Zugangs zum Kundenbereich zu zahlen.
Die geschuldete Vergütung ist dem Nutzer für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus zu berechnen."
Also bist du beim Anmelden leichtfertig gewesen, denn beim Durchlesen wäre dir auch die Widerrufsbelehrung aufgefallen, die sehr deutlich ist:
" Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäà § 312c Abs.2 BGB in Verbindung mit Artikel 246 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäà § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. "
Also bezahlt den geforderten Betrag, kündige rechtzeitig und les vor allem nochmals die AGB durch.
Nehm das ganze als Lehrgeld, denn aus Schaden sollte man klug werden....
Quelle(n): AGB von Outlets.de eigene Meinung - Janet MLv 7vor 10 Jahren
NICHT BEZAHLEN!
Auch wenn die dir noch so böse drohen!
Das sind Betrüger und das ist deren Masche!
Guck hier:
http://www.dailymotion.com/video/xfhwgn_outlets-ab...
Und keine Angst, die können dir gar nichts!
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- MarcelLv 6vor 10 Jahren
am besten die ausstehende rechnung direkt an outlets.de bezahlen.
dann kommt von inkasso auch nichts mehr
- burgfräuleinLv 4vor 10 Jahren
üblicherweise bestellt oder kauft man etwas wenn man das Geld dafür hat. Wenn man eine Mahnung über ein Inkassounternehmen bekommt, dann hat man die Mahnungen des Verkäufers schon ignoriert und die Kosten für den gekauften Artikel haben schon deutlich zugenommen.
Auf eine Mahnung sollte man immer reagieren und schleunigst bezahlen.
Ob Angst oder nicht bezahlen muss Du sowieso. Wenn Du klug bist machst Du das gleich morgen.
Quelle(n): Lebenserfahrung