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Job Center/ Arbeitsamt Rückzahlung?

Folgendes Problem. Und zwar war ich vom 23.06 bis zum 13.07 Arbeitslos.( Nach der Ausbildung, Arbeitsamt +ALG 2 Wohngeld)

Das Geld vom Arbeitsamt und vom Job Center habe ich bekommen für den Zeitraum vom 01.07 bis zu. 31.07.

Meine Frage ist in wie weit muss ich das Geld zurück zahlen oder was für Anspruch hab ich noch auf Geld vllt. für den nächsten Monat, da ich einen Arbeitsvertrag habe wo mein Gehalt immer zum 20. des nächsten Monats kommt.

Also quasi arbeite ich den ganzen Juli und fast den ganzen August und bekomme auch erst mein erstes Geld zum 20.08. wo ich ja dann bis dahin kein Geld zur Verfügung habe.

Weiß jemand wie das geregelt ist bei solchen Situationen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Update:

Vielen Dank für die Antworten.

Eine letzte Frage habe ich noch.

hab denen erst vor ner Woche mein Arbeitsvertrag losgeschickt weil ich dachte das ich dann von meinen Arbeitgeber direkt abgemeldet werde von dort ( jetzt weiß ich das es nicht so ist ^^)

Aufjedenfall wie sieht es aus mit diesem Überbückunsgeld.

Kann ich das im nachhinein noch anfordern?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Frag beim Jobcenter nach ob sie dir ein Übergangsgeld zahlen . Du hast ja deine laufenden Kosten und essen musst du auch

  • vor 10 Jahren

    Hallo!

    Erstmal ist es so, das du Leben musst, deine Bude bezahlen musst...

    ...dafür ist auch das Jobcenter/AA zuständig, die Anstalten müssen dir ein Überbrückungsgeld zahlen, bis du deinen ersten Lohn hast.

    Du solltest das mit deinem zuständigen Sach/Fallbearbeiter besprechen- und bitte nett sein, die Leute dort haben auch einen nicht gerade einfachen Job!

    Quelle(n): Sozialgesetzbuch (SGB ) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -§57 Anspruch auf Überbrückungsgeld
  • vor 10 Jahren

    Das Geld als du schon gearbeitet hast mußt du auf jeden Fall zurück zahlen. ABER du kannst einen Antrag stellen das du für den Ersten Monat die Leistung weiter bekommst. Kann als Darlehn oder als Leistungszahlung erfolgen. Andreas S. Hats schon angesprochen. Aber das muß getrennt beantragt werden. Also nicht einfach hingehen und das "verrechnen".

    Meldest du dich nicht bei der Agentur wegen der Überzahlung, dann kann dir das ein Strafverfahren wegen Leistungserschleichung (Betrug) einbringen. Also AUF JEDEN FALL mit der Agentur kurz schliessen.

    "Aufjedenfall wie sieht es aus mit diesem Überbückunsgeld.

    Kann ich das im nachhinein noch anfordern?"

    Red nicht mit uns sondern mit deinem Sachbearbeiter.

  • vor 10 Jahren

    Ich war in ähnlichen Situationen:

    Vor Ausbildung war ich Studentin mit Teilzeitjob. Dann musste ich das Studium aufgeben und wurde Arbeitslos. Bekam Geld vom Amt. Einige Monate später fand ich eine Ausbildungsstelle. Mein erster Gedanke war. Mist das Amt kürzt mir für den ersten Monat der Ausbildung das Geld, weil ich ja ende des Monats mein erstes Gehalt bekomme und ja jetzt nicht mehr Arbeitslos bin. Hab den ersten Monat trotzdem vollen Bezug bekommen.

    Während der Ausbildung habe ich Zuschüsse bekommen (Wohnung wurde bezahlt + kleine Aufstockung für Lebenserhaltungskosten).

    Nach der Ausbildung wurde ich direkt übernommen.

    Nun bekommt man ja das Geld vom Amt im Vorraus und vom Arbeitgeber am Monatsende.

    Demnach hätte ich ja für den einen Monat nach Ausbildung und Übergang ins Berufsleben kein Geld gehabt zum Leben.

    ABER das Amt hat mir auch hier für den einen Monat noch den vollen Betrag gewährt.

    Auf meine Frage hin, ob ich es zurückzahlen müsste, wurde mir gesagt das wäre als "sogenanntes Überbrückungsgeld" überwiesen worden, denn das Amt wäre zum Wahren des Lebensunterhaltes verpflichtet und wenn sie es zurückgefordert hätten, wäre mein Geldengpass nur um einen Monat verschoben und so würde ich ja unnötige Schulden machen.

    (Gott, ich mochte meine Sachbearbeiterin wirklich! *schwärm*)

    Also einfach beim Sachbearbeiter anrufen, Arbeitsvertrag zuschicken und fragen. Vllt noch daran erinnern, das du ja sonst Schulden machen müsstest oder so ähnlich. Die Leute sind eigentlich ganz umgänglich, wenn man ihnen mit Respekt und Freundlichkeit entgegenkommt. :)

    Quelle(n): Eigene Erfahrungen
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  • Lisa P
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    ALG 2 ect steht dir in dem FAll nur bis zum 13.7. zu und den Rest musst du zürückzahlen!

    Aber vielleicht bekommst du für die Überbrückungszeit ein Darlehnen? Da würde ich einfach mal nachfragen!

    Nachtrag: Du bekommst nur bis zum 13.7. geld. Punkt! Ein Darlehnen wäre nur geliehen und müsste zurückgezahlt werden. Da der 20.8. aber schon in 3 Tagen ist, du aber bis jetzt auch ausgekommen bist und bald Geld bekommst, wird dir keiner mehr etwas zur Überbrückung geben!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Keine Sorge.

    Du bekommst das Geld noch für Juli, sprich bis zu dem Zeitpunkt, an dem du deinen ersten Lohnzettel in der Hand hältst.

    Diesen zeigst du deinem Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung und der berechnet dann, ob zuviel oder zuwenig.

    Besser gesagt, du zeigst deinen Arbeitsvertrag dort, wie viel du am 20. bekommst, dann können die dort das sogar im vorraus berechnen.

    MfG

    Gina M.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Schau mal bei google unter Zuflußprinzip nach.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Kredit aufnehmen hast ja einen Job

  • vor 10 Jahren

    von der arge dürftest nichts bekommen, arbeitgeber um vorschuss bitten

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