Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Muss ich trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Krankheit im Büro meines Chefs erscheinen?

Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma in Hannover beschäftigt.

Nun bin ich krankheitsbedingt arbeitsunfähig was auch ärztlich attestiert wurde.

Mein Chef meinte, weil mir ja nicht das Bein gebrochen hätte könne ich ohne weiteres in seinem Büro zu einer Besprechung zu erscheinen.

Muss ich dieser Anordnung nachkommen?

Habe ich wenn ich ihr nicht nachkomme mit Sanktionen zu rechnen?

Es würde mich freuen wenn mir jemand bei dieser Sache helfen würde.

Gruß

kind2409

10 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, musst du nicht, da du ärztlich krankgeschrieben bist. Sollte es allerdings "nur" eine Besprechung sein und du könntest damit bei deinem Chef "glänzen", dass du trotz Krankheit am Arbeitsplatz erscheinst, dann beiß die Zähne zusammen und zieh das Ding durch. Heutzutage muss man echt aufpassen, dass man seinen Job behält... Ist nun mal so...

    P.S.: Arbeitsgericht ist natürlich eine Option, schafft aber gleichzeitig auch ein richtig entspanntes Arbeitsverhältnis - das sollte man immer mit bedenken !

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Du bist krank geschrieben,also brauchst du dort nicht hin und sollte er dir deswegen kündigen,dann gehe sofort zum Arbeitsgericht !!!

    Quelle(n): Meine Erfahrungen !!!
  • vor 10 Jahren

    Krank ist Krank.

    Ist schon seltsam, auf was für Ideen die Chefs kommen, nur um ihre Mitarbeiter zu drangsalieren....

  • vor 10 Jahren

    Krank ist Krank und das muss dein Chef respektieren ob er will oder nicht.

    Bei eventuellen Sanktionen wende dich an die Gewerkschaft oder an das Arbeitsgericht.

    BW

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 10 Jahren

    Zwingen kann er dich nicht. Aber du musst damit rechnen, dass er dich dann auf dem Kieker hat: "der hat mich hängen gelassen - mal sehen, wann der mal was von mir will ..."

  • Berni
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Du bist arbeitsunfähig und würdest gegen das Verbot der Arbeit bei Krankheit verstossen.

    Der Chef hat unrecht. Ich würde nicht zu der Besprechnung gehen. Mich würde nämlich nicht wundern, wenn der dir dort die Kündigung überreicht.

  • vor 10 Jahren

    Nein, meiner Ansicht nach musst du das nicht. Du bist krank und somit nicht arbeitsfähig, basta! Ich würde nicht hingehen.

    Sollte dein Chef dich tatsächlich deswegen abmahnen oder kündigen, kannst du arbeitsgerichtlich dagegen vorgehen. Das setzt allerdings voraus, dass der Grund (also das Nichterscheinen bei der Besprechung) auch so schriftlich angegeben ist. Das machen die Chefs nämlich dann meist nicht. Sie sagen dir das zwar so unter vier Augen, aber in der offiziellen schriftlichen Abmahnung oder Kündigung stehen dann andere, zulässige Gründe drin. Dann hast du natürlich wenig Möglichkeiten.

  • vor 10 Jahren

    Nein, du musst nicht und du DARFST auch nicht!

    Passiert dir auf dem Weg zum Arbeitgeber ein Unfall (Hin/ Rückweg) oder dort, dann übernimmt die Krankenkasse dafür keine Kosten. Du wärst nicht versichert und wenn es ein schwererer (mein Gott, was für ein Wort?) Unfall wäre und du eine Behinderung davon tragen würdest, würde die nicht gezahlt werden.

    Sage deinem Chef also, dass du gerne kommen würdest, es aber aus versicherungstechnischen Gründen nicht darfst. Bitte um eine Zusammenfassung der Besprechung und biete an, diese nachzuholen, wenn du wieder arbeitsfähig bist.

    Im übrigen gibt dir dein Arzt da auch gerne ein weiteres, ausführliches Attest. Das musst du allerdings selber bezahlen...

  • vor 10 Jahren

    Hi,

    wenn du ein Attest hast, das du arbeitsUNfähig bist, dann darfst du auch nicht zur Arbeit gehen egal ob es nur eine Besprechung ist oder nicht.

    Solltest du während deiner Krankschreibung dennoch arbeiten gehen und dir passiert etwas, bekommt dies deine Krankenkasse mit und dein Krankenschutz kann dir entzogen werden.

    Und was machst du dann? Bezahlt dir dann dein Chef die Kosten, die dann selbst tragen musst?

    Ich selbst bin auch schon während meiner Krankschreibung auf der Arbeit gewesen. Meine Krankenkasse rief in dem Moment an um mir zu sagen das die Akkupunktur bewilligt wird. In dem Moment stand mein Chef neben mir und meckerte, das wir nicht auf der Arbeit telefonieren sollten. Naja ich hatte Glück. Ich sagte der Krankenkasse ich wäre nur da gewesen wegen Abgeben der Krankmeldung, was mein Chef schriftlich bestätigen musste. Oo

    Seit dem bin ich vorsichtig... Du kannst aber auch bei deiner Krankenkasse anrufen und nachfragen.

    Quelle(n): Eigene Erfahrungen
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ja außer du bist bettlägerig oder hast ne ansteckende Krankheit.

    Aber das du hinkommen sollst klingt nach feuern??

    Anmerkung:Er darf dich nur nicht zum arbeiten zwingen

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.