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sil
Lv 4
sil fragte in Wirtschaft & FinanzenSteuernDeutschland · vor 10 Jahren

Falsche Angabe in der Steuererklärung?

Hallo zusammen,

ich hatte heut einen netten Besuch meiner Finanzbeamtin, und obwohl ich alles lupenrein und ohne Schummeln angegeben habe, war ich doch recht nervös... ist wie mit dem Autofahren und der Polizei halt ;)

Nunja, lupenrein und ehrlich ja - allerdings nicht fehlerfrei. Ich hatte zwei Dinge in der doppelten Haushaltsführung angegeben, die so zusammen nicht plausibel sind ... und die Dame meinte, kein Problem, ich müsste dann halt sehen, ob mein Mann zwischendurch zuhause war oder nicht... und ich muss gestehen: ich dachte, wenn ich jetzt was falsches sage, dann glaubt die mir nachher nicht, dann ist das falsch und man wirft mir Steuerhinterziehung vor.

Das Ergebnis: ich war so verunsichert, dass ich tatsächlich nicht das Richtige angegeben habe - ich Idiot, und das sogar zu meinem eigenen Nachteil.

So nun meine Frage: das ganze ist mündlich abgelaufen, kann ich z.B. morgen noch kurzfristig ein Fax hinterherschicken:

liebe Frau xy, ich musste feststellen, dass ich Ihnen mündlich eine falsche Angabe gemacht habe: mein Mann war doch mehrmals zu Hause.

Muss ich auf den Steuerbescheid warten und dann Einspruch erheben oder kann ich da eh nichts mehr machen?

Update:

@Pelikan - vielleicht hätt ich weiter ausholen sollen: also - sie kam zur Besichtigung meines Arbeitszimmers und hatte sich natürlich vorher angekündigt. Als sie da war, wollte sie noch 2 Sachen mit mir durchsprechen, die ich in der Steuererklärung widersprüchlich angegeben hatte. Den Fehler habe ich bei der Klärung dieser widersprüchlichen Angaben gemacht, da ich bei der ganzen Sache etwas verwechselt hatte.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Je länger du wartest, desto aufwändiger und langwieriger wird die ganze Sache. Sofort korrigieren!

  • vor 10 Jahren

    die Finanzbeamtin kommt zu dir privat nach Hause, wegen einer fehlerhafter Steuererklärung, habe ich noch nie gehört und das ganze auch noch mündlich ohne irgendwelche Nachweise oder Belege, das stimmt doch so nicht.

  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Ruf sie doch am besten sofort an und kläre es telefonisch ab.

  • NoLu
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Da können wir garnichts sagen, da keinerlei Inhalt uns vorliegt.

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