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SGB3 §421g Vermittlungsgutschein?

Stimmt es das ich keinen Anspruch habe weil ich seit über 3 Monaten in einer Maßnahme bin? Obwohl der Job Agent mich Kontaktierte und ich auch in ein Arbeitsverhältnis komme Auch hat die Arge mir gedroht wenn ich die Maßnahme abbreche nimmt sie mich wegen der Kosten für die Maßnahme in Regress? Ich dachte Arbeit geht vor Maßnahme ich dachte ich muss jede zumutbare arbeit annehmen ich kann dem Paragraphen nicht entnehmen kein anspruch zu haben wer kann mir helfen ich soll heute den Arbeitsvertrag Unterschreiben und habe Angst wegen den Kosten.

Update:

Ja super , was ist mit dem VGS stimmt es das ich keinen Anspruch habe den Agenten kann ich ja nicht aus eigener tasche zahlen dieser ist an mich ran getreten. ach und Bitte ich brauche fundierte antworten und keine Komentare und das bis heute Mittag dann muß ich den Vertrag unterschreiben.

Soll ich damit zum Anwalt

Update 2:

Ach Für die Maßnahme denn diese ginge noch bis zum 17.8 aber arbeitsbeginn währe der 1.8

Update 3:

Eben gegen deren Aufgabe Mit dieser Sachbearbeiterin kann man nicht reden das hat sogar mein Bald Chef versucht Sie rückt den VGS nicht raus. alles von 421g und den neben § habe ich gelesen da steht zwar was von Frist aber das bezieht sich doch auf die Gültigkeit des VGS und hat doch nicht den Ausschluss des Ansprüche zur folge oder interpretiere ich das Gesetzt Falsch denn ich muss mich ja während der Maßnahme Bewerben derWiderspruchh währe Krass um genauer zu sein ANTI

Update 4:

ich bin schon lange arbeitslos, die Maßnahme ist eine Weiterbildung also Kaufmänische Qualli. Und die Sachbearbeiterin weigert sich mir den schein zu geben.Mit der Begründung eben weil ich in einer Maßnahme bin und diese länger wie drei Monate Bewilligt bekommen habe hätte ich keinen anspruch.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Also mir ist nicht bekannt, das ein Arbeitsloser bei Abbruch einer ABM, durch Arbeitsaufnahme auf dem 1. Arbeitsmarkt, verpflichtet werden kann, die Kosten die angefallen sind, zurück zu zahlen.

    wäre absolut widersinnig, da das dazu führen würde, das keiner der in einer Maßnahme steckt, nie einen Job annehmen würde, da er dadurch schlechter gestellt ist, da er Kosten zurückzahlen muss.

    Was diametral dem Auftrag der AfA stehen würde, nämlich die Menschen in Lohn und Arbeit zu bringen.

    "TM"

  • vor 10 Jahren

    Es fehlen hier wichtige Angaben, was es für Außenstehende schwierig macht, deinen Einzelfall zu bewerten.

    Fragen die ich mir stelle sind:

    a) Wie lange bist du insgesamt schon arbeitslos?

    b) Bist du Aufstocker, da du einerseits von einer SGB III (Agentur für Arbeit) Leistung sprichtst und andererseits von einer Maßnahme über die Arbeitsgemeinschaft (SGB II)

    c) Handelt es sich bei deiner Maßnahme um eine ABM, die du bereits VOR Eintritt deiner Arbeitslosigkeit ausgeübt hast?

    Ferner kann ich dir aber sagen, dass du keine Maßnahmekosten selbst tragen musst. Desweiteren kann ein VGS auch ausgestellt werden, wenn du in einer Maßnahme bist, sofern du alle sonstigen Voraussetzungen nach dem §421g erfüllt hast.

    Ich zittiere hier einmal aus dem Kundenportal:

    "Kunden die aktuell an einer Maßnahme beim Träger, Maßnahme beim Arbeitgeber oder Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilnehmen und alle Voraussetzungen erfüllt haben, erhalten ebenfalls einen VGS."

    Gruß

  • ?
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Anwalt aber ganz schnell. Die Kosten übernimmt die Arge. Durch die Maßnahme stehst du nicht in der Arbeitslosenstatistik. Das Ziel jeder Arbeitslosenstatistik ist sie zu schönigen. Insbesondere momentan da sie bergauf geht und die jetzige Regierung in einem guten Licht steht. Einzelfälle interessieren da wenig. Für sie steckst du in einer Maßnahme und die dir angebotene Stelle kann doch jemand anders machen. Dann sind es schon mal 2 weniger.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Welche Kosten???

    Du nimmst die Arbeit an und fertig

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