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luffer fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 10 Jahren

Kirchenbeitrag - Rechtsgrundlage?

Hab mich eigentlich nie wirklich damit auseinandergesetzt, aber da letztens mal ein Brief von der Kirche gekommen ist ich solle doch Beiträge zahlen, hab ich beschlossen auszutreten, weil ich diese ganze Religionssache sowieso für ein wenig lächerlich halte.

Faul wie ich nunmal manchmal bin hab ich mir gedacht ich zahl einfach nicht, bin aber dann darauf hingewiesen worden, dass ich anscheinend später nachzahlen müsse da ich ja offiziell Mitglied bin.

Mir stellt sich nun die Frage auf welcher Rechtsgrundlage man mir etwas berechnen kann, wenn nirgendwo ein Vertrag vorliegt.

ich habe ja als Volljähriger nie etwas unterschrieben und meine Eltern können soweit ich weiß selbst wenn ich minderjährig bin nicht Verträge unterzeichnen bei denen ich zahlungspflichtig werde.

Kann mir da eventuell wer weiterhelfen. Bin übrigens aus Österreich, wäre aber auch an der Situation in Deutschland interessiert.

Danke im voraus.

lg Philipp

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Also ich bin R-K, und zahle deshalb auch Kirchensteuer.Diese geht auf ein Gesetz aus der Weimarer Zeit zurück(Art.140 Grundgesetz im Verbindung mit Art.137 Abs.6 Weimarer Reichsverfassung).Also das bezieht sich auf Deutschland.In Österreich müsste es dann wohl ähnlich sein.

    Wenn du nicht zahlen willst, dann bleibt dir nur die Möglichkeit aus der Kirche auszutreten.Dazu reicht ein Formloses Schreiben an deine zuständige Gemeinde.

  • vor 10 Jahren

    wenn man getauft wurde ist man auch in der kirche ob man will oder nicht...

    austreten: beim gericht, kost ca 20 euro (in deutschland) gebühren, man spart aber jede menge im jahr...

    man kann dann aber nciht mehr kirchlich heiraten, dann muss man erst wieder eintreten und zahlt dann wieder steuern und muss nix nachzahlen...

    und kaum zu glauben, wer hat die kirchensteuer eingeführt ? ein ösi, der adolf, damals im weltkrieg...

  • vor 10 Jahren

    Man tritt aus der Kirche aus, wenn man nicht zahlen will.

    Du wurdest getauft, bist also automatisch Mitglied in der Kirche.

    Verstehe nicht, warum, falls Du arbeiten gegangen bist, die Kirchensteuer nicht gleich von Deinem Gehalt abgezogen wurde.

    Frage dich lieber mal, warum wir GEZ zahlen müssen, auch wenn wir kündigen austreten.

    Bei der Kirche ist es einfacher, austreten, fertig und Ende.

  • TWally
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Grundlage ist das Kirchenbeitragsgesetz, in Deutschland das Grundgesetz, Art. 140.

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  • vor 10 Jahren

    Im Rahmen der Säkularisierung wurde Kirchenbesitz im 19. Jh. in Staatsbesitz umgewandelt. Als finanzieller Ausgleich wurde die Kirchensteuer eingeführt. In Deutschland ist es möglich aus der Kirche auszutreten, in Österreich ebenfalls. Das Problem dabei ist, dass man dann vielleicht in die Hölle kommt. In die kann man allerdings auch kommen, wenn man in der Kirche drinbleibt. Als Kirchenmitglied glauben manche, dass sie sich da mehr Sünden leisten können, denn sie können ja beichten. Wer als Heide ein schlechtes Gewissen hat, muss zum unter Umständen zum Psychotherapeut, und das wird unter Umständen sehr teuer. Dann vielleicht doch lieber Kirchensteuer zahlen. Ein weiteres Problem beim Kirchenaustrit ist das soziale Umfeld. Frauen wollen z.B. oft eine kirchliche Trauung. Wenn man als Heide ein Kind hat, und nicht will, dass es am Religionsunterricht teilnimmt, gibt es ebenfalls Probleme.

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