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Hilfe! Polizeivorladung Ladendiebstahl- UNSCHULDIG!?

Hey,

ich habe heute Post von der Polizei bekommen.

Darin steht:

Sehr geehrte Frau XXXX,

in dem Ermittlungsverfahren zu UNBEKANNT wegen Ladendiebstahl benötige ich ihre Aussage. Bitte Erscheinen Sie mit diesem Schreiben zu folgendem Termin.

So, ich habe wirklich nichts gesehen oder mitbekommen wer was geklaut hat und bin mir selber nichts bewusst.

Zu meinen Fragen: Ist die Ermittlung gegen mich? Muss ich mir sorgen machen?

Ist die Ermittlung gegen mich oder gegen einer anderen Person?

Ich bin unschuldig und weiß von nichts!!!

Danke im Vorraus!

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Da in dem Anschreiben nicht steht: Beschuldigtenvernehmung

    sondern : Zeugenvernehmung

    wird dir keine Straftat vorgeworfen sondern nur, das du eine Straftat beobachtet haben könntest und dazu Aussagen sollst.

    Wenn du nichts gesehen hast, langt es vollkommen, wenn du bei der Polizei sagst, das du absolut nichts weist. Das war es dann schon.

    "TM"

  • Phil
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Der Täter ist der Polizei nicht bekannt und es wurde auch keine bestimmte Person angezeigt, denn das Verfahren läuft gegen "Unbekannt" wie du sagst. Das heißt, dass nicht du beschuldigt wirst, jedoch wirst du vermutlich zum Tatzeitpunkt in dem Geschäft gewesen sein, weswegen die Polizei nun deine Aussage will, also musst du ihnen sagen, was du gesehen (oder nicht gesehen) hast und alles was du dazu weißt.

  • vor 10 Jahren

    Einfach hingehen. die wollen nur eine Aussage von dir aufnehmen!

  • vor 10 Jahren

    einfach sagen du hast keine ahnung was passiert ist gut ist ;) ... es hat dich nur der angeklagte als zeuge vorgeschlagen ... es ist nix gegen dich ...

    Quelle(n): Hab ich selber schon gehabt ^^
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  • vor 10 Jahren

    Du bist ggf. als Zeuge nur geladen.

    geh da hin, nimm Deinen Personalausweis mit und mach die Aussage.

    Wenn Du Dich mit einer Aussage selbst belastest oder einer Straftat bezichtigen mußt, kannst Du die Aussage verweigern. Das wird Dir allerdings auch gesagt.

    Falls Du beschuldigt wirst, muss man Dir diese Schuld auch beweisen.

    Mach Dir keine Sorgen.

  • lennny
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Nur um das richtig zu stellen: die Polizei darf dir Briefe schreiben und dich bitten zu erscheinen, ob du das auch tust ist jedoch deine Entscheidung. solange keine Post von Richter oder Staatsanwalt kommt kann man das also auch folgenlos ignorieren. Wenn du hin gehts musst du vor der Polizei keine Aussage machen.

    Da du allerdings nvon nichts weist wird es das einfachste sein hin zu gehen und das kund zu tun, ist eine sache von minuten und das Thema ist erledigt. wenn das glaubhaft ist hörst du davon nicts mehr. Gehst du nicht hin besteht die möglichkeit dass du später zu Gericht geladen wirst (dem ist dann Folge zu leisten), was eine deutlich unangenehmere und zeitaufwändigere Prozedur ist (auch für Zeugen).

    Die einfachste Lösung wird also sein hin zu gehen und in aller Ruhe seine Aussage zu machen (vorher sicherstellen, dass das Verfahren nciht gegen dich läuft, dann machst du natürlich keine Aussage bei der Polizei). Wenn du irgend etwas nciht verstehst oder du mit dem Protokoll nicht zufrieden bist, dann lass das verbessern bzw. dich aufklären, zu diesem Zwecke bezahlen wir die Polizei.

    Übrigens kann auch diene Aussage keinen Diebstahl beobachtet zu haben relevant sein, nicht alle Beschuldigten sind tatsächlich schuldig.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Einfach lesen, was da steht. Es wurde jemand bisher unbekanntes beim Ladendiebstahl gesehen und du sollst als Zeuge aussagen. Wenn du nix mitbekommen hast dann sag das und gut ist.

  • Iroost
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Hallo

    die Ermittlung läuft gegen unbekannt,also nicht persönlich gegen Dich.

    Der Einladung jedoch mußt Du Folge leisten.

    Dann sagst Du genau das aus,was Du weißt und gesehen hast.

    Und wenn Du nichts weißt und auch nichts gesehen hast,gibst Du das auch genau so wieder.

    Keine Angst. Es wird Dir niemand den Kopf abreißen.

    Gruß Iroost

  • TWally
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Wenn du gemeint wärest, würde die Anzeige nicht gegen UNBEKANNT lauten, du bist ja bekannt.

    Ob du dir trotz der beteuerung, du seist unschuldig, Sorgen machen musst, weiß ich aber nicht.

  • vor 10 Jahren

    Also normalerweise steht da drauf ob man als (Augen-) Zeuge oder als Beschuldigter zu einem Verhör geladen wird.

    An sich Sorgen machen musst du dir nicht. Wenn es nicht um dich geht dann gehts nur darum was du zu einer bestimmten Zeit an jenem bestimmten Ort wahrgenommen hast.

    Wenn du beschuldigt wirst, dann kannst du deine Aussage verweigern und du solltest dir einen Anwalt nehmen.

    Aber aus den 2 Zeilen die du gepostet hast, ist nicht ersichtlich, dass du beschuldigt wirst.

    Hoffe ich konnte helfen

    MfG

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