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Reicht eine Kopie des Ärztlichen Zeugnis für den Arbeitgeber?

Die Frage hat sich so schon gestellt. Ist man dazu verpflichtet seinem Arbeitgeber das Originale Arbeitszeugnis zu geben oder ist es ausreichend dass man eine Kopie (Schwarzweiß, oder Farbig) und das Original selber für die eigenen Unterlagen behält?

Vielen Dank!

Update:

Ich akzeptiere in dieser Frage nur Antworten mit Angabe eurer genauen Quelle!

Bitte auch keine ÜBERGROSSEN ANTWORTEN, und bitte auch keine unnötigen Bemerkungen über mein Deutsch; ich bin Schweizer.

Herzlichen Dank!

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn man dazu verpflichtet ist, seinem Arbeitgeber das Originale Arbeitszeugnis zu geben ,

    dann muss man ihm das originale Arbeitszeugnis geben und nicht eine KOPIE!!!!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    was nun? ein Arbeitszeugnis oder das ärztliche Zeugnis?

    Grundlegend ist es so, dass das Original dein Eigentum ist und nicht einem dritten Übergeben werden muss. Eine Kopie, wenn möglich beglaubigt, dürfte deinen Arbeitgeber zufriedenstellen.

    Auch die in Augenscheinnahme des Originals, durch den Arbeitgeber, dürfte genügen.

    "TM"

  • vor 10 Jahren

    Was denn nun? Ärztliches Zeugnis oder Arbeitszeugnis?

    Im Falle eines ärztlichen Zeugnisses (Krankenschein) hat der Arbeitgeber Anspruch auf das Original.

  • vor 10 Jahren

    Manchmal benötigst du eins vom Amts- oder Betriebsarzt.

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  • TriPo2
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Was denn nun - ein Arbeitszeugnis oder ein ärztliches Zeugnis?

    Arbeitszeugnis: Dein Arbeitgeber hat KEIN Recht auf das Original - das verbleibt in Deinen Unterlagen - ist ja auch irgendwie logisch: wenn Du mal den Arbeitgeber wechselst, musst Du dem neuen AG ja schließlich auch wieder die Arbeitszeugnisse vorlegen - das ginge aber nicht, wenn Du die Originale aus der Hand gegeben hättest

    Ärztliches Zeugnis: hier stellt sich die Frage: warum wurde das ärztliche Zeugnis angefordert? Musst Du einen speziellen Gesundheitsnachweis für eine spezielle Tätigkeit erbringen, hat der Arbeitgeber ein Recht auf das Original - schließlich und endlich bezahlt er ja auch die Untersuchung. Geht es aber um eine allgemeine Untersuchung oder Belehrung, die der AG weder angefordert noch bezahlt hat, muss er sich mit der Kopie zufrieden geben.

    Quelle(n): Bin Personaler, kannst Dich aber gerne nochmals im Nachweisgesetz schlau machen (allerdings ist das ein deutsches Gesetz)
  • vor 10 Jahren

    Hallo, es reicht schon, bring aber zum Termin dein Arbeitszeugnis im Original mit um es vorzuzeigen.

    Ansonsten ist es so, das du das original behälst und es in deine Unterlagen heftest.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • TWally
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Generell gilt: Üblicherweise überlässt man Dritten nur Kopien von Urkunden, auf Verlangen kann gerne das Original zur Einsicht vorgelegt werden oder die Kopie beglaubigt werden. Ich bezweifle, dass es hierzu "rechtssichere Quellen" wie Paragrafen gibt.

  • vor 10 Jahren

    ärztliches zeugnis? höre ich zum ersten mal?

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