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Reicht eine Kopie des Ärztlichen Zeugnis für den Arbeitgeber?
Die Frage hat sich so schon gestellt. Ist man dazu verpflichtet seinem Arbeitgeber das Originale Arbeitszeugnis zu geben oder ist es ausreichend dass man eine Kopie (Schwarzweiß, oder Farbig) und das Original selber für die eigenen Unterlagen behält?
Vielen Dank!
Ich akzeptiere in dieser Frage nur Antworten mit Angabe eurer genauen Quelle!
Bitte auch keine ÜBERGROSSEN ANTWORTEN, und bitte auch keine unnötigen Bemerkungen über mein Deutsch; ich bin Schweizer.
Herzlichen Dank!
8 Antworten
- Anonymvor 10 JahrenBeste Antwort
Wenn man dazu verpflichtet ist, seinem Arbeitgeber das Originale Arbeitszeugnis zu geben ,
dann muss man ihm das originale Arbeitszeugnis geben und nicht eine KOPIE!!!!
- Anonymvor 10 Jahren
was nun? ein Arbeitszeugnis oder das ärztliche Zeugnis?
Grundlegend ist es so, dass das Original dein Eigentum ist und nicht einem dritten Ãbergeben werden muss. Eine Kopie, wenn möglich beglaubigt, dürfte deinen Arbeitgeber zufriedenstellen.
Auch die in Augenscheinnahme des Originals, durch den Arbeitgeber, dürfte genügen.
"TM"
- SternchenLv 7vor 10 Jahren
Was denn nun? Ãrztliches Zeugnis oder Arbeitszeugnis?
Im Falle eines ärztlichen Zeugnisses (Krankenschein) hat der Arbeitgeber Anspruch auf das Original.
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- TriPo2Lv 7vor 10 Jahren
Was denn nun - ein Arbeitszeugnis oder ein ärztliches Zeugnis?
Arbeitszeugnis: Dein Arbeitgeber hat KEIN Recht auf das Original - das verbleibt in Deinen Unterlagen - ist ja auch irgendwie logisch: wenn Du mal den Arbeitgeber wechselst, musst Du dem neuen AG ja schlieÃlich auch wieder die Arbeitszeugnisse vorlegen - das ginge aber nicht, wenn Du die Originale aus der Hand gegeben hättest
Ãrztliches Zeugnis: hier stellt sich die Frage: warum wurde das ärztliche Zeugnis angefordert? Musst Du einen speziellen Gesundheitsnachweis für eine spezielle Tätigkeit erbringen, hat der Arbeitgeber ein Recht auf das Original - schlieÃlich und endlich bezahlt er ja auch die Untersuchung. Geht es aber um eine allgemeine Untersuchung oder Belehrung, die der AG weder angefordert noch bezahlt hat, muss er sich mit der Kopie zufrieden geben.
Quelle(n): Bin Personaler, kannst Dich aber gerne nochmals im Nachweisgesetz schlau machen (allerdings ist das ein deutsches Gesetz) - vor 10 Jahren
Hallo, es reicht schon, bring aber zum Termin dein Arbeitszeugnis im Original mit um es vorzuzeigen.
Ansonsten ist es so, das du das original behälst und es in deine Unterlagen heftest.
Quelle(n): eigene Erfahrung - TWallyLv 6vor 10 Jahren
Generell gilt: Ãblicherweise überlässt man Dritten nur Kopien von Urkunden, auf Verlangen kann gerne das Original zur Einsicht vorgelegt werden oder die Kopie beglaubigt werden. Ich bezweifle, dass es hierzu "rechtssichere Quellen" wie Paragrafen gibt.