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woher bekomme ich ein gesundheitszeugniss ?
für arbeiten in der gastronomie.
einfach beim hausarzt nachfragen ?
7 Antworten
- Sonne53Lv 5vor 10 JahrenBeste Antwort
Hallo,
du bekommst dein Gesundheitszeugnis bei deinem Hausarzt.
Nach einem Gespräch und einer Untersuchung bekommst du es, wenn du keine Infektionen oder ansteckende Krankheiten hast.
Habe ich mir dort auch eins ausstellen lassen (für die Pflege).
Evtl. fallen 10 € Gebühren dafür an.
Von meinem Arbeitgeber habe ich sie zurückerstattet bekommen.
- SternchenLv 7vor 10 Jahren
Beim Gesundheitsamt anrufen und Termin für eine Belehrung vereinbaren. Der Hausarzt hat damit gar nichts zu tun.
- vor 10 Jahren
kannst beim gesundheitsamt nen termin machen.seit 2001 gibt es für`s gesundheitszeugnis auch keine ärztlich untersuchungen mehr sondern nur noch belehrungen nach dem infektionsschutzgesetz.dabei erhälst du eine belehrung über hygienemaÃnahmen im jeweiligen beruf und erfährst welche krankheiten auftreten können und welche symptome es gibt
- Anonymvor 10 Jahren
Gesundheitszeugnis - warum und wofür?
Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dürfen beim gewerbsmäÃigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen (= verkaufen, verteilen usw.) von Lebensmitteln nur Personen tätig sein, die eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes vorlegen können. Diese Bescheinigung heiÃt "Gesundheitszeugnis". Das bedeutet, dass jeder, der offene (unverpackte) Lebensmittel transportiert (z. B. als Kellnerin/Kellner) oder diese herstellt bzw. behandelt (z. B. Köchin/Koch) ein Gesundheitszeugnis haben muss. Welche Jobs ein Gesundheitszeugnis erfordern, kannst du im Infektionsschutzgesetz nachlesen.
Wichtig
Das Gesundheitszeugnis muss vorliegen, bevor du zum ersten Mal beim Arbeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommst.
Wo erhalte ich ein Gesundheitszeugnis?
Der einfachste Weg, das Gesundheitszeugnis zu erhalten, ist ein Anruf beim Gesundheitsamt. Dort solltet ihr euch nach dem nächst möglichen Termin erkundigen, denn manchmal kann es zwischen zwei und drei Wochen dauern, einen freien Termin zu bekommen!
Was wird gemacht?
Früher wurdest du relativ aufwendig medizinisch untersucht, inklusive Blutprobe usw. Das ist heute anders: Du wirst von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt. Bei dieser Belehrung musst du schriftlich erklären, dass dir bei dir selbst keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind (z. B., dass du keine infektiöse Krankheit hast). AuÃerdem wird dir erklärt, wie du solche Krankheiten bei dir selber erkennen kannst und welche Meldepflichten du hast. Solltest du solche Krankheiten bei dir feststellen, darfst du bei der Arbeit nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Es werden also keine Tests (Blut, Urin, Stuhl, Drogen usw.) durchgeführt!
Wann erhalte ich das Gesundheitszeugnis?
Wenn du die Belehrung "überstanden" hast, erhälst du das endgültige Gesundheitszeugnis sofort ausgehändigt. Natürlich musst du vorher noch bezahlen.
Was kostet ein Gesundheitszeugnis?
Die Gebühr, die das Gesundheitsamt für die Belehrung und das Ausstellen des Gesundheitszeugnisses verlangt, unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Den genauen Preis solltest Du bei der Terminvereinbarung erfragen. In der Regel liegt die Gebühr zwischen 15 € bis ca. 26,00 €. Diese Kosten musst Du selber zahlen. Krankenkassen übernehmen sie nicht.
Wie lange gilt ein "altes" Gesundheitszeugnis?
Die Gesundheitszeugnisse müssen seit dem 1.1.2002 verlängert werden. Diese Verlängerung erfolgt in der Regel durch eine weitere Belehrung, die der Arbeitgeber durchführen kann. Er bescheinigt Dir dann auch diese Folge-Belehrung.
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- IroostLv 5vor 10 Jahren
Hallo
ein Gesundheitszeugnis in dem Sinne wie wir es einmal kannten gibt es heute nicht mehr.
Dieses bekamst Du bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt.
Heutzutage heiÃt dies eine Belehrung gemäà HACCP.
Dein Arbeitgeber müÃte eigentlich über eine CD dieser Belehrung verfügen.
Du arbeitest Dich durch diese CD und zum Schluà legst DU eine Prüfung ab.
Diese wird dann ausgedruckt und Dein Arbeitgeber heftet sie ab.
Frage Deinen Arbeitgeber einmal nach dieser CD.
Gruà Iroost
- Luc U LooserLv 5vor 10 Jahren
Frage deinen Arbeitgeber nach dem örtlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Dort sind alle benötigten Unterlagen zu holen.
- vor 10 Jahren
Das Gesundheitszeugnis, so wie es die meisten Arbeitnehmer im Lebensmittelhandel kennen, ist eine medizinische Untersuchung beim „Amtstierarzt für Menschen“ die ein Arbeitgeber verlangen konnte, wenn er Mitarbeiter für „sensible“ Bereiche in der Lebensmittelherstellung, dem Verkauf oder der Gastronomie eingestellt hat.
Achtung: Das Gesundheitszeugnis an sich, war jedoch zu keinem Zeitpunkt ein Beleg dafür, dass man wirklich völlig Gesund ist. Das einzige, was das Gesundheitszeugnis „belegt“ hat, war, dass es zum Zeitpunkt der Untersuchung keinen Grund gab, dieses Gesundheitszeugnis zu verweigern.
In dieser Form, gibt es das Gesundheitszeugnis aber nicht mehr, weil es seit 2001 ersatzlos gestrichen wurde und Arbeitgeber so eine amtliche Untersuchung auch nicht mehr von den Mitarbeitern verlangen können.
Achtung: Um z.B. die „Gesundheitsrisiken“ für den Lebensmittelhandel und andere Bereichen trotzdem zu „reduzieren“ müssen sich Mitarbeiter bestenfalls noch einmal von ihrem Hausarzt im Sinne des Infektionsschutzgesetzes belehren lassen. Dabei werden sie über „berufsgefährdende“ Symptome und Krankheiten aufgeklärt. Dazu gehört auch, dass man belehrt wird, dass man beim Auftreten bestimmter Symptome, die Arbeit liegen lassen muss und zum Arzt gehen soll.
Diese „Belehrung“ muss nur einmal vom Arzt vorgenommen werden. Die jährliche „Nachbelehrung“ kann dann der Arbeitgeber selbst übernehmen, um dafür zu sorgen, dass die „Belehrung“ des Arztes nicht in Vergessenheit gerät.
Tipp: Weil das Gesundheitszeugnis in seiner ursprünglichen Form nicht mehr existiert, kann man es natürlich auch nicht mehr beantragen und muss bestenfalls einen Termin für die „Belehrung“ mit seinem Hausarzt vereinbaren.
Niemand sollte davon ausgehen, dass man ein Gesundheitszeugnis auch mit einem echten „Gesundheitscheck“ gleichsetzen kann. Deshalb kann man auch trotz dieser Belehrung vom Hausarzt, immer noch empfehlen sich regelmäÃig zu einer „Vorsorgeuntersuchung“ beim Arzt zu melden, damit eventuelle Erkrankungen möglichst früh entdeckt und behandelt werden können.
Wichtig: Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, diese Untersuchungsergebnisse zu sehen, auch wenn es sicher der eine oder andere „Supermarktleiter“ gerne hätte, seine Mitarbeiter bis auf die Knochen gut zu kennen.