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Habt ihr auch ein sog. Eltern - Testament gemacht...?

Seit einiger Zeit beschäftigt mich dieses Thema. Was passiert mit unserem Sohn, wenn wir plötzlich nicht mehr sind?

Es gibt zwar momentan keinen konkreten Grund, aber ein Unfall kann ja jederzeit passieren. Und dann?

Wie habt ihr das geregelt?

Oder habt ihr euch da noch gar keine Gedanken drüber gemacht?

http://www.liliput-lounge.de/Themen/Themakategorie...

Update:

@sunny

Danke für deine Antwort.

Schau dir bitte den Link genau an. Dort geht es auch um eine "Zweitbesetzung", falls dem erstgenannten die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann, oder andere Gründe vorliegen.

Obwohl man sich ja eigentlich nicht mit so einem Thema beschäftigen möchte...

Update 2:

Nachtrag für sunny

Das ist echt ein schwieriges Thema. Gut, dass es ja nicht unbedingt ein Familienmitglied sein muß.

Wie wäre es mit den Paten, (falls vorhanden) oder guten Freunden die vielleicht auch selber Kinder haben?

Schade, dass man dich nicht per PN anschreiben kann.

Aber lass mich doch bitte wissen, was ihr als Ergebnis von eurem Urlaub mitgebracht habt, sofern es dir nicht zu persönlich ist.

Wünsche dir aber trotzdem eine geruhsame Nacht. :-)

7 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    da hast du etwas angesprochen, worüber ich auch schon seit einiger zeit nachdenke.

    ich denke mal, und da spreche ich auch für meinen mann, dass, wenn uns beiden etwas passieren sollte (was wir nicht hoffen), wir die vormundschaft meinen eltern übertragen werden. zu diesen beiden personen hat sie neben uns mit den engsten bezug. ich werde dies schriftlich aufsetzen mit unser beider unterschrift und werde das notariell beglaubigen lassen. mit meinen eltern habe ich schon darüber gesprochen - und wie sollte es anders sein ... sie sind definitiv einverstanden.

    NACHTRAG:

    eine sog. "zweitbesetzung" gibt es bei mir leider im moment nicht. aber darüber muss ich wirklich nachdenken. der bezug unserer tochter zu den anderen großeltern (eltern meines mannes) existiert so gut wie gar nicht - das hat aber andere familiäre gründe ...

    meine schwester, welche noch in frage kommen würde, wohnt über 550 km entfernt! sie kennt zwar zum teil die maschen und macken vom töchterchen, aber ich empfinde die entfernung zu groß. außerdem, und ich will meiner schwester um gottes willen nicht zu nahe treten ..., ist sie im umgang mit kindern noch nicht so geübt, da sie noch keine eigenen hat.

    wie gesagt ... im grunde haben wir wirklich keine "zweitbesetzung" ... scheibenkleister !!! ... du hast nun berechtigter weise mir eine bevorstehende schlaflose nacht bereitet *lächel*

    in der heutigen zeit muss man sich leider um solche themen kümmern. ich habe es erst vor kurzem am eigenen leibe erfahren, wie es ist, um eine vorsorgevollmacht kämpfen zu müssen. meine oma mütterlicher seits hatte anfang des jahres einen schlaganfall ... einen extemen schweren! in der zwischenzeit ist sie nach kh- und rehaaufenthalten seit knapp 2 monaten im heim. sie kann so gut wie gar nichts mehr ... pflegestufe 3 ... der kampf meiner mama um die vormundschaft für sich und ihrem vater war nicht ohne. meine mama und ihr vater sind nun die hauptbetreuer, ich wurde als zweitbesetzung eingesetzt.

    2. NACHTRAG:

    ich hatte gerade eben kurz mit meinem mann gesprochen ... wir fahren ja nächste woche ein paar tage zu seinem bruder (ca 300 km entfernt). wir werden mit denen das thema besprechen. die beiden haben selber zwei kiddies (sohn ist 7 monate älter und tochter knapp 1,5 jahre jünger als unsere tochter). der bezug ist zwar auch nicht so intensiv wie zu meinen eltern, aber eine bessere zweitbesetzung im familienkreis gibt es leider nicht. er ist damit einverstanden - mal sehen was die beiden dazu sagen ...

  • vor 10 Jahren

    Doch darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht (habe eine fast 4 Monate alte Tochter):

    Meine Schwester hat eine 4jährige Tochter bei der ich Patin bin und sie hat gesagt, dass sie zu mir/uns kommen soll, wenn ihr und ihrem Mann etwas zustoßen sollte. Genauso wollen wir das jetzt handhaben. Sie wird im September Patin unserer Kleinen und soll sie betreuen im Fall, dass wir nicht mehr in der Lage sind sie zu versorgen.

  • Komet
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Da ich noch nicht schwanger bin, habe ich das noch nicht. Aber wir arbeiten dran. Und wenn dann irgendwann ein Kind da ist, wird es definitiv ein solches Eltern-Testament geben. Klar geht die Vormundschaft erst einmal auf das Jugendamt über. Aber da soll sie nicht bleiben. Ich möchte, dass mein Kind entweder bei meinem Vater und seiner Frau (Falls meinem Vater etwas passieren sollte, würde auch meine Stiefmutter alleine das hinbekommen und ich würd sie auch alleine empfehlen) oder beim Bruder von meinem Freund aufwächst, falls uns etwas geschehen sollte.

    Aber auch andere wichtige Entscheidungen sollten dann diese Personen treffen (Rangordnung: Mein Vater, meine Stiefmutter, mein Schwager). Daher würden wir beide unseren Willen dahingehend festlegen, dass diese Personen in dieser Reihenfolge die Vormundschaft übernehmen sollen.

    Das Jugendamt muss einer solchen Willensäußerung folgen, solange sie nicht dem Wohl des Kindes zuwiderläuft.

    Nachtrag: Was noch wichtig, zu bedenken ist: Man kann auch eine "Negativ-Testament" aufsetzen: Also schriftlich niederlegen, wer die Vormundschaft NICHT bekommen soll und aus welchen Gründen. Das ist wichtig in den Fällen, in denen Familienangehörige sich für geeigent halten, es aber aus Sicht der Eltern des Kindes nicht sind. Ich habe da auch jemanden auf meiner Negativ-Liste und es ist wichtig, dass das Gericht, dass die Entscheidung später treffen muss, auch die Negativpunkte zu diesen Menschen kennt - denn Erfahrungsgemäß sind diese Menschen sehr penetrant und fordernd, wenn sie glauben, im Recht zu sein.

  • vor 10 Jahren

    Wir haben momentan leider überhaupt niemanden, der unseren Sohn in so einem Fall aufnehmen könnte. Familienmitglieder sowie enge Freunde (zu denen mein Sohn auch regelmäßig Kontakt hat) kommen alle entweder aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der persönlichen Verhältnisse nicht infrage. Diese Entscheidung würde also leider ganz bei den Behörden bleiben.

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  • Big P
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Schriftlich haben wir bis jetzt noch nichts vorbereitet. Doch eigentlich soll meine Schwester unser Kind bekommen. Ich denke nämlich, dass sie die Kleine am ehesten so erzieht, wie wir uns das vorstellen.

    Als Zweites haben wir an ihre Patentante gedacht, wobei ich mir da Gedanken mache, da sie grade ihr erstes Kind bekommt und 2 haben will und bei uns auch ein zweites geplant ist, 4 Kids sind schon ganz schön viel.

    Dann erst ziehen wir meine Schwiegereltern in Betracht, meine Schwiegermutter kommt super mit der Kleinen klar, doch mein Schwiegervater hat unserer Meinung nach einen zu starken Drang zum Bier.

    Aber wir sollten da wirklich etwas schriftliches fest machen, man verdrängt diese Gedanken doch sehr oft.

  • vor 10 Jahren

    Unser Sohn (3) hat ein sehr enges Verhältnis zu meinen Schwiegereltern sprich zu Omi und Opa!

    Wir sind jeden Tag bei Ihnen, und bauen auch auf dem gleichem Grundstück ein Haus!

    Wenn uns mal was passieren sollte, nehmen sie unseren Sohn! Das ist mit meinen Vater auch schon so abgesprochen!Damit es später man kein Gezerre ums Kind gibt!

    Ich hoffe natürlich, das das nie passieren wird!

  • vor 10 Jahren

    Ich habe noch gar kein Testament gemacht, weder so eines, noch ein allgemeines, aber der Gedanke ist gut und ich werde das noch nachholen.

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