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Muss ich wirklich 145EUR Krankenkasse bezahlen?
Hallo, ich habe einen dualen Studienplatz ab 1. Oktober.
Muss ich bis zu dieser Zeit (da ich seit einem Monat 23 bin) den Beitrag an die Krankenkasse bezahlen, weil ich ja jetzt nicht mehr Familienversichert bin?
Oder kann man da irgendwas über das Arbeitsamt regeln, dass ich weniger bazahle oder so, weil ich ja bereits einen Studienplatz sicher habe?
4 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Mit Vollendung deines 23 Lebensjahres bis zur Aufnahme der Ausbildung musst du dich leider selber versichern und den entsprechenden Beitrag aus deiner eigenen Tasche zahlen. Der Beitrag ist bei allen Versicherungen gleich. Nachlässe gibt es nicht.
Altersgrenzen bei Kindern
Kinder können gemäß § 10 Abs. 2 SGB V nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichert sein.
1. Die Familienversicherung ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres durchführbar.
2. Fortgeführt wird sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Als Erwerbstätigkeit in diesem Sinne gilt jede regelmäßige abhängige oder selbstständige Tätigkeit, in der mehr als 400 € im Monat an Einnahmen erzielt wird.
3. Die Familienversicherung wird schließlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres durchgeführt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.
- vor 10 Jahren
Soviel ich weiß bleibst Du in der Familienkasse versichert wenn Du studierst und zwar bis 26 Jahre. Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse.
- Anonymvor 10 Jahren
Da du dich in der Ausbildung befindest, müsstest du bis 25 in der Familienversicherung bleiben. Falls das bei dir nicht möglich ist, bleibt dir nichts anders übrig als den Basistarif deiner Krankenkasse selbst zu zahlen - das sind etwa die besagten 150,-€ im Monat. Das lässt sich leider auch nicht umgehen oder reduzieren.
- LannusLv 7vor 10 Jahren
Für diese Zeit wirst du den Mindestbetrag bezahlen müssen, sofern du von keiner anderen Stelle Bezüge erhälst.
Das ist leider so seit etwa 6 oder 7 Jahren, als die Pflichtversicherung eingeführt wurde.
Oder du zahlst nicht und bist nicht versichert, aber sollte dir etwas passieren, dann zahlst du alles selbst. Keine Sozialkasse übernimmt diese Kosten.
Quelle(n): Gruß Lannus