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Wohnungsnebenkostenabrechnung zu spät für Steuererklärung?

In der Nebenkostenabrechnung meiner gemieteten Wohnung sind auch solche Posten wie Hausmeister, Schornsteinfeger etc. aufgeführt, die ich in der Steuererklärung angeben kann und 20 % des jeweiligen Betrages als Steuererstattung zurück bekomme.

Aber die Hausverwaltung hat 12 Monate Zeit, sie zu erstellen, das Finanzamt verlangt aber die Steuerklärung schon bis Ende Mai, sofern man keine Fristverlängerung beantragt hat - wie macht ihr das? Nehmt Ihr die Abrechnung vom Vor-Vorjahr, schätz ihr, oder gebt ihr die Erklärung erst so viel später ab?

Update:

@Wurmi

Doch, das kann man absetzen, auch als Mieter, z.B. Schornsteinfeger, Gärtner, Heizungsreparatur und Hausmeisterkosten, 20% von der Summe dafür auf der Jahresabrechnung vom Vermieter bekommt man direkt von der Steuer abgezogen!

@Sprendlinger

Genau so sieht es mein Finanzamt auf Nachfrage auch, den Beleg für 2009 mit Rechnungsdatum November 2010 kann ich nehmen - dafür gibt´s "die beste Antwort"

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Sprich mit dem Finanzamt darüber. Mir sind Fälle bekannt, in welchen das Abrechnungsdatum für die Steuer relevant ist. NAchzahlungen werden ja auch in diesem Jahr gemacht.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    kurze schriftliche mitteilung ans Finanzamt, dass die Nebenkostenabrechnung noch nicht da ist und man um Fristverlängerung bittet. Muss ich jedes Jahr machen, da unsere Hausverwaltung nur aus Schnarchnasen besteht

  • vor 10 Jahren

    Falls Du die Erklärung noch nicht gemacht hast, kannst Du Fristverlängerung beantragen. Die wird i.d.R. bis max 31.12. gewährt.

    Mir sind ähnliche Sachen passiert, nachdem ich schon einen rechtskräftigen Steuerbescheid hatte. Ich habe dann eine Bescheinigung der Hausverwaltung ans Finanzamt nachgeschickt. Mir wurde der Tipp gegeben, ich solle im Anschreiben darauf hinweisen, dass sich "neue Tatsachen" ergeben haben. Genau so lief es und es gab einen korrigierten Bescheid. - Dies ist auch insofern sinnvoll, als Du womöglich sonst wegen ein paar Euro auf eine deutlich höhere Steuerrückzahlung Monate warten müsstest.

  • Wurmi
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    du kannst die nebenkostenabrechnung als mieter nicht von der steuer absetzen ,frage deinen steuerberater es sind keine sonderausgaben das muß jeder mieter bezahlen das gehört zum mietvertrag, jeder mieter im haus muß nebenkosten tragen für hausmeister,müllabfuhr u.s.w. die

    werden aufgeteilt für jeden fällig.

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