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Kostenübernahme Rechtschutzversicherung?

Aufgrund einer übelsten Verleumdung wurde ich einer Straftat bezichtet. Schaltete darauf einen RA ein. Der schrieb an Rechtschutzversicherung zwecks Kostenübernahme - da abzusehen war, das Anklagepunkt Verleumdung war - was sich aus letztendlich herausstellte. Daraufhin - nach Einstellung der Klage - wurde eine weitere Anfrage an die Rechtschutzvers. gestellt, nun aus Kulanzgründen die Kosten des Anwalts (794,00 € insg.) zu übernehmen. Aus Kulanz ist die RS bereit, 300,00 € zu tragen.

Warum verurteilt eine Versicherung jemanden ohne Prüfung des Sachverhalts im vorhinein als schuldig? Soll ich die 300,00 € annehmen oder ablehnen?

Habe im übrigen Anzeige wegen Verleumdung und Rufmord gestellt - ohne Anwalt. Warte auf weitere Bearbeitung,kann ich bei ggf. Aufnahme des Verfahrens die mir entstandenen Kosten wegen der Anzeige dann als Forderung stellen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Update:

Ich soll lt. RA entscheiden ob ich die Kulanzregelung annehme.

Rechtschutz mein, dass ich "außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen keinen Rechtsanspruch" habe.

Update 2:

Ach ja eine Selbstbeteiligung von 150,00 € habe ich auch, die bin ich ja auch gern bereit zu zahlen, bzw. habe ich ja schon, da ich ja die kompletten Rechnungen - insgesamt 794,00 € - bezahlt habe.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo Neubeginn2005,

    Ob Deine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Strafprozesses bezahlt oder nicht hängt ausschließlich vom Tarif und dem damit verbundenen Versicherungsumfang und den Versicherungsbestimmungen ab. Es gibt Tarife, welche die private Strafverfolgung beinhalten und dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht verurteilt wird die Kosten übernehmen. Die Gesellschaften darf ich Dir hier aus Standesrechtlichen Gründen nicht nennen, Du findest Näheres aber unter folgendem Link: http://www.rechtsschutzversicherung-information.de... und http://www.rechtsschutz.de/Welche_Produkte/Familie... Sollte Dein Rechtsschutzvertrag keinen Privaten Strafrechtsschutz beinhalten, solltest Du das Kulanzangebot annehmen. Dein Problem beinhaltet aber noch einen zweiten Teil und das ist Deine Klage gegen den Verleumder. Wenn die Staatsanwaltschaft Deine Klage nicht verfolgt und Dich auf den Privatklageweg verweist, ist dies ist eine sogenannte private Strafverfolgung, und mir ist keine Versicherungsgesellschaft bekannt, welche dies einschließt. Ausnahme wäre hier die Unterlassungsklage bei wiederholter verleumderischer Anschuldigung in gleicher Sache.

    Diese von mir hier gemachten Ausführungen hättest Du sowohl von Deinem Versicherungsvertreter, als auch von Deinem Anwalt erfahren müssen!

    Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiter helfen.

    Quelle(n): Eigene Fachkompetenz
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Wie begründet die Versicherung denn, dass sie nicht alle Kosten übernehmen will - und was meint der Rechtsanwalt denn dazu.

    Den solltest Du zuerst fragen!!!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ich denke kaum, dass Du hier an dieser Stelle verwertbare Antworten für dich bekommen kannst.

    Letztendlich mußt Du sowieso einen Antrag bei deiner RSV stellen, die dann entscheiden. Kannst auch anrufen.

  • Tom F
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Herzlich willkommen im Club. Die RS-Versicherung unterstellt Vorsatz und dieser ist nicht versichert. Mir wurde eine ähnliche Unterstellung seitens Kunden gemacht und schon versagte mir meine RSV die Kostendeckung. Also, nicht aufregen und das so hinnehmen. Frage doch mal denjenigen, der das vermittelt hat. Ich gehe davon aus, der weiß das nicht oder will es nicht wissen, weil man dann keine RSV mehr vermitteln kann.

    Wenn Dir die RSV 300 Euro anbietet, nehmen und weiter klagen. Da hast Du mit Deiner SB wenigsten 450 € bekommen, ich habe nichts bekommen und auch kein Angebot für eine Beteiligung. Ich habe sogar die liebe Aufforderung bekommen, mich mit einem anderen Anbieter zu beschäftigen, damit ich selber kündigen kann. Ich zahle im Jahr ca. 500 € Prämie, meine eingereichten Schäden lagen bei 300 €. Die RSV zählt aber die Anfragen, egal ob es zu einer Regulierung kommt oder nicht. Den Rest kannst Du Dir sicherlich zusammenreimen.

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  • vor 10 Jahren

    Geh zum Verbraucherschutz, die sind besser und billiger, erkundige dich dort.

    Eigentlich hätte der Verleumder deine RA-Kosten übernehmen müssen.

    Im echten Straffall übernimmt keine RS-Versicherung die Kosten.

  • vor 10 Jahren

    Du brauchst nichts zu bezahlen, außer Du hast eine Selbstbeteiligung vereinbart.

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