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Welche Kündigungsfrist bei einem kürzlich unterschriebenen und befristeten Arbeitsvertrag?

Hallo!

Ich habe vor kurzem (letzte Woche) einen befristeten Arbeitsvertrag (bis 31.12.2011) unterschrieben und an den AG versandt.

Durch einige Änderungen sowohl privater Natur, als auch im Betrieb führen nun dazu, dass ich den Betrieb nur sehr ungern als Arbeitgeber hätte. Habe ich noch die Möglichkeit von dem Vertrag zurück zu treten? Falls nicht, welche Kündigungsfrist habe ich?

Fall relevant: mein Bundesland ist Schleswig Holstein.

Danke schon einmal für eure Antworten!

Update:

Noch ein paar Details,

Ich bin 19 Jahre, wurde von meinem Betrieb nach der Ausbildung übernommen (d.h. keine Probezeit im Arbeitsvertrag!), mein Einsatzort und mein Ansprechpartner in der Personalabteilung haben sich geändert, sodass arbeiten nun ja... sehr unangenehm ist.

Um bessere Chancen zu haben würde ich nun gerne noch meine Fachhochschulreife in Vollzeit nachholen.

Ja ich weiß, dass man das auch nebenbei machen kann.

Ach ja und zur (vorzeitigen) Kündigung ist nicht im Vertrag geregelt... sonst würde ich doch nicht fragen...

Update 2:

2. Edit

Danke schon einmal für eure Antworten, insbesondere auch Locke:

Leider ist das in meinem Betrieb unwahrscheinlich, da ihm das ganze Personal wegläuft und so auch ziemlicher Mangel an Personal an allen Ecken herrscht...

Aber ich werde mal schauen was sich da machen lässt!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Ist die Befristung wirksam, dann ist die (vorzeitige) Kündigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen: § 15 Abs. 3 TzBfG.

    Ausnahme: die (vorzeitige) Kündigung kann durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zugelassen werden.

    http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=552

  • vor 10 Jahren

    Bei meinem Sohn war es so, als er einen 1-Jahres Zeitvertrag hatte, hat er einfach seinen Chef gefragt ,ob er früher aus dem Vertrag raus darf.

    Der Chef hat dann gesagt, : OK in 4-Wochen, am 1.12. würde ich dich gehen lassen ( mit Aufhebungsverrtrag )

    Ich an deiner Stelle würde einfach mit dem Chef reden und sagen, dass du im August gerne dein Abi nachholen möchtest.

    Wenn er nett ist, lässt er dich mit Aufhebungsvertrag gehen.

    (Muss er aber nicht )

    Bei meiner Tochter ging es auch mit Aufhebungsvertrag. Dort bestand der Chef darauf, dass sie noch 2 Wochen arbeiten musste.

    Die meisten Chefs sind doch recht kulant.

  • vor 10 Jahren

    Egal, ob bei einem befristeten oder unbefristeten Vertrag: im Vertrag wurde eine Probezeit vereinbart. Innerhalb der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen kündigen. Und in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses gilt sowieso kein besonderer Kündigungsschutz - somit ebenfalls 2 Wochen KüFri.

  • vor 10 Jahren

    Normalerweise kann man in der Probezeit innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen. Genaueres sollte aber in dem Vertrag stehen.

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