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Urlaubszusage für Hartz 4 Empfänger verbindlich?

Wir beziehen Hartz 4 und wollen in den großen Ferien eine 3-Wöchige Schiffsreise machen. Muß sich die ARGE verbindlich an ihre bereits gemachte Zusage halten? Müssen die für eventuelle Gebühren von Stornierungen aufkommen, wenn sie es sich kurzfrißtig anders überlegen sollten? Könnte ja sein daß ein Platz in so einem Schikanekurs oder einer Trainingsmaßnahme frei wird. Die ARGE weiß übrigens von der Reise. Das Geld haben wir uns zusammengespart und es fällt sogar weit unter unseren Freibetrag. Rein rechtlich also kein Problem aber ich habe so das Gefühl, daß es dem Arbeitsvermittler wahnsinnig stinkt, daß es uns besser geht als ihm und er versuchen könnte uns einen Strich durch die Rechnung zu machen. Ich meine im Zweifelsfall würden wir auf jeden Fall fahren und er kann sich seine Leistungen für die 3 Wochen sonstwo hinschieben. Beantragen wir dann eben neu, wenn wir wieder zurückkommen.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Man sieht wiedermal, dass diese Hartz-Sätze viel hu hoch sind und die Gelder nicht angemessen verwendet werden. Es ist doch diese Weichei-Politik, die Deutschland immer wieder in Krisen treibt.

    Schön, wenn man sich von Nichts tun ausruhen muß.

    @Darkhound: Was bitte hat eine Schiffsreise mit einem Todesfall zu tun?

    Wenn diese Hartzleutchen mal soviel Energie zur Arbeitssuche aufbringen würden, als ihre vermeintlichen Rechte durch zu boxen, bräuchten nicht so viele Steuermittel hinaus geblasen werden.

    Und wenn man nicht in den Urlaub fahren kann wird man seelisch krank - lachhaft. Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Was kann der Steuerzahler für die falsche Lebensplanung einzelner. Und der Fragesteller spricht von mehreren Personen - tun da alle nichts? Wir ja immer lustiger.

    Es wird Zeit, das die soziale Hängematte nicht mehr so arg weich ausgepolstert wird. Kein Wunder das da keiner mehr aufstehen mag.

  • vor 10 Jahren

    wie kann man sich den von hartz4 eine reise ersparen??? - ist nicht böse gemeint, aber ich kenne hartz4 empfänger, die oft am monatsende nicht mal mehr geld für was zu essen haben und das, ohne nur einen cent unnötig auszugeben (nichtraucher, kein alkohol oder sonstige laster).

    mein tipp wäre auch eher erspartes geld für einen notfall zurückzulegen, wenn zb ein haushaltsgerät kaputt geht, oder bei krankheit geld für medikamente zu haben.

    die ausgaben sollten immer im verhältnis zu den einnahmen stehen.

  • vor 10 Jahren

    Nur wenn der Urlaub kurzfrisdtig zugesagt wurde. Langfristige termine können geändert werden,

  • vor 10 Jahren

    Soviel ich weiß, hat ein Hartzler dem Arbeitsmarkt ständig zur Verfügung zu stehen. Was sich mit Abwesenheit im einem Urlaub wohl kaum vereinbaren lässt. Somit kann ich an eine Erlaubnis des Sachbearbeiters seitens der ARGE zu einem solchen Ansinnen nicht glauben.

    Ich glaube eher Du willst hier nur etwas provozieren.

    Und wegen was braucht man als Hartzler Urlaub - vom rumsitzen?

    Aber es beweist, dass Hartz einfach viel zu hoch ist. Neu beantragen würde nicht so einfach sein - eine Sperre der Steuergelder ist angesagt.

    Nachtrag zu Daniel...: Du hast die ganzen Vergünstigungen vergessen. Radio-und Fernsehgebühren, Ermäßigungen an allen Ecken und Enden (Museen, Bäder, Kino, Sportveranstaltungen usw.) Lebensmittel kostenlos an den Tafeln usw.

    Rechnet man das alles zusammen und die Miete noch dazu - da muß manche Verkäuferin lange dafür arbeiten.

    Zudem finde ich es nicht richtig, dass Leute die nicht arbeiten eine hoöher "Lohnerhöhung" erhalten, als Arbeiter und Rentner

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Also erstens:

    Sollte der Arbeitsvermittler eine Zusage treffen, dass ihr in Urlaub fahren könnt, ist diese nicht verbindlich.

    In diesem Fall kommt es,genauso wie in einem normalen Arbeitsverhältnis auch, zu einer nachträglichen Absage.

    Die Gründe hierfür wird er euch dann sagen.Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, dass er Arbeit für euch hat.

    Neubeantragen geht nicht, weil ihr euch in diesem Augenblick ohne Gehnemigung aus dem ortsnahen bereich entfernt. Da ihr dass dann wissentlich gemacht habt, werdet ihr nicht gekürzt sondern direkt gesperrt, für einen Zeitraum von drei Monaten.

    zweitens:

    Ist das hier wieder die Endlosdisskusion ob die Hartz4 Sätze zu hoch sind oder nicht.

    An alle die denken, dass die Regelsätze zu hoch sind:

    Arztkosten, Telefon und Strom sind auch von diesem Geld zu zahlen.

    Also bleiben, grosszügig gerechnet 300€ im Monat.

    Wer zeigt mir, wie man davon leben kann.

    Hier mal zur Übersicht in %

    Für den Lebensunterhalt und die Teilhabe sind in den ALG II Regelleistungen prozentual angesetzt:

    1. Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 38,46%

    2. Bekleidung und Schuhe 9,9%

    3. Wohnung, Wasser, Strom, Gas, Brennstoffe 7,5%

    4. Möbel, Haushaltsgroßgeräte, Instandhaltung des Haushalts 8,00 %

    5. Gesundheitspflege 3,8%

    6. Verkehr (ÖPNV, Fahrrad) 5,7%

    7. Nachrichtenübermittlung 6,5%

    8. Freizeit, Kultur, Unterhaltung 11,4%

    9. Beherbergungs- / Gaststättenleistungen 2,9%

    10. Andere Waren und Dienstleistungen 5,8%

    11. Bildung 0% (bzw. jährliche Schulbeihilfe 100 Euro)

    und auch nochmal in Euro:

    Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 128,46 Euro

    Bekleidung, Schuhe 30,40 Euro

    Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung

    (ohne Miet- und Heizkosten, die separat erstattet werden) 30,24 Euro

    Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände

    27,41 Euro

    Gesundheitspflege 15,55 Euro

    Verkehr 22,78 Euro

    Nachrichtenübermittlung 31,96 Euro

    Freizeit, Unterhaltung, Kultur 39,96 Euro

    Bildung 1,39 Euro

    Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 7,16 Euro

    andere Waren und Dienstleistungen 26,50 Euro

    so wer von den Hartz4 Gegnern zeigt mir jetzt wie man mit 128,46€ im Monat vernünftig Essen will.

    Sorry für den langen Text musste ich aber mal loswerden.

    Quelle(n): tagesschau.de gegen-hartz.de
  • vor 10 Jahren

    @Heinz 34: Auch als ALG-II Empfänger hast Du pro Jahr insgesamt drei Wochen Anspruch auf Urlaub; die Sache muss nur lange genug vorher mit dem JobCenter abgesprochen werden. Da gibt's richtige "Anträge", also das läuft seinen bürokratisch korrekten Weg.

    Stell Dir mal vor, Dein Vater (oder ein anderer naher Verwandter), der nun mittlerweile irgendwo am anderen Ende der Welt wohnt, verstirbt ganz plötzlich. Würdest Du da nicht vielleicht auch gerne an der Beerdigung teilnehmen? So als "letzten Abschiedsgruß"? Oder darf so etwas in Deinen Augen nur jemand in Anspruch nehmen, der glücklicherweise eine Arbeit hat?

    Eben damit genau das "ich fahr mal eben hierhin und dahin und bin eigentlich nie zu Hause" NICHT eintritt, gibt es die Urlaubsreglung, die besagt, dass auch Jobsuchende Anspruch auf Erholung außerhalb von Balkonien haben. Es ist nachgewiesen, dass gerade Langzeitarbeitslose ohne Perspektive (oder mit zu vielen Absagen etc.) sich daheim verschanzen, schneller in die Drogen- und Alkoholfalle tappen, den Kontakt zur Außenwelt meiden (weil sie es sich eben nicht leisten können..., aber auch keine Arbeit kriegen, DAMIT sie sich das vielleicht mal wieder leisten könnten!) und eher zu Depressionen neigen etc.

    Aber Hauptsache, man nimmt den Ärmsten der Armen auch noch das letzte bisschen Menschsein und Würde, was? Kinder..., wie ich solche herzlosen Ars.. "Leute" doch liebe!

    @Fragesteller: Eigentlich bist Du so abgesichert auf der richtigen Seite; lass Dich zur Not noch mal von der Arbeitslosenrechtsberatung schlau machen, wie das rechtlich genau aussieht. So etwas gibt's in jeder größeren Stadt, einfach mal googlen.

    Zudem glaube ich nicht, dass sie Dir Dein Geld sofort fristlos streichen würden, denn Du hast ja einen gültigen "Urlaubsschein" vorzuweisen und wenn währenddessen ein Jobangebot für Dich eintreffen SOLLTE (und Du dann eben da nicht erscheinst, weil Du im Urlaub bist), könnten die das meiner Meinung nach sowieso nur mit 10 % sanktionieren..., wenn überhaupt!

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